Ballhausen | IT-Einsatz in der Justiz | Buch | 978-3-415-04666-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 25, 174 Seiten, PB, Format (B × H): 144 mm x 208 mm, Gewicht: 226 g

Reihe: Recht und Neue Medien

Ballhausen

IT-Einsatz in der Justiz

Technik, Recht, Realisierung

Buch, Deutsch, Band 25, 174 Seiten, PB, Format (B × H): 144 mm x 208 mm, Gewicht: 226 g

Reihe: Recht und Neue Medien

ISBN: 978-3-415-04666-5
Verlag: Richard Boorberg Verlag


E-Justice ist die Kommunikation mit der Justiz: weg vom Papier, hin zu elektronischen Kommunikationsmedien. Das macht Informations- und Kommunikationsprozesse in der Justiz effizienter und weckt Rationalisierungspotenziale. Der IT-Einsatz ermöglicht die Abwicklung justizieller Prozesse als »E-Transaktion« und wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsweise der Justiz aus.

Aber auch die rechtskulturelle Vorstellung von Justiz ändert sich: Erscheint die abschließende, letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung noch als durch einen neutralen und unabhängigen Entscheider herbeigeführt, der seine Entscheidung allein an Gesetz und Recht orientiert trifft? Oder wirkt sie als Werk eines »Subsumtionsautomaten«? Das würde die rechtsbefriedende und rechtssichernde Funktion der Rechtsprechung im verfassungsrechtlichen Gefüge in Frage stellen.

Die Verfasserin löst in diesem Werk das Spannungsverhältnis zwischen effizienzsteigerndem IT-Einsatz und verfassungsrechtlichen Vorgaben anhand der Themenfelder »Technik«, »Recht« und »Realisierung« auf. Das Themenfeld »Technik« widmet sich den faktischen Rahmenbedingungen des IT-Einsatzes in der Justiz. Der technische Sachstand und die Perspektiven werden umfassend erhoben, um sie anschließend im Hinblick auf das Wirkungsvermögen und die rechtskulturelle Bedeutung des IT-Einsatzes in der Justiz zu untersuchen.

Im zweiten Themenfeld »Recht« erfolgt anhand der verfassungsrechtlichen Vorbehalte und Sicherungen der Art. 92 Hs. 1, 97, 33 Abs. 4 GG die Grenzziehung zwischen verfassungsrechtlich zulässigem und unzulässigem IT-Einsatz in der Justiz.

Die abschließende Frage nach der rechtskonformen Umsetzung des IT-Einsatzes in der Justiz wird im Themenfeld »Realisierung« beantwortet. Gegenstand ist nicht das »Wie« des IT-Einsatzes – etwa im Hinblick auf Barrierefreiheit –, sondern vielmehr das »Wer«: Sollen Fachanwendungen in zentralen Einheiten selbst entwickelt und Datenverarbeitungskapazitäten in staatseigenen IT-Rechenzentren selbst zur Verfügung gestellt werden (IT-Zentralisierung)? Oder soll hierzu externes Fachwissen in Anspruch genommen werden (IT-Privatisierung)?

Den rechtlichen Rahmen dieser Entscheidung zwischen »make« oder »buy« erarbeitet die Verfasserin im dritten Kapitel, bevor sie schließlich die datenschutzrechtlichen Vorgaben darstellt, die bei der Inanspruchnahme externen Fachwissens (Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung) zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind.
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