Buch, Deutsch, 358 Seiten, GEKL, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 675 g
Von der Steuererklärung bis zur VwGH-Revision
Buch, Deutsch, 358 Seiten, GEKL, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 675 g
ISBN: 978-3-7041-0684-1
Verlag: dbv-Verlag (Österreich)
Das bewährte Handbuch bietet einen umfassenden Einblick in jene Bereiche, mit denen der Steuerpflichtige in der Regel in Kontakt kommt und gibt Hilfestellungen und Anleitungen zur Vermeidung von Fehlern im Umgang mit den Verfahrensvorschriften. Ein Buch für Steuerpflichtige, für Berater aber auch für jene Personen, die auf dem Weg zum Berater sind.
Mit der dritten Auflage wird das Praxishandbuch auf den Stand zum 1. Jänner 2017 gebracht und bietet in gewohnter Weise eine Orientierungshilfe im Umgang mit der Finanzverwaltung.
Neu aufgenommen wurden die Kapitel digitale Buchführung und Belegverarbeitung und Zuständigkeit der Finanzbehörden. Umfassend ergänzt wurde der Bereich der Registrierkassenpflicht. Auch die weitreichenden Anpassungen in Bezug auf Selbstanzeigen nach dem Finanzstrafgesetz wurden aufgenommen.
Mit seinen zahlreichen Beispielen bietet das Werk einen umfassenden Einblick in die Materie des Verfahrensrechts und zeigt nicht nur im Bereich der Liquiditätsplanung die Notwendigkeit des vernetzten Denkens auf.
Unter anderem werden folgende Bereiche abgedeckt:
• Das erste Mal – Kontakt mit der Finanzverwaltung
• Registrierkassenpflicht – Aufzeichnungspflichten
• Liquiditätsplanung und BAO – Fristen in der ESt, USt, SV
• Der Bescheid
• Rechtsmittel zur Veränderung von Bescheiden
• Rückwirkende Ereignisse
• Nebenansprüche: Säumnis-, Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen & Co
• Steuer- und sonstige Prüfungen der Finanzverwaltung
• Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht
• Verfahren vor dem VwGH und VfGH
• Verjährung
• Finanzstrafrecht
• Zuständigkeit und Zustellung
• Digitale Buchführung
Zielgruppe
alle Steuerpflichtige, Berater (wie Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder) sowie Berater in Ausbildung
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Vorwort
Kapitel 1 Kontakt mit dem Finanzamt - Was ist zu tun?
1.1 Die Bundesabgabenordnung als zentrales Gesetz im Abgabenverfahren
1.2 Ein Unternehmen wird eröffnet - Was ist zu tun?
1.2.1 Die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt
1.2.2 Die Kommunikation mit dem Finanzamt
1.3 Die laufende Tätigkeit - Was ist zu tun?
1.3.1 Die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht
1.3.2 Die Anzeigepflicht
1.3.3 Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen
1.3.4 Die Einreichung von Abgabenerklärungen
1.3.5 Die Hilfeleistung bei Amtshandlungen
1.4 Aus Rechten und Pflichten abgeleitete Verfahrensgrundsätze
1.4.1 Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung
1.4.2 Der Grundsatz der Amtswegigkeit
1.4.3 Der Grundsatz der Wahrung des Parteiengehörs
1.4.4 Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und der Unbeschränktheit der Beweismittel
1.4.5 Kein Neuerungs- und Verschlechterungsverbot
1.4.6 Der Grundsatz von Treu und Glauben
1.4.7 Der Grundsatz der beiderseitigen Kostentragung
1.5 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 2 Welche Aufzeichnungen sind zu führen?
