Becker | Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB | Buch | 978-3-428-13704-6 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 229, 252 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 233 mm, Gewicht: 347 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Becker

Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB

Buch, Deutsch, Band 229, 252 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 233 mm, Gewicht: 347 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-13704-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB ist eine - auch für die Rechtspraxis bedeutende - Vorschrift, deren Legitimität und Interpretation bis heute umstritten sind. Karina Becker unterzieht diese Strafbarkeit einer kritischen Überprüfung, indem sie sowohl aktuelle Auslegungsfragen als auch die grundlegende Frage der Strafwürdigkeit des unter Strafe gestellten Verhaltens untersucht. Für eine umfassende Behandlung dieser Problematik werden neben der Entstehungsgeschichte auch die übrigen Begehungsvarianten des § 30 StGB in die Überlegungen einbezogen.

Bei der Auslegung des § 30 StGB geht die Autorin von dem herrschenden Verständnis der Norm und den üblicherweise angeführten Strafgründen aus, wobei sie die bestehenden Problemfelder einer gründlichen Analyse unterzieht und neue Differenzierungsvorschläge erarbeitet. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass sich die herrschende Auslegung in weiten Teilen nicht mit den von ihr angeführten Strafgründen vereinbaren lässt.

Im Rahmen der Überprüfung der Legitimität der Verabredungsstrafbarkeit wird der Unrechtsgehalt einer solchen Verabredung ermittelt, um anschließend die üblicherweise als Strafgrund angeführte erhöhte Gefährlichkeit dieser Vorbereitungshandlung zu untersuchen. Die umfassende Überprüfung der angeführten Strafgründe führt zu der entscheidenden These der Arbeit: Eine Legitimierung der Verabredungsstrafbarkeit - wie auch der Strafbarkeit der übrigen Varianten des § 30 StGB - ist wegen des zu geringen Unrechtsgehaltes nicht möglich.
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Weitere Infos & Material


1. Teil: Einleitung: Zielsetzung der Arbeit - Gang der Untersuchung - 2. Teil: Historische Entwicklung der Vorbereitungsstrafbarkeit: Die Einfügung des § 49a RStGB in das Reichsstrafgesetzbuch - Die Reformentwürfe seit 1909 - Die Strafrechtsangleichungsverordnung von 1943 - Die Fortgeltung der nationalsozialistischen Gesetzesfassung des § 49a RStGB nach 1945 - Das 3. Strafrechtsänderungsgesetz - Die Einfügung des heutigen § 30 StGB im Jahre 1975 - 3. Teil: Der geltende § 30 StGB und seine Auslegung: Systematische Einordnung des § 30 StBG - Die Verabredung - Die weiteren Varianten des § 30 StGB - Das Verhältnis der Varianten untereinander - 4. Teil: Der Strafgrund der Verbrechensverabredung: Die Legitimierung von Strafe - Anwendung dieser Erkenntnisse auf die Verabredung - Die Begründungsansätze für eine Rechtfertigung der Verabredungsstrafbarkeit - 5. Teil: Die Strafgründe der anderen Varianten des § 30 StGB: Allgemeine Erkenntnisse zu den echten Vorbereitungshandlungen - Überprüfung der angeführten Strafgründe - 6. Teil: Ergebnis und kritischer Ausblick - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis


Karina Becker, geboren am 26.11.1982 in Winterberg, studierte Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie an der Université Panthéon-Assas Paris. Anschließend war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Prof. Deiters, sowie am Lehrstuhl für Strafrecht, Prof. Stein, an der WWU Münster. Seit April 2010 ist die Autorin Rechtsreferendarin am LG Münster. In diesem Rahmen war sie bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York tätig.


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