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Bertram / Brinkmann / Kessler

HGB Bilanz Kommentar Online


Der Praktiker-Kommentar zur Handelsbilanz - einschließlich aller Konzernbesonderheiten!

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Haufe



Mit der Online-Version des HGB Bilanz Kommentars immer auf dem aktuellen Stand

Alle Bilanzierungsregelungen und Änderungen sind praxisgerecht dargestellt und mit zahlreichen Fallbeispielen erläutert.

Durch die regelmäßigen Online-Updates werden Überarbeitungen und Aktualisierungen schnellstmöglich für Sie nutzbar!

Gerade in Krisenzeiten ist der Jahresabschluss eine wichtige Säule, um über die wirtschaftliche Situation von Unternehmen zu informieren. Hier bedarf es klarer Regeln, deren Auslegung in diesem Werk praxisnah kommentiert wird.

NEU mit Update August 2023

- Änderungen hinsichtlich der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
- Berücksichtigung des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union

Drei gute Gründe, sich für diesen Praktiker-Kommentar zu entscheiden:

- Sie profitieren von der zielgerichteten Darstellung der geltenden Rechtslage mit Fallbeispielen, direkt umsetzbaren Buchungssätzen, Tabellen und Übersichten.
- Sie sind auf der sicheren Seite bei anstehenden Entscheidungen durch die hohe Aktualität der Kommentierung sowie der konkret enthaltenen Antworten und Handlungsempfehlungen.
- Sie gelangen kompetent zur Lösung, dies ist garantiert durch das renommierte Herausgeberteam.

Rechtsprechung, Rechtsquellen und Verwaltungsvorschriften

- Umfangreiche Rechtsprechungsdatenbank inkl. anhängiger Verfahren
- Relevante Gesetze (Wirtschafts- und Steuergesetze sowie EU-Normen)
- Richtlinien und Verwaltungsanweisungen

Arbeitshilfen

- Umfangreiche Checklisten, z. B. zur Erstellung des Jahresabschlusses oder zu den Pflichtangaben im Anhang
- Nützliche Rechner, z. B. Afa-Rechner zu sämtlichen Afa-Tabellen
- Hilfreiche Übersichten, z. B. Internationale Fachwörter der Rechnungslegung

Bestens geeignet für

Fachkräfte im Rechnungswesen, Bilanzbuchhalter:innen, Leiter:innen Rechnungswesen, kaufmännische Leiter:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Unternehmensberater:innen, die korrekt nach dem aktuellen HGB bilanzieren müssen.

Herausgeber

Klaus Bertram

WP, StB, CVA, Gesellschafter und Geschäftsführer der DELTA Revision GmbH WPG StBG, Mannheim, mit den Tätigkeitsschwerpunkten nationale und internationale Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Unternehmensbewertung. Mitglied im Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW sowie von 2016–2021 Mitglied (zuletzt Deputy Chair) der Small and Medium Practices Advisory Group bei der IFAC, New York.

Harald Kessler

Prof. Dr. Harald Kessler, CVA, Gesellschafter und Geschäftsführer der KLS Accounting & Valuation GmbH, Köln, einer auf nationale und internationale Rechnungslegung spezialisierten Beratungsgesellschaft (www.kls-accounting.de) mit den Tätigkeitsschwerpunkten Grundsatzfragen IFRS/HGB, Kaufpreisallokation und Inhouse-Seminare, Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie an der Quadriga Hochschule, Berlin.

Stefan Müller

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller, Inhaber der Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfungswesen an der Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg. Neben vielen weiteren Veröffentlichungen Mitherausgeber des "Handbuch der Bilanzierung" (HdB) von Haufe und u. a. Leiter des Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) des BVBC sowie des Arbeitskreises Corporate Governance Reporting der Schmalenbachgesellschaft e.V.
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Zielgruppe


Fachkräfte im Rechnungswesen, Bilanzbuchhalter, Leiter Rechnungswesen, kaufmännische Leiter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberate

Weitere Infos & Material


Geleitwort
Vorwort
Autorenverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Allgemeines Schrifttum
BilMoGÄnderungen und Anwendungszeitpunkte: Kompaktübersicht
Checklisten zur Umstellung auf BilMoG
§ 238 Buchfhrungspflicht
§ 239 Fhrung der Handelsbcher
§ 240 Inventar
§ 241 Inventurvereinfachungsverfahren
§ 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchfhrung und Erstellung eines Inventars.