2.1 Einleitung
2.2 Was sind Bücher und Aufzeichnungen?
2.3 Welche Bücher und Aufzeichnungen sind gem UGB zu führen?
2.3.1 Was ist die rechtsformabhängige Rechnungslegungspflicht?
2.3.2 Was ist die umsatzabhängige Rechnungslegungspflicht?
2.4 Welche Bücher und Aufzeichnungen sind gem § 125 und § 126 BAO zu führen?
2.5 Welche Bücher und Aufzeichnungen sind gem § 126 BAO zu führen?
2.6 Was ist ein Wareneingangsbuch und wer hat es zu führen?
2.7 Wie sind die Bücher und Aufzeichnungen zu führen?
2.8 Welche Formvorschriften sind zu beachten?
2.9 Welche Bedeutung haben die Ordnungsgrundsätze der §§ 131 ff BAO?
2.10 Was versteht man unter materieller Ordnungsmäßigkeit?
2.11 Welche Vorschriften sind bei der elektronischen Buchführung zu beachten?
2.12 Die neuen verfahrensrechtlichen Regelungen zur Registrierkasse
2.12.1 Registrierkassenpflicht
2.12.2 Belegerteilungspflicht
2.13 Ist eine Buchführung in Excel erlaubt?
2.14 Wo sind die Bücher und Aufzeichnungen zu führen?
2.15 Gibt es besondere Regelungen für Landes- und Gemeindeabgaben?
2.16 Wie lange sind die Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren?
2.17 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 3 Auswirkungen des Verfahrensrechts auf die Liquiditätsplanung
3.1 Problemaufriss
3.2 Sozialversicherungsbelastung 2017
3.2.1 Sozialversicherungsbeitragssätze 2017
3.2.2 Sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage
3.2.3 Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge
3.2.4 Liquiditätsplanung vorläufiger Sozialversicherungsbeiträge
3.2.5 Liquiditätsplanung der "endgültigen" Nachbemessung
3.2.6 Stundungsmöglichkeiten und Zinsbelastung
3.3 Einkommensteuerbelastung
3.3.1 Einkommensteuersätze 2017
3.3.2 Einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage
3.3.3 Vorschreibung der Einkommensteuer
3.3.4 Liquiditätsplanung Einkommensteuervorauszahlung
3.3.5 Liquiditätsplanung Einkommensteuerveranlagung
3.3.6 Stundungsmöglichkeiten
3.4 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 4 Der Abgabenbescheid
4.1 Allgemeines
4.1.1 Formale Vorschriften
4.1.2 Inhaltliche Vorschriften
4.1.3 Bescheidmängel und ihre Folgen
4.1.4 Das Wirksamwerden von Bescheiden
4.2 Arten von Abgabenbescheiden
4.2.1 Veranlagungsbescheide
4.2.2 Feststellungsbescheide (§ 188 BAO)
4.2.3 Vorläufige Bescheide (§ 200 BAO)
4.2.4 Festsetzungsbescheide (§ 201 BAO)
4.2.5 Auskunftsbescheide (§ 118 BAO)
4.2.6 Bescheide im Verfahren zur Einhebung der Abgaben
4.3 Abänderung von Bescheiden
4.3.1 Bescheidberichtigung gem § 293 BAO
4.3.2 Bescheidberichtigung gem § 293a BAO
4.3.3 Bescheidberichtigung gem § 293b BAO
4.3.4 Bescheidänderung/-zurücknahme gem § 294 BAO
4.3.5 Bescheidänderung gem § 295 BAO
4.3.6 Bescheidänderung gem § 295a BAO
4.4 Aufhebung von Bescheiden
4.4.1 Bescheidaufhebung nach § 299 BAO
4.4.2 Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 BAO
4.5 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
4.6 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 5 Rechtsmittel und sonstige Maßnahmen im Abgabenverfahren
5.1 Einführung
5.2 Ordentliche Rechtsmittel
5.2.1 Beschwerde (Bescheidbeschwerde)
5.2.2 Vorlageantrag
5.2.3 Rechtsmittelverfahren
5.2.4 Maßnahmenbeschwerde
5.2.5 Säumnisbeschwerde
5.3 Außerordentliche Rechtsmittel
5.4 Sonstige Maßnahmen zur Veränderung eines Bescheides
5.4.1 Überblick über die Möglichkeiten der Rechtskraftdurchbrechung in der BAO
5.4.2 Bescheidberichtigungen (§§ 293, 293a, 293b BAO)
5.4.3 Anpassung abgeleiteter Bescheide (§ 295 BAO)
5.4.4 Anpassung aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses (§ 295a BAO)
5.4.5 Bescheidaufhebungen (§ 299 BAO)
5.4.6 Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO)
5.4.7 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
5.5 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 6 Rückwirkendes Ereignis gem § 295a BAO
