von Boetticher / Kötter / Palsherm | Soziale Arbeit und Recht – Vermittlung zwischen den Welten? | Buch | 978-3-947273-61-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 242 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 235 g

von Boetticher / Kötter / Palsherm

Soziale Arbeit und Recht – Vermittlung zwischen den Welten?

Festschrift des BAGHR e. V. zu Ehren von Renate Oxenknecht-Witzsch

Buch, Deutsch, 242 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 235 g

ISBN: 978-3-947273-61-4
Verlag: Fachhochschulverlag


Mit der Festschrift sollen drei Anlässe gewürdigt werden: Die Gründung der BAGHR als „Arbeitsgemeinschaft der Hochschullehrer des Rechts an Fachhochschulen/Fachbereichen des Sozialwesens in der Bundesrepublik Deutschland“ im Jahr 1970, die Vereinsgründung im Januar 2000 und der 20-jährige Vereinsvorsitz durch Renate Oxenknecht-Witzsch. Dazu werden in ersten Teil des Bandes die ersten 30 Jahre der Geschichte der BAGHR zusammengefasst und die Verdienste von Renate Oxenknecht-Witzsch als Vorsitzende des BAGHR e.V. in den auf die Vereinsgründung folgenden 20 Jahren gewürdigt. Ergänzend hierzu werden in den folgenden Teilen zentrale Aktivitäten des BAGHR e.V. in diesen Jahren ausführlicher dargestellt. 

Die inhaltliche Bandbreite der Beiträge in dieser Festschrift vermittelt einen Eindruck vom Spektrum der Themen, die auch Gegenstand der Vorträge und Diskussionen auf den regelmäßigen Fachtagungen der BAGHR sind. Dennoch spiegelt sie nur einen Ausschnitt der Themen wider, die von den Mitgliedern der BAGHR in ihrer Lehr- und Forschungspraxis bearbeitet werden; mit dem Recht der Existenzsicherung, dem Familienrecht, dem (Sozial-)Verwaltungs- und dem Prozessrecht seien nur einige weitere Themenbereiche erwähnt, die auch bedient werden müssen. Zugleich verdeutlicht die Bandbreite der Themen auch die Notwendigkeit, dass Studierende der Sozialen Arbeit nicht nur ein rechtliches Grundwissen erwerben müssen, sondern auch Rechtsanwendungskompetenzen, um sich die spezifischen rechtlichen Anforderungen ihres späteren Tätigkeitsfeldes auch eigenständig erschließen zu können. Die Verwirklichung des im sozialen Recht konkretisierten Sozialstaatsprinzips durch die Soziale Arbeit – auch das machen die Beiträge deutlich – verlangt letztlich in der Ausbildung und in der Praxis den Austausch und die Integration der Erkenntnisse aller beteiligten wissenschaftlichen Disziplinen.
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