Wefing Der Fall Demjanjuk
1. Auflage 2011
ISBN: 978-3-406-61910-6
Verlag: Verlag C. H. Beck GmbH & Co. KG
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Der letzte große NS-Prozess
E-Book, Deutsch, 231 Seiten
ISBN: 978-3-406-61910-6
Verlag: Verlag C. H. Beck GmbH & Co. KG
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Der letzte große NS-Prozess ist zu Ende. John Demjanjuk wurde am 12. Mai 2011 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, wegen seines hohen Alters aber von der Haft verschont. Doch Zweifel bleiben. Was sagt der Prozess über die Schuld des Angeklagten? Und was sagt er über uns, die Nachgeborenen? Heinrich Wefing beschreibt den Prozessverlauf und schildert die verstörende Biographie dieses schlichten Mannes, der zwischen alle Fronten des 20. Jahrhunderts geraten ist. Ein aufwühlendes Buch über die späte deutsche Suche nach Gerechtigkeit.
Am 30. November 2009 wurde in München der Prozess gegen John Demjanjuk eröffnet. Die Anklage war der Schlusspunkt im abenteuerlichen Leben eines ukrainischen Bauern, der zwischen alle Fronten des 20. Jahrhunderts geraten ist. Wer ist dieser John Demjanjuk, der Soldat der Roten Armee war, Handlanger der Nazis, Fabrikarbeiter bei Ford und Häftling in einer israelischen Todeszelle? Und warum stand er jetzt in Deutschland vor Gericht – siebzig Jahre nach dem Völkermord? In Gestalt einer weit ausgreifenden Gerichtsreportage rekonstruiert dieses Buch den bizarren Lebensweg John Demjanjuks, in den alle Schrecken des 20. Jahrhunderts eingeschrieben sind: Krieg und Holocaust, der Ost-West-Konflikt, der Fall der Mauer und das Ende des Kommunismus. Das Verfahren gegen ihn war nicht bloß ein normaler Strafprozess: es war eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der Naziverbrechen; es war eine Auseinandersetzung der deutschen Justiz mit dem eigenen Versagen nach 1945. Und es war ein letzter, fast verzweifelter Versuch, für Gerechtigkeit zu sorgen, solange wenigstens einige Opfer und Täter des Völkermordes noch am Leben sind.
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Das Urteil
Der 12. Mai 2011 ist ein milder, sonniger Morgen in München. Ein paar Kastanien blühen noch, vor den Cafés sitzen die Menschen in leichten Kleidern, die Sonnenbrillen im Haar. Nur John Demjanjuk wird nicht viel von dieser frühsommerlichen Heiterkeit registriert haben. Für ihn ist dies nicht irgendein Tag im Mai. Es ist der Tag der Entscheidung. Der Tag, an dem die Schwurgerichtskammer des Landgerichts München befinden wird, ob er den Rest seines Lebens in Haft bleibt oder ob er noch einmal, ein letztes Mal, in Freiheit kommt. Seit 1977 wird gegen den 91 Jahre alten Demjanjuk ermittelt, fast elf Jahre hat er in Haft gesessen, in den USA, in Israel, jetzt in Deutschland. Nun gibt es keinen Aufschub mehr, keine Ausflüchte, die Zeugen sind gehört, die Akten wurden sorgsam studiert, jetzt wird ein Urteil fallen. Der 12. Mai 2011 ist der Endpunkt eines halben Lebens vor Gericht.
Ein graues Sweatshirt hat John Demjanjuk an diesem Morgen angezogen, eine schwarze Hose, weiße Socken und dunkle Schuhe. Er hat in seiner Zelle im Krankentrakt der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim gefrühstückt, und dann hat ihn ein Krankentransporter in das Strafjustizzentrum am Stiglmaierplatz gebracht, wie so oft in den letzten Monaten. Vielleicht hat Demjanjuk etwas von der vorüberfliegenden Stadt erahnt, den blauen Himmel wenigstens, über den ein paar Wolken ziehen, oder das Grün der Bäume. Immer wieder ist der 91-jährige seit November 2009 so durch München gefahren worden. Doch dieses wird die letzte Fahrt werden. Nach achtzehn Monaten und 92 Verhandlungstagen wird das Urteil über den Mann fallen, der angeklagt ist, von März bis September 1943 bei der grausamen Ermordung von mindestens 27.900 Juden im nationalsozialistischen Vernichtungslager Sobibor im damals besetzten Polen geholfen zu haben.
