Forum Verlag Herkert GmbH | Das Aushang-Paket | Buch | 978-3-96314-740-1 | sack.de

Buch, Deutsch, 500 Seiten, PB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 1000 g

Forum Verlag Herkert GmbH

Das Aushang-Paket


26. aktualisierte Neuauflage und 12. überarbeitete Auflage 2022
ISBN: 978-3-96314-740-1
Verlag: Forum Verlag Herkert

Buch, Deutsch, 500 Seiten, PB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 1000 g

ISBN: 978-3-96314-740-1
Verlag: Forum Verlag Herkert


Die Aushangpflicht einfach und sicher erfüllen

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze, Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften per Aushang informieren, und zwar zum aktuellen Rechtsstand. Falls Unternehmen dieser Auflage nicht nachkommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wenn ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers ist (z. B. bei einer Verletzung infolge Unkenntnis über den Umgang mit gefährlichen Stoffen), drohen zudem Schadensersatzansprüche.

Der Aushang der aktuellen Aushangbücher in jedem Stockwerk und Gebäude – z. B. am schwarzen Brett oder in der Teeküche – genügt, um der gesetzlichen Auflage nachzukommen. Mit dem praktischen Aushang-Paket machen Unternehmen alle relevanten aushangpflichtigen Gesetze und Vorschriften – vom AGG, JArbSchG und MuSchG bis hin zur DGUV Vorschrift 3 und 4 – ganz einfach öffentlich zugänglich.

Forum Verlag Herkert GmbH Das Aushang-Paket jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Aushangpflichtige Gesetze

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) (Auszug)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug) Aktualisiert
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Ladenschlussgesetz (LadSchlG) und SonntVerkV
Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Weitere wichtige Gesetze und Verordnungen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Auszug)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Aktualisiert
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Auszug)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Mindestlohngesetz (MiLoG) und MiLoV3 Aktualisiert
Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) Aktualisiert
SGB VII und SGB IX (in Auszügen)
Strafgesetzbuch (StGB) (Auszug)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Unfallverhütungsvorschriften

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
DGUV Vorschrift 3/DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
DGUV Vorschrift 11 „Laserstrahlung“

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ NEU AUFGENOMMEN
ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ AKTUALISIERT
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ AKTUALISIERT
ASR A3.4 „Beleuchtung“ NEU AUFGENOMMEN
ASR A3.7 „Lärm“
ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“
ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ AKTUALISIERT

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“
TRBS 1112 „Instandhaltung“
TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“
TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“
TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ AKTUALISIERT

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“
TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“
TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“
TRGS 600 „Substitution“
TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“

Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS)

TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines NEU

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

AMR Nr. 3.2 „Arbeitsmedizinische Prävention“
AMR Nr. 5.1 „Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge“



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