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E-Book, Deutsch, Band 181, 256 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe TaschenGuide

Weber / Paa Bilanzen

E-Book, Deutsch, Band 181, 256 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe TaschenGuide

ISBN: 978-3-648-14007-9
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Als Bilanzenleser erhalten Sie einen wichtigen Einblick in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Ob Vermögen, Kapital, Finanzierung oder Ertragslage - alles wird sichtbar. Dieser TaschenGuide zeigt Ihnen, wie Bilanzen aufgebaut sind, wie die einzelnen Positionen zu interpretieren sind und wie die Bewertung in der Bilanz erfolgt.

Inhalte:

- Vermögen und Liquidität richtig beurteilen - das verraten die einzelnen Bilanzpositionen
- Betriebsergebnis und Rentabilität - darüber informiert die Gewinn- und Verlustrechnung
- Bewertungsgrundsätze in der Handels- und Steuerbilanz sowie nach IFRS
- Mit großem Praxisteil: die wichtigsten Bilanzierungsfragen und ihre Lösungen
- Mit Bilanz-ABC der wichtigsten Begriffe
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Weitere Infos & Material


Teil 1: Praxiswissen Bilanzen

Die Bilanz
- Wozu braucht man Bilanzen?
- Wie entsteht aus dem Inventar die Bilanz?
- Was liest man in der Bilanz?
- Wie wird die Vermögenslage beurteilt?
- Wie erfolgt die Kapitalaufbringung?
- Wie erkennt man die Finanzierung?
- Welche Bilanzpositionen zeigen die Liquidität?

Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung)
- Welcher Aufbau ist für die Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben?
- Wie wird die Gesamtleistung beurteilt?
- Wie kommt man von der Gesamtleistung zum „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit"?
- Warum unterscheidet man Ergebnis vor Steuern, Jahresüberschuss und Bilanzgewinn?
- Was sind die Bezugsgrößen für die Rentabilität?
- Wieso informiert der Cashflow umfassender?

Bewertung in der Bilanz
- Weshalb gibt es Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze?
- Wie wird in der Handelsbilanz bewertet?
- Welche Bewertungsgrundsätze gelten in der Steuerbilanz?
- BilMoG macht den Jahresabschluss aussagekräftiger
- Welche Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte kennen Handels- und Steuerbilanz?
- Internationale Rechnungslegung nach IFRS

Bilanz-ABC

Anhang
- Beispiel: Bilanz nach Handelsrecht
- Beispiel: Gewinn- und Verlustrechnung

Teil 2: Training Bilanzen

Die Bilanzarbeiten beginnen
- Den Bilanzierungspflichtigen ermitteln
- Den Bilanzierungsumfang und die Jahresbuchhaltung prüfen
- Allgemeine Bewertungsgrundsätze anwenden

Das Anlagevermögen bilanzieren
- Bilanzierungshilfen, immaterielle Vermögensgegenstände aktivieren
- Grundstücke bewerten
- Bewegliche Sachanlagen und Anzahlungen ansetzen
- Finanzanlagen bilanzieren

Das Umlaufvermögen beurteilen
- Vorräte ansetzen und bewerten
- Forderungen beurteilen
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bilden

Das Eigenkapital darstellen
- Das Eigenkapital der verschiedenen Gesellschaftsformen ausweisen
- Veränderungen des Eigenkapitals erfassen
- Mischposten bilden

Rückstellungen ermitteln und Verbindlichkeiten beurteilen
- Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten buchen
- Wenn Verluste drohen
- Latente Steuern zurückstellen
- Rückstellungen abwickeln
- Verbindlichkeiten bilanzieren

Die Gewinn- und Verlustrechnung darstellen
- Das Umsatzkostenverfahren
- Zusammenhänge zwischen Bilanz und GuV erkennen
- Rechnungsabgrenzungen durchführen

