Drittstaatsangehörige werden weitgehend von den Freizügigkeitsrechten nach Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen. Diese rechtliche Ausgangslage wird durch Assoziationsverträge, welche die Gemeinschaft mit dritten Staaten abgeschlossen hat, modifiziert. Assoziationsabkommen, welche freizügigkeitsspezifische Regelungen enthalten, führen zu einer Privilegierung von Staatsangehörigen der assozierten Staaten gegenüber andern Drittstaatsangehörigen ohne Vertragsverbindungen zur EU. Das Ziel dieser Arbeit liegt darin, den Rechtsstatus von Drittstaatsangehörigen in verschiedenen Assoziationsabkommen mittels einer an den Grundfreiheiten des EG-Vertrages typisierten Betrachtung zu analysieren. Statusabstufungen und Statusdifferenzierungen werden dabei mittels ausgewählter Assoziationsverträge, die in der Praxis und Rechtswissenschaft besondere Beachtung finden, aufgezeigt.
Adreoli / Cottier / Caplazi
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