AUSZUG AUS § 274 LATENTE STEUERN1 ÜBERBLICK1.1 INHALT UND ZWECKRZ. 1Anders als in Deutschland hat das Konzept der Steuerlatenz in der angelschsischen Bilanzierungspraxis eine lange Tradition. Ursache hierfür ist der Umstand, dass die angelschsischen Staaten keinen Grundsatz der Maßgeblichkeit kennen.RZ. 2In Deutschland wurden gesetzliche Regelungen zur Erfassung latenter Steuern mit den §§ 274, 306 HGB erstmals durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 eingeführt. Im Zuge des BilMoG wurde das bis dahin angewandte Timing-Konzept durch das international übliche Temporary-Konzept (allerdings mit gewichtigen Abweichungen) abgelöst (Rz 17). Der bislang schon gültige Grundsatz, dass für aktive latente Steuern ein Ansatzwahlrecht, für passive latente Steuern dagegen eine Ansatzpflicht besteht, wurde durch das BilMoG letztlich beibehalten.RZ. 3Die Ursache der Bilanzierung latenter Steuern liegt in der Abweichung von handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung begründet.Diese Abweichung hat sich durch vielfältige steuerbilanzielle Sonderregelungen im Lauf der Jahre verstärkt; mit dem BilMoG sind durch den Gesetzgeber weitere handelsrechtliche Abweichungen zum Steuerbilanzrecht eingeführt worden (z.B. Aktivierungswahlrechtfür selbst geschaffene immaterielle VG des AV nach § 248 HGB, Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 EStG, § 247Abs. 3 HGB aF), um die Informationsfunktion des handelsrechtlichen JA zu stärken. Da der Gewinnausweis in der Steuerbilanz tendenziell früher als in der Handelsbilanz erfolgt, wird sich auch nach Umstellung auf das Temporary-Konzept in weniger komplexen Fällen häufig ein Aktivüberhang an latentennSteuern ergeben, der dem Aktivierungswahlrecht unterliegt, das in der betrieblichen Praxis auch nach BilMoG möglicherweise eher selten ausgebt werden wird. Somit wird auch mit dem Temporary-Konzept nach BilMoG die Vergleichbarkeit von JA verschiedener Unt eingeschränkt sein. Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern, verbunden mit der Gesamtdifferenzenbetrachtung (Rz 36), kommt sicherlich kleinen und mittleren Unt zugute, da sie von aufwendigen und komplexen Ermittlungen zumindest dann entlastet bleiben, wenn ein Aktivüberhang latenter Steuern nachgewiesen werden kann. DieKostenentlastung von KMU war schließlich auch eines der mit dem BilMoG verfolgten Ziele.RZ. 4Die von § 274 HGB erfassten Steuerarten sind Einkommen- und Ertragsteuern des bilanzierenden Unt, d.h. in Deutschland derzeit KSt,SolZ und GewSt. Bei PersG und Ekfl. stellt die ESt der Gesellschafter bzw. des Kfm. keine Steuer des bilanzierenden Unt dar, sodass sie nicht in die Steuerabgrenzung einzubeziehen ist.RZ. 5Die Änderung der handelsrechtlichen Konzeption zur Abbildung latenter Steuern durch das BilMoG beschränkt sich nicht nur auf den JA, sondern ist parallel in § 306 HGB auch für den KA vorgenommen worden (zu Einzelheiten § 306 Rz 4ff. HGB). Fr § 306HGB existiert mit DRS 18 nunmehr eine Interpretation, die gem. § 342 Abs. 2 HGB zwar als Konzern-GoB gilt. DRS 18 beschäftigt sich mit latenten Steuern sowohl nach § 306 HGB als auch nach § 274 HGB und entfaltet entsprechende Ausstrahlungswirkung für die Abbildung latenter Steuern im JA.1.2 ANWENDUNGSBEREICHRZ. 6§ 274 HGB ist für mittelgroße und große KapG/KapCoGes i.S.v. § 267 Abs. 1 6 HGB anzuwenden. Kleine KapG/KapCoGes sind nach § 274a Nr. 5 HGB von der Anwendung des § 274HGB befreit. Sie sind aber nicht daran gehindert, § 274 HGB auf freiwilliger Basis anzuwenden, wobei die Ansatzstetigkeit von § 246 Abs. 3 HGB zu beachten ist.RZ. 7Machen kleine KapG/KapCoGes von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch, haben sie latente Steuern nach den allgemeinen Grundsätzen zu bilanzieren und folglich für Steuermehrbelastungen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249HGB) zu bilden (§ 274aRz 7).RZ. 8Nach PublG rechnungslegungspflichtige Großunternehmen haben gem. § 5 Abs. 1 PublG die Regelungen von § 274 HGB anzuwenden. Eingetragene Genossenschaften h


