Loseblattwerk, Deutsch, 648 Seiten, 1 Ordner, Format (B × H): 165 mm x 235 mm, Gewicht: 1400 g
Kommentar
Loseblattwerk, Deutsch, 648 Seiten, 1 Ordner, Format (B × H): 165 mm x 235 mm, Gewicht: 1400 g
ISBN: 978-3-8293-0394-1
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag
Bei den Rechtsprechungsnachweisen wurden Entscheidungen der für Schleswig-Holstein zuständigen Gerichte vorrangig einbezogen. Sofern die Vorschriften der Straßengesetze anderer Bundesländer oder des Fernstraßengesetzes des Bundes inhaltlich der Rechtslage in Schleswig-Holstein entsprechen, sind auch Rechtsprechungsnachweise des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, gegebenenfalls auch der Zivilgerichte, anderer Länder umfassend berücksichtigt.
Jede Vorschrift des Straßen- und Wegegesetzes ist einzeln kommentiert. Ausführliche Bearbeitungen finden sich insbesondere zur Widmung und Einziehung von Straßen, zum Inhalt und zu Rechtsfolgen beim Wechsel der Straßenbaulast, zu Gemeingebrauch und Sondernutzung, zu den Zufahrten, zu bürgerlich-rechtlichen Nutzungsregelungen, zum Anbau an Straßen, zur Straßenplanung, zur Straßenreinigung und zu den Zuständigkeitsvorschriften.
In der 8. Nachlieferung werden die §§ 48-55 StrWG aktualisiert.
Der Kommentar eignet sich als zuverlässige Arbeits- und Orientierungshilfe für alle staatlichen und kommunalen Straßenbau-, Straßenverkehrs-, Verwaltungsbehörden, Straßenbauunternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Anwälte, Notare, Dozenten, Studierenden.
Der Kommentar wurde von Reinhard Wilke und Günther Gröller begründet und in den Jahren 2011-2017 von Rechtsanwalt Dr. Bernd Hoefer, Richter Dr. Alexander Behnsen sowie Richter am Verwaltungsgericht Dr. Christian Steinweg fortgeführt; ab dem Jahr 2020 wird der Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Bernd Hoefer, zusammen mit Ministerialrätin Dr. Johanna Litten und Regierungsrätin Natalie Sylvia Riedel, beide im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, fortgeführt.
Zielgruppe
Der zuverlässige Rechtskommentar für alle: staatlichen und kommunalen Straßenbau-, Straßenverkehrs-, Verwaltungsbehörden, Straßenbauunternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Anwälte, Notare, Dozenten, Studierende, kurz alle Parteien, Personen, Institutionen.