Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bürgerliches Recht / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Gruppe I: Bürgerliches Recht. Band 173 | Medienkombination | 978-3-11-183308-8 | www.sack.de

Medienkombination, Deutsch, Band Gruppe I. Band 173, 568 Seiten

Reihe: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bürgerliches Recht

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bürgerliches Recht / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Gruppe I: Bürgerliches Recht. Band 173


Erscheinungsjahr 2008
ISBN: 978-3-11-183308-8
Verlag: De Gruyter

Medienkombination, Deutsch, Band Gruppe I. Band 173, 568 Seiten

Reihe: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bürgerliches Recht

ISBN: 978-3-11-183308-8
Verlag: De Gruyter


1944/45 sind die "Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen" (RGZ) kriegsbedingt unvollendet geblieben. Mit dem Band RGZ 173 wird die von den Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft bis zum Band 172 betreute Urteilssammlung zu Ende geführt mit den Urteilen und Beschlüssen, welche die einzelnen Senate mit dem Vermerk: "Wird abgedruckt!" versehen haben.

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bürgerliches Recht / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Gruppe I: Bürgerliches Recht. Band 173 jetzt bestellen!

Zielgruppe


Professional and scholarly

Weitere Infos & Material


Werner Schubert, Universität zu Kiel.



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.