Wunderlich | Das Protokollbuch von Mathias Alber | Buch | 978-3-412-20774-8 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band Band 058, 1469 Seiten, Format (B × H): 184 mm x 246 mm, Gewicht: 104 g

Reihe: Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich

Wunderlich

Das Protokollbuch von Mathias Alber

Zur Praxis des Reichskammergerichts im frühen 16. Jahrhundert
1. Auflage 2011
ISBN: 978-3-412-20774-8
Verlag: Böhlau

Zur Praxis des Reichskammergerichts im frühen 16. Jahrhundert

Buch, Deutsch, Band Band 058, 1469 Seiten, Format (B × H): 184 mm x 246 mm, Gewicht: 104 g

Reihe: Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich

ISBN: 978-3-412-20774-8
Verlag: Böhlau


Das Reichskammergericht hat die Gründe seiner Entscheidungen offiziell nicht bekannt gegeben. Deshalb sind private Protokollbücher der richterlichen Beisitzer (Assessoren) als historische Quelle von herausragender Bedeutung. In diese haben die Assessoren den Verlauf der richterlichen Beratung und die hierbei geäußerten Argumente verzeichnet. Im Mittelpunkt steht hier das älteste bekannte Protokollbuch aus den Jahren 1532/1533, das von Dr. Mathias Alber angefertigt wurde. Es liegt hier in edierter Form vor und ist mit einem erläuternden Apparat umfassend aufbereitet. Die Analyse der bei der Entscheidungsfindung von den Assessoren zitierten Rechtsquellen zeigt, dass bereits im frühen 16. Jahrhundert am Reichskammergericht eine rationale Urteilsbegründung vor allem anhand geschriebenen Rechts vorherrschte. Band 2 ist eine CD-ROM beigelegt, die die Edition und die Regesten inkl. Einführung und Indices enthält.

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Weitere Infos & Material


Inhalt Band I
Quellen und Literaturverzeichnis
Einleitung

A. Gemeines Recht
I. Häufigkeit der Zitate
II. Auflistung der zitierten Juristen
III. Bewertung des Befundes
1. Texte des Corpus iuris civilis und des Corpus iuris canonici

a) Texte des Corpus iuris civilis

b) Texte des Corpus iuris canonici
2. Juristische Literatur des Gemeinen Rechts

a) Kommentarliteratur
b) Weitere rechtswissenschaftliche Literatur

c) Sonstige Zitate

d) Zusammenfassung

3. Ius divinum, Ius naturale, Ius gentium
4. Aequitas

a) Aequitas als Kriterium zur Überprüfung
eines entwickelten Rechtssatzes
b) Aequitas und Recht als gleichwertige Begründungen
c) Aequitas als alleinige Begründung.

B. Reichsrecht
I. Vom Reichstag gesetzte Normen

1. Typik reichsrechtlicher Normen zu Zeiten Albers
2. Anführung und Auslegung von Reichsrecht
a) Art und Weise des Zitats

b) Feststellung und Festlegung des Normgebers

3. Beispiele: Zuständigkeit des Reichskammergerichts
a) Reichsrecht mit gemeinrechtlichem Bezug: die Appellation

b) Fern dem Ius commune: der Ewige Landfrieden
c) Vielseitiger Gerichtsalltag: weitere Zuständigkeit in erster Instanz

d) Zusammenfassung

II. Reichsweit geltende Gewohnheiten
III. Der Kaiser als Quelle von Reichsrecht
C. Entscheidungen des Reichskammergerichts

I. Judikatur als Rechtsquelle?

II. Gemeine Bescheide

III. Der Brauch am Reichskammergericht

1. Terminologie
2. Inhalte

3. Entstehungs- und Änderungsgründe

4. Aktualisierung des Brauchs am Reichskammergericht

5. Autorität des Brauchs am Reichskammergericht

6. Gegen den Brauch

7. Der Brauch am Reichskammergericht (Zusammenfassung)

IV. Anführung von einzelnen Entscheidungen des Gerichts
1. Art und Weise des Zitats
a) Wie zitiert wurde

b) Einfluss von Dienstalter und Stand
2. Zwecke der Anführung
a) Als (einziges) Argument

b) Zur Berkräftigung von Rechtsargumenten
c) Als „Lesezeichen“

d) Zur Folgenabschätzung
3. Zusammenfassung und Ausblick
D. Partikularrechte

I. Allegation
II. Geltungsbeweis

1. Zur Erforderlichkeit des Beweises
2. Durchführung und Würdigung des Beweises

III. Rationabilität

IV. Handhabung von Appellationsprivilegien
V. Zusammenfassung

Resümee

Anhang: Das Protokollbuch des Mathias Alber als Quelle
I. Beschreibung der Handschrift
1. Allgemeines

2. Tinte

3. Wasserzeichen

4. Lagen
5. Chronologie des Protokollbuchs (sowie Beratungstage am Gericht)

II. Stil der Aufzeichnungen
1. Sprache

2. Inhalt der Protokollbucheinträge.
3. Vollständigkeit?
4. Persönliche Bemerkungen

5. Hauptzweck: Absicherung gegen Schadensersatzforderungen
III. Besetzung und Organisation des Reichskammergerichts
1. Besetzung des Reichskammergerichts

2. Die Abstimmungsreihenfolge in den Urteilergruppen
3. Das Personal am Reichskammergericht zu Zeiten Albers

a) Mathias Alber

b) Kammerrichter und Assessoren
c) Die Parteivertreter

d) Das Kanzleipersonal

Edition
Verzeichnis der zitierten Rechtsquellen
Verzeichnis der zitierten juristischen Literatur

Verzeichnis der Personen

Verzeichnis der Sachen

Inhalt Band II
Regesten

Verzeichnis der Parteien
Verzeichnis der Prokuratoren

Verzeichnis der angerufenen Gerichte
Verzeichnis der zitierten Rechtsquellen
Verzeichnis der zitierten juristischen Literatur

Verzeichnis der Orte

Verzeichnis der Personen

Verzeichnis der Sachen


Wunderlich, Steffen
Steffen Wunderlich wurde mit vorliegender Studie an der Universität Leipzig promoviert.

Steffen Wunderlich wurde mit vorliegender Studie an der Universität Leipzig promoviert.



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