6.1 Einleitung
6.2 Rückwirkendes Ereignis
6.2.1 Was ist ein abgabenrelevantes Ereignis?
6.2.2 Wann wirkt ein Ereignis in die Vergangenheit?
6.2.3 Nachträglicher Eintritt des Ereignisses
6.3 Rechtskraftdurchbrechung
6.3.1 Bescheidänderung auf Antrag des Abgabepflichtigen
6.3.2 Bescheidänderung von Amts wegen
6.3.3 Ermessen der Abgabenbehörde
6.3.4 Anzeigepflicht des Abgabepflichtigen
6.3.5 Teilrechtskraft
6.3.6 Exkurs: Anspruchszinsenherabsetzung gem § 205 Abs 6 BAO
6.4 Verjährung
6.5 Anwendungsfälle für rückwirkende Ereignisse
6.5.1 Anrechnung von Kostenbeiträgen der Gebietskrankenkasse auf die Krankheitskosten
6.5.2 Betriebsaufgabe unter Hauptwohnsitzbefreiung gem § 24 Abs 6 EStG
6.5.3 Nachträgliche Besteuerung im Ausland
6.5.5 Nachzahlung von Pensionen
6.5.6 Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden
6.5.7 Nachweis der Behinderung
6.6 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 7 Nebenansprüche wie Zinsen und Zuschläge
7.1 Was sind Nebenansprüche
7.2 Abgabenerhöhungen
7.3 Der Verspätungszuschlag
7.4 Die Beschwerdezinsen
7.5 Die Anspruchszinsen
7.6 Die Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen
7.7 Die Stundungszinsen
7.8 Die Aussetzungszinsen
7.9 Der Säumniszuschlag
7.10 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 8 Steuer- und sonstige Prüfungen der Finanzverwaltung
8.1 Problemaufriss - Einleitung
8.2 Allgemeines und Zielsetzung der Außenprüfung
8.2.1 Begriff der Betriebs- bzw Außenprüfung
8.2.2 Zielsetzung der Außenprüfung
8.2.3 Rechtliche Grundlagen der Außenprüfung
8.3 Organisation einer Außenprüfung
8.3.1 Prüfzuständigkeiten
8.3.2 Gegenstand einer Außenprüfung
8.3.3 Prüfbarer Personenkreis
8.3.4 Ort einer Außenprüfung
8.4 Ablauf einer Außenprüfung
8.4.1 Ankündigung der Außenprüfung ("Anmeldung")
8.4.2 Prüfungsbeginn
8.4.3 Prüfungsauftrag
8.4.4 Vorlage der Bücher und Aufzeichnungen
8.4.5 Prüfungsabschluss
8.4.6 Bescheidausfertigung
8.5 Prüfungsverfahren anderer Art
8.5.1 Prüfungsverfahren in der Umsatzsteuer
8.5.2 Prüfung der Lohnsteuer sowie lohnabhängiger Abgaben
8.5.3 Spezialprüfungen
8.5.4 Prüfung von Gebühren, Verkehrsteuern, Glücksspiel- und Flugabgabe
8.5.5 Liquiditätsprüfung
8.5.6 Sonstige (nicht in § 147 BAO geregelte) Prüfungsverfahren
8.6 Paradigmenwechsel: Horizontal Monitoring
8.7 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 9 Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht
9.1 Aufgaben, Organisation und Rechtsstellung des BFG
9.1.1 Allgemeines
9.1.2 Aufgaben
9.1.3 Organisation
9.1.4 Evidenzierung und Veröffentlichung der Entscheidungen
9.2 Allgemeine Bemerkung
9.2.1 Beschwerden an das BFG
9.2.2 Vorverfahren in Bezug auf Revisionen an den VwGH
9.2.3 Anträge an den VfGH zur Prüfung von Normen und Anträge auf Vorabentscheidung an den EuGH
9.3 Allgemeine Bemerkung
9.4 Der Weg zum BFG
9.4.1 Grundsätzliches
9.4.2 Beschwerdevorentscheidung (BVE) und Vorlageantrag
9.4.3 Auf den Vorlageantrag sinngemäß anwendbare Bestimmungen
9.4.4 Nur hinsichtlich der Bescheidbeschwerde anzuwendende Bestimmungen
9.5 Grundzüge des Verfahrens vor dem BFG