Kessler, Harald
Prof. Dr. Harald Kessler, CVA, Gesellschafter und Geschäftsführer der KLS Accounting & Valuation GmbH, Köln, einer auf nationale und internationale Rechnungslegung spezialisierten Beratungsgesellschaft (www.kls-accounting.de). Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen: Expertisen zur Bilanzierung nach IFRS und HGB, Unterstützung in Enforcement-Verfahren und Inhouse-Seminare. Er ist Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses eines internationalen Anlagenbauers sowie Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg.

Bertram, Klaus
Klaus Bertram, WP, StB, CVA, Gesellschafter und Geschäftsführer der DELTA Revision GmbH WPG StBG, Mannheim, mit den Tätigkeitsschwerpunkten nationale und internationale Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Unternehmensbewertung. Mitglied im Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW.

Müller, Stefan
Inhaber der Professur für Betriebswirtschaftslehre an der Helmut- Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg. Neben vielen weiteren Veröffentlichungen Mitherausgeber des „Handbuch der Bilanzierung“ (HdB) von Haufe und u.a. Leiter des Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) des BVBC Vereins sowie Corporate Governance Reporting der Schmalenbachgesellschaft e. V. Zudem ist er Lehrender, Gutachter, Trainer und Berater in den Bereichen Rechnungslegung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Wirtschaftspru¨fung sowie Finanzierung und Controlling.

Kessler, Harald
Prof. Dr. Harald Kessler, CVA, Gesellschafter und Geschäftsführer der KLS Accounting & Valuation GmbH, Köln, einer auf nationale und internationale Rechnungslegung spezialisierten Beratungsgesellschaft (www.kls-accounting.de). Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen: Expertisen zur Bilanzierung nach IFRS und HGB, Unterstützung in Enforcement-Verfahren und Inhouse-Seminare. Er ist Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses eines internationalen Anlagenbauers sowie Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg.

Müller, Stefan
Inhaber der Professur für Betriebswirtschaftslehre an der Helmut- Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg. Neben vielen weiteren Veröffentlichungen Mitherausgeber des „Handbuch der Bilanzierung“ (HdB) von Haufe und u.a. Leiter des Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) des BVBC Vereins sowie Corporate Governance Reporting der Schmalenbachgesellschaft e. V. Zudem ist er Lehrender, Gutachter, Trainer und Berater in den Bereichen Rechnungslegung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Wirtschaftspru¨fung sowie Finanzierung und Controlling.

Bertram, Klaus
Klaus Bertram, WP, StB, CVA, Gesellschafter und Geschäftsführer der DELTA Revision GmbH WPG StBG, Mannheim, mit den Tätigkeitsschwerpunkten nationale und internationale Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Unternehmensbewertung. Mitglied im Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW.

Dipl.-Kfm. Klaus Bertram, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA, Geschäftsführer der DELTA Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Mitglied im Hauptfachausschuss und im Arbeitskreis Bilanzrechtsmodernisierung des IDW.

Ralph Brinkmann, CPA (IL, USA), Master M.B.L.T. (jur.), StB, MIBP, Vice President der German CPA Society e.V., Vorstand Bavaria Advisory AG StBG, München, Partner Bayern Treuhand International Auditing & Assurance GmbH WPG, München (Bayern Treuhand Gruppe), Lehrbeauftragter SRH Hochschule Calw, Dozent Akademie für Internationale Rechnungslegung und Neufang Akademie für Deutsche Steuerberater.


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