Depenheuer / Grabenwarter | Verfassungstheorie | Buch | 978-3-16-150631-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 972 Seiten, Format (B × H): 167 mm x 237 mm, Gewicht: 1433 g

Depenheuer / Grabenwarter

Verfassungstheorie

Buch, Deutsch, 972 Seiten, Format (B × H): 167 mm x 237 mm, Gewicht: 1433 g

ISBN: 978-3-16-150631-4
Verlag: Mohr Siebeck


Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine - von mehreren theoretisch möglichen - historischkontingente Antwort ist. Sie hat in mehrfacher Hinsicht dienende Funktionen: Sie dient der Verfassungsrechtsdogmatik, indem sie stillschweigend zugrunde gelegte Vorverständnisse offenlegt, Verfassungsvoraussetzungen und ‑erwartungen nachspürt sowie Leitbilder, d.h. den telos einer Verfassung, rekonstruiert. Der Verfassungsvergleichung dient die Verfassungstheorie als Basis für die Bildung von Kategorien und Institutionen jenseits einer konkreten Rechtsordnung: derart schafft sie Vergleichsmaßstäbe für konkretes Vergleichen. Sie dient schließlich der Verfassungsrechtspolitik, indem sie deren Akteuren Leitlinien, Perspektiven und Handlungsoptionen anbietet.
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Weitere Infos & Material


Matthias Jestaedt: § 1 Verfassungstheorie als Disziplin - Gerd Roellecke : § 2 Beobachtung der Verfassungstheorie - Paul Kirchhof: § 3 Begriff und Kultur der Verfassung - Christian Waldhoff : § 4 Verfassungsgeschichte und Theorie der Verfassung - Klaus Ferdinand Gärditz: § 5 Säkularität und Verfassung - Josef Isensee - § 6 Staatlichkeit und Verfassung - Matthias Herdegen: § 7 Internationalisierung der Verfassungsordnung - Christian Waldhoff : § 8 Entstehung des Verfassungsgesetzes - Matthias Herdegen: § 9 Grenzen der Verfassungsgebung - Wolfgang Graf Vitzthum: § 10 Form, Sprache und Stil der Verfassung - Christoph Grabenwarter: § 11 Die Verfassung in der Hierarchie der Rechtsordnung - Bernd Grzeszick: § 12 Ungeschriebenes Verfassungsrecht - Gerd Roellecke: § 13 Identität und Variabilität der Verfassung - Gerd Roellecke: § 14 Institutionelle Gewähr der Verfassung - Christian Hillgruber: § 15 Verfassungsinterpretation - Otto Depenheuer: § 16 Funktionen der Verfassung - Markus Möstl: § 17 Regelungsfelder der Verfassung - Karl-Heinz Ladeur: § 18 Staat und Gesellschaft - Eckart Klein: § 19 Staatliches Gewaltmonopol - Matthias Cornils: § 20 Gewaltenteilung - Andreas von Arnauld: § 21 Rechtsstaat - Hans-Detlef Horn: § 22 Demokratie - Indra Spiecker gen. Döhmann : § 23 Sozialstaat - Wolfgang Kahl: § 24 Grundrechte - Michael Brenner: § 25 Staatsaufgaben - Sebastian Müller-Franken: § 26 Verfassungsvergleichung - Bernhard Kempen: § 27 Verfassung und Politik


Grabenwarter, Christoph
Christoph Grabenwarter
Geboren 1966; Studium der Rechts- und der Handelswissenschaft; 1991 Promotion zum Dr. iur. Und 1994 zum Dr. rer.soc.oec.; 1997 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht, 1999 Universität Bonn, 2002 Universität Graz, seit 2008 Professur für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien; seit 2005 Richter des österreichischen Verfassungsgerichtshofes.

Depenheuer, Otto
Otto Depenheuer
Geboren 1953; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn: 1985 Promotion; 1992 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht, 1993 Universität Mannheim, seit 1999 Lehrstuhl für Allgemeine Staatslehre, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie sowie Direktor des Seminars für Staatsphilosophie und Rechtspolitik an der Universität zu Köln.

Otto Depenheuer
Geboren 1953; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn: 1985 Promotion; 1992 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht, 1993 Universität Mannheim, seit 1999 Lehrstuhl für Allgemeine Staatslehre, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie sowie Direktor des Seminars für Staatsphilosophie und Rechtspolitik an der Universität zu Köln.

Christoph Grabenwarter
Geboren 1966; Studium der Rechts- und der Handelswissenschaft; 1991 Promotion zum Dr. iur. Und 1994 zum Dr. rer.soc.oec.; 1997 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht, 1999 Universität Bonn, 2002 Universität Graz, seit 2008 Professur für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien; seit 2005 Richter des österreichischen Verfassungsgerichtshofes.


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