Bannehr | Bannehr, C: Der europäische Pflichtverteidiger. | Buch | 978-3-428-15829-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 259, 436 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 655 g

Reihe: Schriften zum Prozessrecht

Bannehr

Bannehr, C: Der europäische Pflichtverteidiger.

Buch, Deutsch, Band 259, 436 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 655 g

Reihe: Schriften zum Prozessrecht

ISBN: 978-3-428-15829-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Aus Anlass der Ende 2016 erlassenen Richtlinie über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren (PKH-RL) untersucht die Arbeit, ob und inwiefern die Europäisierung durch europäische Menschenrechtsinstrumente und Richtlinien den Zugang des Beschuldigten zu strafrechtlicher Prozesskostenhilfe verbessern kann. Dazu wird zunächst eine europäische Konzeption strafrechtlicher Prozesskostenhilfe erarbeitet, deren Grundlage die menschenrechtlichen Garantien von Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK und Art. 48 Abs. 2 GRCh sind und die um die Inhalte und Garantien der PKH-RL ergänzt werden. Ausgehend von dieser europäischen Konzeption ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status quo des deutschen Rechts der notwendigen Verteidigung möglich. Aus diesem Vergleich kann eine Verbesserung des Zugangs und der Wirksamkeit strafrechtlicher Prozesskostenhilfe für den Beschuldigten eines Strafverfahrens abgeleitet werden.
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1. Einleitung

Einführung und Forschungsansatz – Definitionen und thematische Begrenzungen – Methodik

2. Die menschenrechtliche Konzeption strafrechtlicher Prozesskostenhilfe

Die Konzeption der EMRK – Die Konzeption der Grundrechtecharta – Zusammenführung der Ergebnisse aus EMRK und GRCh für ein einheitliches menschenrechtliches Verständnis des europäischen Pflichtverteidigers

3. Implementation und Ergänzung der menschenrechtlichen Vorgaben durch die PKH-RL

Strafrechtliche Prozesskostenhilfe nach Maßgabe der PKH-RL – Zusammenfassung: Die Konzeption des europäischen Pflichtverteidigers nach Maßgabe der PKH-RL – Der europäische Pflichtverteidiger im Zusammenspiel zwischen EMRK, GRCh und maßgeblichem Sekundärrecht der EU

4. Ausblick auf die mitgliedstaatliche Ebene am Beispiel des deutschen Rechts

Grundlagen der notwendigen Verteidigung – Die allein an den Interessen der Rechtspflege orientierten Voraussetzungen notwendiger Verteidigung – Die eng gefasste Akteursstellung des Beschuldigten – Unzureichende Rahmenbedingungen der Pflichtverteidigung – Notwendiger Beistand im transnationalen Strafverfahren – Ergebnis: Erheblicher Nachbesserungsbedarf für die kommende Novelle der Pflichtverteidigung

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Sachregister


Carolin Bannehr (geb. Castorf): Studium der Rechtswissenschaften von 2008 bis 2013 an der Bucerius Law School (Hamburg) und an der Waseda Law School (Tokio). 2013 Erste Juristische Prüfung. Referendariat im Bezirk des Kammergerichts. 2016 Zweite Juristische Prüfung. 2018 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit als angestellte Strafverteidigerin im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin. 2019 Promotion. Seit 2020 Richterin in Berlin.

Carolin Bannehr (née Castorf) studied law at Bucerius Law School (Hamburg) and Waseda Law School (Tokyo) from 2008 to 2013. 2013 First State Examination. Legal clerkship in the district of the Kammergericht Berlin. 2016 Second State Examination. 2018 Admitted to the bar and employed as a defence counsel in Berlin. 2019 Doctorate. Since 2020 Judge in Berlin.


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