9.5.1 Kontradiktorisches Verfahren
9.5.2 Bei der Abgabenbehörde verbleibende Rechte und Pflichten, Verfahren gem § 300 BAO
9.5.3 Verständigungspflicht des Beschwerdeführers
9.5.4 Kein Verböserungsverbot
9.5.5 Kein Neuerungsverbot
9.5.6 Keine Bagatellgrenze
9.5.7 Keine Vertretungspflicht
9.5.8 Verfahrenskosten
9.5.9 Verfahrenshilfe
9.6 Ermittlungsverfahren
9.6.1 Allgemeines
9.6.2 Beweisanträge
9.6.3 Aussetzung der Entscheidung gem § 271 BAO
9.7 Vorabentscheidungsverfahren
9.8 Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG)
9.8.1 Zuständigkeit zur Entscheidung
9.8.2 Ablehnungsrecht in Bezug auf den Einzelrichter oder ein Mitglied des Senates (§ 268 BAO)
9.8.3 Besondere Bestimmungen für die Entscheidung durch den Senat
9.8.4 Mündliche Verhandlung
9.8.5 Verbindung von Beschwerden zu einem gemeinsamen Verfahren (§ 267 BAO)
9.8.6 Arten der Entscheidung (§ 278 BAO)
9.8.7 Einheitlichkeit der Entscheidung
9.8.8 Bindungswirkung
9.8.9 Form und Inhalt von das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigungen
9.9 Verjährung
9.10 Klaglosstellung gem § 289 BAO
9.11 Säumnisbeschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht
9.12 Maßnahmenbeschwerde (§ 283 BAO)
9.13 Umsetzung von BFG-Entscheidungen
9.14 Abweichend geregelte Beschwerdeverfahren
9.14.1 Beschwerdeverfahren im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren und im Zollverfahren
9.14.2 Beschwerden gegen Maßnahmen der Finanzpolizei
9.14.3 Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit den übertragenen Landes- und Gemeindeabgaben
9.14.4 Verfahren im Zusammenhang mit der Konteneinschau
9.14.5 Besonderheiten in Beschwerdeverfahren betreffend die Feststellung der Scheinunternehmereigenschaft nach dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG)
9.15 Zusammenfassung & Würdigung
9.16 Gegenüberstellung der Fundstellen in der BAO in der Fassung vor FVwGG 2012 und in der Fassung BGBl I 117/2016
Kapitel 10 Verfahren vor dem VwGH und VfGH
10.1 Einleitung
10.2 Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
10.2.1 Organisation des Verwaltungsgerichtshofes
10.2.2 Allgemeines
10.2.3 Revision
10.2.4 Fristsetzungsantrag
10.2.5 Kosten
10.3 Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
10.3.1 Organisation des Verfassungsgerichtshofes
10.3.2 Allgemeines
10.3.3 Beschwerde nach Art 144 B-VG
10.4 Parallel- und Sukzessivverfahren
10.5 Zusammenfassung
Kapitel 11 Verjährung im Abgabeverfahren
11.1 Allgemeines und Überblick
11.2 Die Bemessungsverjährung
11.2.1 Allgemeines
11.2.2 Verjährungsfristen
11.2.3 Verjährung bei hinterzogenen Abgaben
11.2.4 Beginn der Verjährung
11.2.5 Verlängerung der Bemessungsverjährung
11.2.6 Die absolute Verjährung
11.2.7 Rechtmäßige Abgabenfestsetzungen nach Eintritt der Verjährung
11.3 Die Einhebungsverjährung
11.4 Exkurs - Finanzstrafrechtliche Bestimmungen im Überblick und Auswirkungen im Abgabenrecht
11.4.1 Allgemeines
11.4.2 Verjährungsfristen im Finanzstrafrecht
11.4.3 Wechselwirkungen im Abgaben- und Finanzstrafrecht
11.5 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 12 Die rechtsverbindliche Auskunft