Bilanz- und GuV-Schema

Stichwortverzeichnis


Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung)
Der Kaufmann muss am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung) aufstellen (§ 242 HGB). In diesem Kapitel lesen Sie, wie Sie die Gesamtleistung beurteilen, wie Sie von der Gesamtleistung zum Ergebnis kommen, wie Sie Rentabilität (und Cashflow berechnen. Welcher Aufbau ist für die Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben?
5. SCHRITT: Gewinn- und Verlustrechnung ZIEL: Konto- und Staffelform kennen Gewinn- und Verlustrechnung
Der Kaufmann muss am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung) aufstellen (§ 242 HGB). Während die Bilanz das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Tag, dem Bilanzstichtag, darstellt, ist die G+V-Rechnung eine Zeitraumrechnung. Sie zeigt die Entstehung des Gewinnes bzw. Verlustes in der abgelaufenen Periode. In ihr wird der Gesamterfolg eines Unternehmens dargestellt. Der Gesamterfolg umfasst betriebsbedingte und betriebsfremde Aufwendungen und Erträge. Das Betriebsergebnis dagegen zeigt den Betriebserfolg und unterrichtet, wie erfolgreich das Unternehmen auf seinem eigentlichen Tätigkeitsgebiet war. Die betriebsfremden Aufwendungen und Erträge werden in der Abgrenzungsrechnung herausgerechnet, z. B. Mieterträge oder Kursgewinne bzw. -verluste beim Verkauf von Aktien in einem Industriebetrieb. Kontoform
Die G+V-Rechnung kann in Konto- oder Staffelform erfolgen. Bei der Kontoform erfasst das Gewinn- und Verlustkonto als Abschlusskonto die Aufwendungen und Erträge einer Buchhaltungsperiode. Die Aufwendungen erscheinen im Soll, die Erträge im Haben. Aufwendungen sind der Werteverzehr eines Unternehmens an Gütern, Dienstleistungen und Abgaben. Die Kostenrechnung gliedert die Aufwendungen des Unternehmens in betriebsbezogene Aufwendungen (= Kosten) und betriebsfremde Aufwendungen (= neutrale Aufwendungen = Nichtkosten). Erträge sind Wertzuflüsse aus dem Verkauf der eigenen oder fremden Erzeugnisse und der erbrachten Dienstleistungen. Sie werden für die Kostenrechnung in betriebsbezogene Erträge (= Leistungen) und betriebsfremde Erträge (= neutrale Erträge) aufgeteilt. Soll Gewinn- und Verlustkonto Haben Aufwendungen Erträge Aufwendungen für Rohstoffe Umsatzerlöse Löhne und Gehälter Bestandsmehrungen Soziale Abgaben Eigenleistungen Abschreibungen auf Anlagen Mieterträge Abschreibungen auf Forderungen Erträge aus Abgang von Fremdinstandhaltungen Vermögensgegenständen Zinsen Provisionserträge Steuern Zinserträge Außerordentliche Aufwendungen »Gewinn« »Verlust« Gewinn entsteht, wenn die Erträge größer als die Aufwendungen sind. Der Saldo »Gewinn« wird auf der Aufwandsseite ausgewiesen. Bei Verlust sind die Aufwendungen größer als die Erträge. Deshalb ist der Verlust im Haben zu erfassen. Der Reingewinn bzw. -verlust wird auf das Konto »Eigenkapital« übertragen. Die G+V-Rechnung in Kontoform ist nicht so detailliert wie die Staffelform. Der Gesetzgeber hat für die Veröffentlichung bei Kapitalgesellschaften die Staffelform im Handelsgesetz zwingend vorgeschrieben (§ 275 HGB). Nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften können zwischen Kontoform und Staffelform wählen. Für sie gilt aber auch, dass die einmal gewählte Darstellungsform aus Gründen der Bilanzkontinuität beibehalten werden muss. Staffelform
Die Staffelform ermöglicht den Ausweis von Zwischensummen und Zwischenergebnissen. Die Erträge und Aufwendungen werden in einer bestimmten Aufstellung angeordnet und fortschreitend mit aussagefähigen Zwischenergebnissen ausgewiesen. Man kommt so über verschiedene Stufen von der Gesamtleistung zum Jahresüberschuss. Die Zusammensetzung des Erfolges wird so leicht erkennbar, was auch den Vergleich mit früheren Jahren erleichtert. Von der Gesamtleistung zum Bilanzgewinn/-verlust Stufe Ermittlung von 1. Stufe Gesamtleistung 2. Stufe Betriebsergebnis 3. Stufe Finanzergebnis 4. Stufe außerordentliches Ergebnis 5. Stufe Steuern 6. Stufe Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 7. Stufe Bilanzgewinn/Bilanzverlust Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
Bei der Staffelform kann zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren gewählt werden. Das Gesamtkostenverfahren stellt die Leistung der Geschäftsperiode in den Mittelpunkt, gleichgültig, ob die hergestellten oder erbrachten Leistungen auch tatsächlich am Markt abgesetzt worden sind. Die Gesamtleistung eines Industriebetriebes zeigt sich nicht nur in den Umsatzerlösen, sondern auch in etwaigen Bestandsvermehrungen und anderen Eigenleistungen (z. B. selbst erstellte Anlagen). Das in den angelsächsischen Ländern praktizierte Umsatzkostenverfahren geht von den verkauften Produkten oder Leistungen in der Periode aus. Der Umsatz der Geschäftsperiode ist der Ausgangspunkt und ihm werden die Kosten zugerechnet. Die Kosten werden nach den Funktionsbereichen Fertigung, Vertrieb und Verwaltung erfasst. Wie wird die Gesamtleistung beurteilt?
6. SCHRITT: Gesamtleistung berechnen ZIEL: Leistung der Geschäftsperiode beurteilen Beim Gesamtkostenverfahren in Staffelform werden die ersten vier Positionen ausgewiesen und zur Gesamtleistung addiert. Große Kapitalgesellschaften müssen die vier Positionen im Geschäftsbericht angeben, man spricht deshalb auch von einer Bruttorechnung. Die MAG weist 2020 eine Gesamtleistung von 174,8 Mio. € aus. Von den Umsatzerlösen zur Gesamtleistung Gewinn- und Verlustrechnung
Maschinen AG (MAG)
2020 € Umsatzerlöse 172.703.645 Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 462.804 Andere aktivierte Eigenleistungen 689.401 Sonstige betriebliche Erträge 956.093 Gesamtleistung 174.811.943 Umsatzerlöse Die Verkaufserlöse aus den eigenen Erzeugnissen und den Handelswaren sind hier auszuweisen. Die Umsatzerlöse der MAG erreichen im Geschäftsjahr 172,7 Mio. €. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Eine Bestandsvermehrung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen bedeutet eine Zunahme und damit Erlöse. Bestandsminderungen wirken entgegengesetzt. Bei der MAG waren die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen am 31.12.2020 um 462.804 € höher als ein Jahr zuvor. Andere aktivierte Eigenleistungen Selbst erstellte Anlagen und selbst durchgeführte Großreparaturen sind Beispiele für andere aktivierte Leistungen. Die MAG kann hier den Betrag von 689.401 € ausweisen. Es sind Eigenleistungen in Verbindung mit der umfangreichen Investitionstätigkeit erfasst. Sonstige betriebliche Erträge Mieteinnahmen von Industrie- und Handelsunternehmen sind hier auszuweisen. Die Position »Sonstige betriebliche Erträge« ist ein Sammelposten und beinhaltet sehr verschiedene Erträge, insbesondere: Erträge aus Dienstleistungen Erlöse aus Nebentätigkeiten Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen Buchgewinne aus dem Verkauf von Anlagegütern Kursgewinne...


