Weiss | Weiss, E: Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht | Buch | 978-3-428-18187-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 367, 121 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 220 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Weiss

Weiss, E: Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht

Buch, Deutsch, Band 367, 121 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 220 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-18187-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Achtzehn- bis einschließlich Zwanzigjährige nehmen als Heranwachsende eine besondere Stellung im deutschen Strafrecht ein. Denn ihre Taten können sowohl nach Jugend- als auch nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden. Doch um den adäquaten strafrechtlichen Umgang mit Heranwachsenden werden seit Langem kontroverse rechtsdogmatische und rechtspolitische Debatten geführt. Erik Weiss entwickelt eine methodisch stringente Auslegung der Anwendungsvoraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG. Er zeichnet die rechtspolitische Diskussion nach und zeigt auf, dass sowohl aus rechtsdogmatischer als auch rechtstatsächlicher Perspektive allein die vollständige Einbeziehung in das Jugendstrafrecht zu überzeugen vermag. Diese lässt sich durch eine Reform des dritten Teils des JGG erreichen.
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Einleitung
Themeneingrenzung – Gang der Untersuchung
1. Historie: Entwicklung hin zu § 105 JGG und die sie begleitende Diskussion
Das Jugendgerichtsgesetz von 1923 – Das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943 – Das Jugendgerichtsgesetz von 1953 – Diskussion um die strafrechtliche Sonderbehandlung Heranwachsender ab 1953 – Zusammenfassung der Ergebnisse der historischen Untersuchung
2. Die Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG
Gemeinsame Voraussetzungen der Nr. 1 und Nr. 2 – Spezielle Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG: Das Einem-Jugendlichen-Gleichstehen in der sittlich-geistigen Entwicklung – Spezielle Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG: Die Jugendverfehlung – Das Verhältnis zwischen § 105 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 JGG
3. Die strafrechtliche Behandlung Heranwachsender de lege ferenda
Vollständige Einbeziehung in das allgemeine Strafrecht – Regel-Ausnahmeverhältnis zugunsten des allgemeinen Strafrechts – Beibehaltung des § 105 Abs. 1 JGG – Vollständige Einbeziehung in das Jugendstrafrecht – Einbeziehung der 21- bis 24-Jährigen in das Jugendstrafrecht / Einführung eines gesonderten Jungtäterrechts – Ergebnis der Untersuchung – Konkreter Änderungsvorschlag de lege ferenda
Literatur- und Stichwortverzeichnis


Erik Weiss ist Postdoc und Habilitand am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski an der Universität zu Köln. Von 2010 bis 2015 studierte er Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Dort war er von 2015 bis 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Horst Schlehofer. Sein Referendariat absolvierte er von 2019 bis 2021 am Kammergericht Berlin. Parallel hierzu war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte von Prof. Dr. Martin Heger an der Humboldt-Universität zu Berlin beschäftigt.

Erik Weiss studied law at Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf from 2010 to 2015. There, from 2015 to 2019, he was research assistant to Prof. Dr. Horst Schlehofer at the Chair of Criminal Law and Criminal Procedure. From 2019 to 2021, he completed his legal traineeship (Rechtsreferendariat) at the Higher Regional Court (Kammergericht) Berlin, with internships i.a. at the Federal Ministry of the Interior and at law firm WidmaierNorouzi Rechtsanwälte. Since April 2019, he has been research assistant to Prof. Dr. Martin Heger at the Chair of Criminal Law, Criminal Procedure Law, European Criminal Law and Modern Legal History at Humboldt-Universität zu Berlin.


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