12.1 Problemaufriss
12.2 Welche Abgabenarten können "abgeklopft" werden
12.3 Exkurs: Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen
12.4 Exkurs: Rechtssicherheit bei der Forschungsförderung
12.5 Die Kosten des Antrages
12.6 Die Antragstellung
12.6.1 Wer ist zur Antragstellung berechtigt?
12.6.2 Was hat der Antrag zu beinhalten?
12.6.3 Welche Behörde ist zuständig?
12.6.4 Inhalt des Auskunftsbescheides
12.7 Rechtliche Wirkung des Auskunftsbescheides
12.8 Aufhebung des Auskunftsbescheides
12.9 Informationsweitergabe
12.10 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 13 Zusammenspiel von BAO und Finanzstrafrecht
13.1 Problemaufriss
13.2 Wann kommt das FinStrG zur Anwendung?
13.2.1 Welche Abgaben unterliegen dem FinStrG?
13.2.2 Ist jede Abgabennachzahlung strafrelevant?
13.3 Willkürliches Verhalten
13.4 Tatbildmäßiges Verhalten - die Tatbestände
13.4.1 Abgabenhinterziehung
13.4.2 Grob fahrlässige Abgabenverkürzung
13.4.3 Finanzordnungswidrigkeit
13.5 Rechtswidriges Verhalten
13.6 Schuldhaftes Verhalten
13.6.1 Vorsatz
13.6.2 Fahrlässigkeit
13.7 Straffreiheit bei Irrtum
13.7.1 Irrtum
13.7.2 Entschuldbare Fehlleistung als Irrtum
13.8 Ermittlungspflicht der Strafbehörde und der Betriebsprüfungs-Bericht
13.8.1 Betriebsprüfungs-Bericht entscheidet über Einleitung oder Einstellung
13.8.2 Normales Finanzstrafverfahren oder verkürztes Verfahren
13.9 Vermeidung eines Finanzstrafverfahrens
13.9.1 Der Verkürzungszuschlag zur Vermeidung des Strafverfahrens
13.9.2 Die strafbefreiende Selbstanzeige
13.10 Absehen von einer Strafe
13.11 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 14 Digitale Buchführung und Belegverarbeitung
14.1 Problemaufriss
14.2 Belegaufbewahrung - status quo
14.3 Belegaufbewahrung - mit Blick nach Deutschland
14.3.1 Der Scanvorgang und die Dokumentation
14.3.2 Weiterverarbeitung und Vernichtung der Belege?
14.4 Art der Zurverfügungstellung der Unterlagen
14.5 Zu hohe Anforderungen an die Digitalisierung?
14.6 Zusammenfassung & Würdigung
Kapitel 15 Zuständigkeit und Zustellung
15.1 Grundlegendes
15.2 Das zuständige Finanzamt
15.2.1 Die sachliche Zuständigkeit
15.2.2 Die örtliche Zuständigkeit
15.2.3 Ergänzendes zur Zuständigkeit
15.3 Ausgewählte Fragen zur Zustellung
15.3.1 Zustellung über FinanzOnline
15.3.2 Weitere Fragestellungen iZm der Zustellung
15.4 Zusammenfassung & Würdigung
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Paragrafenverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Autorenverzeichnis
Um mit den Worten von Wolf Haas zu sprechen: „Jetzt ist schon wieder was passiert“. Fast genau drei Jahre nach der zweiten Auflage mussten Herausgeber und Autorinnen und Autoren feststellen, dass das Praxishandbuch zur Bundesabgabenordnung auf dem besten Weg ist, in den Bereich „rechtshistorisch“ zu wandern.
Der Gesetzgeber hat vor allem in den Jahren 2015 und 2016 maßgeblich zum Alte-rungsprozess unseres Handbuches beigetragen. Dem galt es entgegenzuwirken.
Die technische Entwicklung macht auch vor der Bundesabgabenordnung nicht halt. So wurde, der Digitalisierung zuliebe, Kapitel 14 zum Bereich digitale Buchführung und Belegverarbeitung aufgenommen. Darin werden die Möglichkeiten zur digitalen Aufbewahrung von Belegen und Unterlagen angesprochen und die Umsetzung in Deutschland kritisch betrachtet. Im Bereich der (halb-)automatischen Belegverarbeitung steht man bei Wirtschaftstreuhändern erst am Beginn einer neuen Entwicklung.
