Buch, Deutsch, Band 444, 214 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 227 mm, Gewicht: 327 g
Reihe: Schriften zum Strafrecht
Buch, Deutsch, Band 444, 214 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 227 mm, Gewicht: 327 g
Reihe: Schriften zum Strafrecht
ISBN: 978-3-428-19386-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Der Straftatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 StGB) ist in der Rechtswissenschaft bislang kaum untersucht und begegnet insbesondere in Bezug auf den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG) erheblichen Bedenken. Dass dies auch zu Schwierigkeiten in der Praxis führt, hat das 'Dieselgate' um die Manipulation von Kfz-Abgaswerten gezeigt. Die Arbeit greift diese Bedenken auf und unterzieht § 271 StGB insofern erstmals einer grundlegenden rechtlichen Prüfung. Der Fokus liegt auf der besonderen Beweiskraft für und gegen jedermann. Die Anwendbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG auf dieses Merkmal wird bejaht und die Vorschrift als Blankett-Straftatbestand eingeordnet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 103 Abs. 2 GG verfassungsrechtliche Grenzen setzt, innerhalb derer § 271 StGB aber (noch) bestimmt ist. Zugleich stellt die Arbeit Kriterien auf, die § 271 StGB bestimmbar machen und einen rechtssicheren und verfassungskonformen Umgang mit der Vorschrift in der Praxis ermöglichen.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
A. Einleitung
Anlass der Untersuchung – Fokus und Gang der Untersuchung
B. Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)
Überblick über die Vorschrift und ihren Kontext – Öffentliche Urkunde bei § 271 StGB – Besondere Beweiskraft für und gegen jedermann – Fazit und Vorgabe für das weitere Vorgehen
C. Art. 103 Abs. 2 GG
Nullum crimen, nulla poena sine lege (Gesetzlichkeitsprinzip) – Ratio legis des Art. 103 Abs. 2 GG – Nullum crimen sine lege certa: Bestimmtheitsgebot
D. Bestimmtheit des § 271 StGB
§ 271 StGB und die besondere Beweiskraft – (noch) lex certa? – Anwendbarkeit des strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes – Normstruktur des § 271 StGB – Bestimmtheit des § 271 StGB im Einzelnen
E. Bestimmbarkeit des § 271 StGB
Tatmittel der öffentlichen Urkunde – Ausfüllung der besonderen Beweiskraft bei § 271 StGB – Annex: § 271 StGB und das Verwaltungsrecht
F. Fazit
Zusammenfassung in Thesen – Rückblick auf den Anlass dieser Untersuchung – Ausblick