Winkler | Die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform. | Buch | 978-3-428-19059-1 | sack.de

Buch, Deutsch, 317 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 230 mm, Gewicht: 478 g

Reihe: EFS - Entrepreneurial and Financial Studies

Winkler

Die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform.

Eine freiheits- und gleichheitsrechtliche Analyse.

Buch, Deutsch, 317 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 230 mm, Gewicht: 478 g

Reihe: EFS - Entrepreneurial and Financial Studies

ISBN: 978-3-428-19059-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften der Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Arbeit untersucht die daran anschließende Grundsteuerreform auf Bundes- und Länderebene formell und materiell verfassungsrechtlich. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beurteilung des Bundesgrundsteuerrechts aus gleichheits- (Art. 3 Abs. 1 GG) und freiheitsrechtlicher (Art 14 Abs. 1 GG) Sicht. Gewürdigt werden die verschiedenen Bewertungsverfahren, die Steuermesszahlreduktionen als auch die sog. Grundsteuer C. Es wird herausgearbeitet, dass zwar Ertragswert- (§§ 252 ff. BewG), Vergleichswert- (§ 247 BewG) und Sachwertverfahren (§§ 258 ff. BewG) – anders als auf Länderebene – verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, gerade die Steuermesszahlreduktionen und die sog. Grundsteuer C auf Bundes- und Länderebene jedoch mit nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Problemen behaftet sind.
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Einführung in die Problemstellung

Erster Teil: Hintergründe der Grundsteuerreform und verfassungsrechtliche Anforderungen an die Grundsteuer und deren Bewertungsrecht
Reformausgangspunkt: Historische Bedeutung der Einheitswerte und Gründe ihrer Verfassungswidrigkeit – Reformkonsequenz: Grundkonzeptionen des Bundes- und der Landesgesetzgeber – Formell verfassungsrechtliche Anforderungen an die Grundsteuerreformgesetzgeber – Die materiell verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Grundsteuerreform – Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein verfassungsmäßiges Grundsteuerrecht auf Bundes- oder Länderebene

Zweiter Teil: Das 'neue' Grundsteuerrecht auf Bundesebene – verfassungsgemäße Konkretisierung steuerverfassungsrechtlicher Anforderungen?
Überblick: Die Verfassungsrechtsfragen des Bundesgrundsteuerrechts – Verfassungsrechtlich zulässige objektiv leistungsfähigkeitsorientierte Belastungsentscheidung des Bundesgesetzgebers (sog. Sollertragskonzept) – Gleichheitsrechtlich zulässige Ausrichtung der Bemessungsgrundlage am Verkehrswert durch die Bewertungsverfahren als solche – Hauptfeststellungen im Sieben-Jahres-Turnus (§ 221 BewG) – Die Verfassungsmäßigkeit der Bewertung des Grundvermögens (§§ 243 ff. BewG) – Vermeidung struktureller Vollzugsdefizite durch Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten – Die Steuermesszahldifferenzierungen als Gleichheitsproblem? – Gleichheitswidrigkeit der Grundsteuer C (§ 25 Abs. 5 GrStG) – Die freiheitsrechtliche Perspektive des § 25 Abs. 5 GrStG – Zulässigkeit der Durchbrechung der Sollertragsgrenze?

Resümee


Jan Winkler studierte zwischen Oktober 2014 und Juni 2020 Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Seine Dissertation entstand während seiner Zeit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht von Prof. Dr. Marcel Krumm, an welchem er seit September 2020 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt ist. In dieser Zeit absolvierte er begleitend einen LL.M. im Wirtschaftsrecht an der Universität Münster und bestand im Februar 2023 die Steuerberaterprüfung. Seit September 2023 ist er als Rechtsreferendar am Landgericht Münster beschäftigt.

Jan Winkler studied law at the Faculty of Law of the University of Münster between October 2014 and June 2020. He wrote his dissertation during his time at the Chair of Public Law and Tax Law of Prof. Dr. Marcel Krumm, where he worked as a research assistant since September 2020. During this time, he completed an LL.M. in Commercial Law at the University of Münster and passed the tax advisor examination in February 2023. Since September 2023, he has been employed as a legal trainee at the Münster Regional Court.


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