Kapitel 15 wurde auf Wunsch der Leser aufgenommen; es beschäftigt sich mit der Frage der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Abgabenbehörden. Weiters behandelt das Kapitel den Zustellzeitpunkt von Schriftstücken der Behörde (in der Regel Bescheide) und nimmt auf die elektronische Zustellung (via FinanzOnline) Bezug.
Die verordnete Verjüngungskur betrifft aber auch alle bisherigen Kapitel. Unter anderem wurden die folgenden Bereiche überarbeitet:
- Aufzeichnungspflichten
- Registrierkassenverpflichtung unter Beachtung der Rechtsprechung des VfGH
- Regelungen zur elektronischen Buchführung und Belegverarbeitung (Digitalisierung)
- Liquiditätsplanung im Bereich der Sozialversicherung
- Verfahren vor dem VwGH und VfGH
- Finanzstrafgesetz und Fahrlässigkeitsdelikte
- Verschärfung bei Selbstanzeigen gem § 29 FinStrG
Das vorliegende Buch stellt daher auch in der dritten Auflage den Weg einer „perfekt erstellten“ Steuererklärung von der Einreichung über die Veranlagung bis zur möglichen Beschwerde gegen die mögliche „Antwort“ der Finanzverwaltung dar.
Anhand von praxisnahen Beispielen werden dem Leser die verfahrensrechtlichen Besonderheiten, die bei der Kommunikation mit der Finanzverwaltung zu beachten sind, dargestellt. Die beste Steuererklärung kann unberücksichtigt bleiben, wenn die Abgabefristen versäumt werden.
Auf dem Fristenwerk der Bundesabgabenordnung aufbauend werden in einem eigenen Abschnitt die Möglichkeiten zur liquiditätsorientierten Abgabe von Steuererklärungen dargestellt. Durch eine rechtlich zulässige Steuerung des Abgabezeitpunktes der Einkommensteuererklärungen mehrerer Jahre kann der Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung an Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen gestaltet werden.
Sollten jedoch die „perfekt erstellten“ Steuererklärungen zu einer Kumulation von Abgabenrückständen in einem Jahr geführt haben, zeigt dieses Werk auch die Möglichkeiten der Stundung und Ratenvereinbarung auf, um die Festsetzung von Säum-niszuschlägen etc zu vermeiden. Selbst wenn diese aufgrund von verspäteten Zahlungen festgesetzt werden, bietet das Buch einen umfassenden Einblick in die Möglichkeiten, gegen diese „Nebenansprüche“ vorzugehen.
Zu guter Letzt wird die Steuererklärung von der Finanzverwaltung einer Überprüfung unterzogen. Ob dies im Rahmen einer Nachbescheidkontrolle oder einer Abgabenprüfung erfolgt, hat unterschiedliche Konsequenzen. Das Praxishandbuch stellt daher die Möglichkeiten der Prüfung durch das Finanzamt dar und geht auch auf die Frage ein, ob die entsprechenden Fristen zur Abänderung eines Bescheides nicht bereits verstrichen sind, dh ob der Abgabepflichtige nicht an die Verjährung erinnern sollte.
Sollte der Abgabepflichtige nach Abänderung seines Bescheides weiterhin von der Korrektheit seiner eingereichten Steuererklärung überzeugt sein, informiert ihn das Buch über die Möglichkeiten der Beschwerde gegen den Steuerbescheid. Dabei wird nicht nur das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht dargestellt, sondern auch die Beschwerde bzw Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof erläutert. Im Rahmen der Beschwerde gibt es auch wieder Möglichkeiten, die Abgabennachforderung „auszusetzen“, dh – verkürzt ausgedrückt – zu stunden. Die Voraussetzungen für diesen Antrag werden ebenfalls näher gebracht.
Die beste steuerliche Idee verpufft im Nichts, wenn sich die Schuhe des Abgabepflichtigen auf dem Weg zum Steuerbescheid von den Sohlen lösen. Das Buch soll dazu beitragen, dass das Schuhwerk hält. Mit der dritten Auflage ist der Leser wieder bestens ausgerüstet.
Clemens Endfellner & Martin Puchinger, Herausgeber
Graz, im April 2017