Weber, Manfred
Manfred Weber ist Volkswirt und Betriebswirt. Er war mehrjährig in der Wirtschaft im Finanz- und Rechnungswesen, im Kreditgeschäft und in der Konzernrevision tätig. Er ist Oberstudienrat im kaufmännischen Schulwesen und Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK für Industriekaufleute.

Paa, Kai Uwe
Kai Uwe Paa ist Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter-Geschäftsführer der CPS GmbH CONSULTING PLANUNG STEUERN Steuerberatungsgesellschaft mit dem Schwerpunkt der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Referent zu Steuer- und Bilanzthemen bei verschiedenen Veranstaltern, z.B. der IHK. Daneben veröffentlicht er in Fachzeitschriften des Haufe Verlags.

Manfred Weber

Manfred Weber ist Volkswirt und Betriebswirt. Er war mehrjährig in der Wirtschaft im Finanz- und Rechnungswesen, im Kreditgeschäft und in der Konzernrevision tätig. Er ist Oberstudienrat im kaufmännischen Schulwesen und Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK für Industriekaufleute.





Kai Uwe Paa

Kai Uwe Paa ist Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter-Geschäftsführer der CPS GmbH CONSULTING PLANUNG STEUERN Steuerberatungsgesellschaft mit dem Schwerpunkt der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Referent zu Steuer- und Bilanzthemen bei verschiedenen Veranstaltern, z.B. der IHK. Daneben veröffentlicht er in Fachzeitschriften des Haufe Verlags.


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