Das Kreditgeschäft in der Abschlußprüfung von Bankkaufleuten | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, 96 Seiten, eBook

Das Kreditgeschäft in der Abschlußprüfung von Bankkaufleuten


3. Auflage 1991
ISBN: 978-3-322-92162-8
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

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ISBN: 978-3-322-92162-8
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
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Die Ausbildung im Kreditgeschäft nimmt in den Kreditinstituten einen hohen Stellenwert ein. Von den Nachwuchskräften wird erwartet, daß sie dieses Kreditgeschäft neben den übrigen Dienstleistungen des Bankgeschäfts ebenso perfekt "verkaufen". Entsprechend hohe Anforderungen werden deshalb auch in der Abschlußprüfung an den Prüfling gestellt. Um so wichtiger ist eine systematische und gezielte Prüfungsvorbereitung.
In diesem Buch kann der Prüfungsstoff aus dem Bereich "Kreditgeschäft" in knapper Form wiederholt und gefestigt werden. Fallbeispiele mit Lösungen am Ende des Buches runden die Darstellung sinnvoll ab. Das Buch eignet sich auch für junge Bankkaufleute, die sich nach der Abschlußprüfung zum Kreditsachbearbeiter ausbilden lassen wollen.
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Zielgruppe


Upper undergraduate

Weitere Infos & Material


I. Welche Kredite gibt es?.- 1. Kredite im Wandel der Zeit.- 2. Unterscheidung der Kredite.- 3. Voraussetzungen für die Einräumung von Krediten.- a) Kredite im sogenannten Massengeschäft (normierte Kredite PKK/PAD etc.).- b) Buchkredite.- c) Diskontkredite.- d) Grundstücks-Ankaufs- und Erschließungskredite.- e) Bauzwischenkredite.- f) Avalkredite.- g) Lombardkredite.- h) Treuhandkredite.- i) Kommunal- und Schuldscheindarlehen.- k) Auslandsfinanzierungen.- II. Wie stellt man einen Kreditantrag?.- 1. Legitimations- und Kreditwürdigkeitsprüfung.- 2. Bilanz, Status, betriebswirtschaftliche Auswertung, Vermögensaufstellung.- 3. Kreditarten.- 4. Laufzeiten.- 5. Besicherungsmöglichkeiten.- 6. Kreditkonditionen (Zinsen, Provisionen u.ä.).- 7. Rückzahlungsmodalitäten.- 8. Sonstige Kreditvereinbarungen.- III. Wie wird über den Kreditantrag entschieden?.- 1. Genehmigung.- 2. Kompetenzregelung.- IV. Welche Sicherheiten werden für Kredite gestellt?.- 1. Bürgschaften.- a) Selbstschuldnerische Bürgschaft.- b) Ausfallbürgschaft.- c) Bürgschaften der öffentlichen Hand (Land, Bund).- d) Bürgschaften der Kreditgarantiegemeinschaften.- 2. Sicherungsübereignung.- a) Waren.- b) Maschinen.- c) Gegenstände und Fahrzeuge.- 3. Forderungsabtretungen.- a) Einzelzession.- b) Abtretung des pfändbaren Teiles der Lohn-, Gehalts- bzw. Provisionsansprüche.- c) Mantelzession.- d) Globalzession.- 4. Verpfändung.- a) Waren, Effekten, Guthaben.- b) Edelmetalle, Schmuck.- 5. Bestellung oder Abtretung von Grundpfandrechten.- a) Bestellung einer Brief-/Buch-Hypothek.- b) Bestellung einer Brief-/Buchgrundschuld.- c) Abtretung von Hypotheken bzw. Grundschulden.- d) Zweckrevers/Zweckerklärung/Zweckbestimmungserklärung.- e) Vollstreckbare Ausfertigung der Hypotheken-/Grundschuldbestellungsurkunde.- f) Katasterpapiere.- g) Gebäudebrandversicherung.- h) Taxe (Schätzung).- i) Anzeige an Grundbuchamt nach § 55 GBO.- j) Notarbestätigung.- k) Negativerklärung.- 6. Grundstücksankaufskredit und Erschließungskredit.- 7. Bauzwischenkredite.- a) Abtretung der Ansprüche aus dem Bausparvertrag.- b) Abtretung des Bausparguthabens incl. Zuteilung des Bausparvertrages.- c) Abtretung des Bauspardarlehensanspruches.- d) Bestellung einer Buch-/Briefgrundschuld für Bauspardarlehen.- e) Abtretung der Grundschuld.- f) Abtretung des Hypothekendarlehensanspruches.- g) Abtretung der bei Nichtvalutierung der Hypothek entstehenden Eigentümergrundschuld.- h) Zustimmungserklärung des Erbbauausgebers zur Belastung und Veräußerung eines Erbbaurechtes.- i) Erklärung des Erbbauausgebers zum Erbbauzins gem. §§ 59 und 91 ZVG.- j) Erklärung des Ausgebers einer Reichsheimstätte.- V. Wie und wann werden Kredite bereitgestellt?.- 1. Barauszahlung.- 2. Belastung des Kreditkontos und Zurverfügungstellung a/Kontokorrentkonto.- 3. Inanspruchnahme durch den Kreditnehmer.- 4. Verbuchung a/Sonderkonto.- VI. In welcher Weise werden gewährte Kredite überwacht?.- 1. Bilanzen, Status.- 2. Bestandsprüfungen/Sicherheitenüberprüfungen.- 3. Kreditverwendung.- 4. Umsatzentwicklungen.- 5. Einhaltung von Auflagen.- 6. Auswertung von Branchenberichten, statistischem Material.- 7. Überprüfung von Rechtspositionen (Auswertung von Urteilen in der Rechtsprechung).- VII. Wie fordert man gewährte Kredite zurück, und welche Maßnahmen werden veranlaßt?.- 1. Mahnung.- 2. Fälligstellung des Kredites.- 3. Antrag a/Mahnbescheid.- 4. Vollstreckungsbescheid.- 5. Zwangsvollstreckung.- 6. Vorläufiges Zahlungsverbot, Pfändungs- und Überweisungsbeschluß.- 7. Antrag a/Vergleichs- bzw. Konkursverfahren.- 8. Antrag a/Eidesstattliche Versicherung.- VIII. Wie werden gestellte Sicherheiten verwertet?.- 1. Still abgetretene Forderungen.- 2. Sicherungsübereignete Waren, Gegenstände, Kraftfahrzeuge usw.- 3. Verpfändete Guthaben, Effekten, Gegenstände (Schmuck etc.).- 4. Eingetragene Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden etc.).- 5. Inanspruchnahme von Bürgen.- IX. Welche Möglichkeiten hat der Kreditgeber bilanzmäßig bei notleidend gewordenen Kreditforderungen?.- 1. Einzelwertberichtigung.- 2. Abschreibung.- 3. Rückstellung.- Aufgaben.- Lösungen.- Stichwortverzeichnis.


Ernst-Joachim Henke ist seit mehr als 20 Jahren Ausbilder in einer Großbank und ebenso lange als Prüfer bei der IHK Braunschweig tätig.



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