Schon früh am Morgen, als Demjanjuk noch beim Frühstück sitzt, haben Kamerateams vor dem Gerichtsgebäude ihre Stative aufgebaut. Irgendwann ist ein kräftiger Mann mit einem großen Plakat neben ihnen aufgetaucht. «Menschenwürde fordert Freiheit für Demjanjuk», steht da in roter Schrift auf gelbem Karton und gleich daneben, auf einem zweiten, viel kleineren Schild: «Ich bin kein Nazi». Begierig stürzen sich die Fotografen und Reporter auf den einsamen Demonstranten.
Um zehn Uhr soll die Hauptverhandlung ein letztes Mal eröffnet werden, um acht Uhr wird der Saal A 101 aufgeschlossen, in dem die Anklage gegen John Demjanjuk seit dem 30. November 2009 verhandelt worden ist. Nach und nach füllt sich der achteckige Raum, Anwälte, Journalisten, Angehörige der Opfer von Sobibor strömen herein, der Arzt, der Demjanjuk medizinisch betreut, nimmt Platz, Fotografen und Kameraleute bauen sich vor der unscheinbaren Seitentür auf, durch die der Angeklagte jeden Moment in einem Rollstuhl gefahren werden wird.
Es ist fast ein wenig wie bei einem Klassentreffen, man trifft lauter Menschen, die über die Monate zu Bekannten geworden sind, man begrüßt sich, tauscht Neuigkeiten aus, auf Deutsch, Englisch und Holländisch wird angeregt durcheinandergeplaudert. Gespannte Erwartung steht in den Gesichtern, aber auch Erleichterung, dass der quälend lange Prozess, der so viele vertrackte Fragen aufgeworfen hat, nun endlich seinen Schlusspunkt finden soll.
Für einen Moment schweifen die Gedanken ab: Was, wenn das Gericht John Demjanjuk freisprechen sollte? Was, wenn es die Zweifel für so gravierend hielte, dass es für den Angeklagten entscheiden müsste? Donnernde Stille für einen Moment? Protestrufe, Aufschluchzen der Angehörigen, dramatische Szenen? Gut möglich, aber es ist ein sehr ferner Gedanke. Die meisten Beobachter im Saal rechnen mit einem Schuldspruch. Alles andere wäre nach dem Verlauf der Verhandlungen eine Überraschung, ja eine Sensation.
Um zwölf Minuten nach zehn erscheint Demjanjuk durch die Seitentür, er sitzt im Rollstuhl, wie an jedem Verhandlungstag, er trägt trotz der Hitze im Saal einen grünen Parka, die blaue Baseballkappe, die er immer trägt, und eine dunkle Brille. Zwei Minuten später betreten auch die drei Richter und zwei Schöffen der Schwurgerichtskammer den Saal, und Ralph Alt, der bedächtige Vorsitzende, ein ruhiger Mann mit grauem Bart, eröffnet die Verhandlung. Eine knappe halbe Stunde geht mit Formalien dahin, dann wendet sich Alt an den Angeklagten.
«Herr Demjanjuk», fragt der Vorsitzende und betont überdeutlich jedes Wort, «möchten Sie noch etwas sagen?»
Dem Angeklagten steht das letzte Wort zu vor dem Urteil, so schreibt es das Gesetz vor. Eine allerletzte Chance, sich zu verteidigen, seine Sicht der Dinge zu schildern, das Schweigen zu brechen.
Der Saal wartet atemlos. Nichts, gar nichts, hat Demjanjuk in den vergangenen achtzehn Monaten zu den Vorwürfen gegen ihn gesagt, sosehr er auch von den Angehörigen der Opfer dazu gedrängt worden ist. Es wäre fast ein Wunder, wenn er jetzt zu reden begänne. Aber mancher hier hofft vielleicht auf ein Wunder.
Die Dolmetscherin übersetzt die Frage des Richters. Niemand rührt sich, auch Demjanjuk nicht. Dann, kaum merklich, es ist nur eine Andeutung, schüttelt er den Kopf und öffnet ein wenig die Lippen. Was heißt das, was er da murmelt? Die Dolmetscherin schaut zum Richter und wiederholt laut das eine Wort: «Nein.»
