Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V | Buch | 978-3-17-045163-6 | sack.de

Buch, Deutsch, 122 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 205 mm, Gewicht: 170 g

Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V

AOP-Vertrag, Rechtsverordnung nach § 115f SGB V und Umsetzungshinweise
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-17-045163-6
Verlag: Kohlhammer

AOP-Vertrag, Rechtsverordnung nach § 115f SGB V und Umsetzungshinweise

Buch, Deutsch, 122 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 205 mm, Gewicht: 170 g

ISBN: 978-3-17-045163-6
Verlag: Kohlhammer


§ 115b SGB V bietet Krankenhäusern die Möglichkeit zur Durchführung ambulanter Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen im Krankenhaus. Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vereinbaren hierzu einen Katalog der Leistungen gemäß § 115b SGB V und einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte. Durch das MDK-Reformgesetz sind zum 01.01.2020 grundlegende Neuerungen im Bereich des ambulanten Operierens in Kraft getreten, die die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene umzusetzen haben.

Parallel hierzu wurde die so genannte sektorengleiche Vergütung gemäß § 115f SGB V für ausgewählte Leistungsbereiche neu eingeführt. Der Gesetzgeber hat die Einzelheiten der Leistungserbringung für diesen Bereich in der "Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung)" geregelt.

Im Werk wird ein Überblick über die geltenden Regelungen und den jeweiligen Umsetzungsstand in diesen beiden Bereichen gegeben und durch entsprechende Umsetzungshinweise eine Hilfestellung für die praktische Umsetzung im Krankenhaus geboten.

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Zielgruppe


Mitarbeiter von Krankenhausabteilungen, in denen ambulante Operationen, stationsersetzende Leistungen und Hybrid-Leistungen durchgeführt werden.

Weitere Infos & Material


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und auf dem Gebiet des Krankenhauswesens. In diesem Zusammenhang nimmt sie ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Im Zusammenwirken mit staatlichen und sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens sorgt sie für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser.



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