Das Bundesgesetzblatt Teil I enthält alle Bundesgesetze, Verordnungen von wesentlicher oder dauernder Bedeutung, Entscheidungen über die sachliche Zuständigkeit nach Artikel 129 Absatz 1 des Grundgesetzes, die Entscheidungsformeln des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht, Anordnungen und Erlasse des Bundespräsidenten, Bekanntmachungen über innere Angelegenheiten des Bundestags und des Bundesrats und – soweit vorgeschrieben – andere Bekanntmachungen.
Ab 1.1.2023 wurde die Verkündung im Internet unter www.recht.bund.de eingeführt.