Noch einmal unterbricht Ralph Alt daraufhin die Sitzung. «Die Verhandlung wird fortgesetzt um 12:30 Uhr», verkündet er. Noch einmal ziehen die Anwälte ihre Roben aus, noch einmal leert sich der Saal, zum letzten Mal. Dann schließlich, um vier Minuten nach halb eins, wird Demjanjuk im Rollstuhl zurück in den Saal A 101 geschoben, aber der Justizbeamte fährt ihn nicht zu der Krankenliege wie an allen anderen Tagen, er rollt ihn in die Mitte des Raumes, an den Zeugentisch. Zum ersten Mal in anderthalb Jahren sitzt der Angeklagte seinen Richtern Auge in Auge gegenüber.
Und als Einziger im Saal bleibt er sitzen, als die Richter sich erheben, um ihr Urteil zu verkünden. Ralph Alt spricht mit ruhiger, nüchterner Stimme. «Der Angeklagte John Demjanjuk ist schuldig der Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Menschen. Die 1. Strafkammer des Landgerichts München II verurteilt ihn daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.»
Demjanjuks Dolmetscherin übersetzt das Urteil, aber der Angeklagte zeigt keine Regung. Für einen Moment herrscht Stille im Saal. Die Sensation bleibt aus. Es gibt keinen Freispruch. Das Gericht ist von Demjanjuks Schuld überzeugt. Aber fünf Jahre? Zu viel für einen Greis, der schon Jahre im Gefängnis gesessen hat? Zu wenig, viel zu wenig für das Grauenhafte, das Beihilfe zum Völkermord bedeutet?
Demjanjuk wird zurück zu seiner Liege gerollt, zwei Sanitäter drehen und heben ihn auf das Krankenbett. Reglos lässt er die Urteilsbegründung über sich ergehen. Mal öffnet er den Mund, mal schließt er ihn, die Hände liegen schwer auf der Brust.
Der Angeklagte, davon ist das Gericht überzeugt, war Wachmann im NS-Vernichtungslager Sobibor. Alle Zweifel daran, über die seit Jahrzehnten gestritten wird, halten die Richter für widerlegt. Demjanjuk, so liest Ralph Alt aus den Gründen der Entscheidung vor, sei «Teil der Vernichtungsmaschinerie» gewesen, selbst wenn man ihm keine individuelle Mordtat nachweisen könne. Ohne Männer wie ihn wäre der Holocaust nicht möglich gewesen.
Ralph Alt spricht von den Qualen der Sterbenden in den Gaskammern. Er spricht vom Feuerschein der Leichenverbrennungen, der kilometerweit zu sehen gewesen sei, und vom Gestank des Todes, der über der ganzen Gegend gehangen habe.
Minutenlang zählt der Vorsitzende die Transporte aus dem niederländischen Lager Westerbork auf, die in Sobibor eintrafen, als der gebürtige Ukrainer Demjanjuk dort Wachmann war. Alt nennt jeden einzelnen Zug, und er nennt die Namen jener Angehörigen der Nebenkläger, die aus den Viehwaggons ins Gas geschickt wurden. Kaum einer im Gerichtssaal, dem nicht Tränen in den Augen stehen. Alt erwähnt das älteste Opfer, einen Mann, der im Jahre 1848 geboren worden war und 1943 in Sobibor ermordet wurde, weit über neunzig Jahre alt, älter noch als Demjanjuk jetzt. «Dieser Mann hätte es verdient», sagt der Vorsitzende Richter, «in Würde zu sterben.»
Alt erwähnt den sogenannten Kindertransport vom 11. Juni 1943, als über tausend Kinder, alle noch keine vierzehn Jahre alt, nach Osten, nach Sobibor, in den Tod geschickt wurden. Demjanjuk, auch davon ist das Gericht überzeugt, hat diese Kinder gesehen, und er hat geholfen, sie umzubringen.
Demjanjuk habe gewusst, was er tue, und er habe es auch gewollt, sagt der Richter. Er hätte fliehen können, so wie viele andere der Henkersknechte der SS, aber er habe es nicht getan. Damit habe er sich schuldig gemacht.
Demjanjuks Verteidiger sitzt nur ein paar Schritte von seinem Mandanten entfernt, in finsteres Grübeln versunken. Ulrich Busch hat sich tief in seinen Sessel zurückgelehnt, den Kopf gesenkt, die...




