Braun / Keiz | Fischereirecht in Bayern, ohne Fortsetzungsbezug | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 2828 Seiten, In 2 Ordnern, Format (B × H): 146 mm x 206 mm, Gewicht: 4396 g

Braun / Keiz

Fischereirecht in Bayern, ohne Fortsetzungsbezug

Kommentar

Loseblattwerk, Deutsch, 2828 Seiten, In 2 Ordnern, Format (B × H): 146 mm x 206 mm, Gewicht: 4396 g

ISBN: 978-3-7825-0553-6
Verlag: Jehle Verlag


Die mittlerweile zum "Standardwerk" gewordene Loseblattsammlung enthält nahezu alle für fischereirechtliche Belange in Bayern einschlägigen Vorschriften.
Das einschlägige Recht wird immer vielfältiger und komplizierter. Der Fischereiberechtigte kann Eingriffe nur abwehren, wenn er mehrere Gesetze nebeneinander nutzt, häufig auf EU-, Bundes- und Landesebene. Die Palette reicht vom Fischereirecht über Wasser-, Naturschutz-, Energie- und Bodenschutzrecht bis hin zum Tierschutzgesetz. Hier hilft das „Fischereirecht in Bayern“.

Die ausführliche und praxisbezogene Neukommentierung des BayFiG ist, bis auf wenige Ausnahmen, abgeschlossen.
Ausgehend vom praktischen Problem – z.B. Wasserkraftnutzung – werden die rechtlichen Möglichkeiten für eine Gegenwehr ausgeleuchtet. Die Erläuterungen berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung, so dass umsetzbare Hilfen zur Problemlösung geboten werden.

Getrennte Stichwortverzeichnisse zu Vorschriften und zu Kommentierungen erhöhen die "Treffsicherheit" bei der Suche nach Antworten auf Rechtsfragen, Angaben zu weiterführender Literatur ersparen zeitraubende Recherchen.

Der Aufgabenbereich des Autors im zuständigen bayerischen Staatsministerium sowie die Ausgestaltung des Werkes in Loseblattform bieten Gewähr für zuverlässige Sachinformation zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Braun / Keiz Fischereirecht in Bayern, ohne Fortsetzungsbezug jetzt bestellen!

Zielgruppe


Gemeinden (meist Abteilung Meldewesen), Landratsämter, Regierungen, Fachberatungen und die Fischereiverwaltung, bestehend aus der Fachverwaltung und dem Institut sowie Gerichte (Verwaltungsgerichte aber auch Zivilgerichte) einerseits und
andererseits Fischereiorganisationen wie der Landesfischereiverband mit seinen Organisationen, Fischereivereine, Fischereigenossenschaften sowie Fischer (z.B. Fluss- und Seenfischer) und Teichwirte.

Weitere Infos & Material


Begründet von Dr. Karl Altnöder +, fortgeführt von Manfred Braun, Fischereireferent, Ministerialrat a. D., Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Prof. Dr. Günter Keiz, Ministerialrat a. D.


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