Buch, Deutsch, 592 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 213 mm, Gewicht: 873 g
Buch, Deutsch, 592 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 213 mm, Gewicht: 873 g
ISBN: 978-3-452-28988-9
Verlag: Carl Heymanns Verlag
Zahlreiche Rechtsänderungen und eine Fülle neuer Judikate sind in die Überarbeitung der 6. Auflage eingeflossen. Wesentlich ist die vollständige Überarbeitung im Hinblick auf das Vermögensauskunftsverfahren. Praxistipps verdeutlichen, warum gerade die Vollstreckungsbehörden die sich seither ergebenden Möglichkeiten der Vermögensauskunft zentral in die Vollstreckungsabläufe einbeziehen sollten, um so bestmöglich das auch vom Gesetzgeber verfolgte Ziel eines schnelleren Forderungseinzuges zu erreichen.
Dem Praktiker aus dem Verwaltungsvollstreckungsrecht wird damit wieder ein bewährtes Arbeitsmittel an die Hand gegeben.
Neu in der 6. Auflage:
- Praxistipps an entscheidenden Stellen
- Ausführungen zur weiter forcierten elektronischen Abbildung der Vollstreckungsabläufe
- Reform der Sachaufklärung (Vermögensauskunft)
- ausführliche Aufnahme des Themas der Vermögensauskunft (unter Darstellung von Unterschieden nach ZPO, AO und dem jeweiligen Landesrecht im Detail)
- Wiedergabe zahlreicher neuer Gerichtsentscheidungen
- Rechtsstand: Dezember 2017
- neuer Autor Ralf Klomfaß
- u.v.a.
Das Werk bietet:
- Praxisnähe – ohne dabei vom Umfang her zu ausführlich auszufallen.
- Überblick – ausgehend vom Verwaltungsvollstreckungsgesetz Bund werden die im Einzelfall möglichen Abweichungen im Landes- oder Abgabenrecht bzw. nach der ZPO aufgezeigt.
- Vorteil – für den kommunalen Vollstreckungssachbearbeiter im Hinblick auf die etwaige Weitergabe von Vollstreckungstätigkeiten im Wege der Amtshilfe.
Autoren:
Ralf Klomfaß, Abteilungsleiter für Verwaltungsprüfungen beim Revisionsamt der Landeshauptstadt Mainz (zuvor Leiter der Vollstreckungsstelle der Landeshauptstadt Mainz)
Dr. Arno Wettlaufer, Leiter des Rechtsamts Vogelsbergkreis
Zielgruppe
Kommunale Mitarbeiter (auch im Forderungsmanagement), Rechtsanwälte/Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Gerichtsvollzieher