Felk | Die kaufrechtliche Mängelgewährleistung smarter Produkte | Buch | 978-3-428-19045-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 569, 817 Seiten, Format (B × H): 166 mm x 237 mm, Gewicht: 1294 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Felk

Die kaufrechtliche Mängelgewährleistung smarter Produkte

Technisch-ökonomische Grundlagen, Vertragstypologie, Mangelbegriff und Nacherfüllung

Buch, Deutsch, Band 569, 817 Seiten, Format (B × H): 166 mm x 237 mm, Gewicht: 1294 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-19045-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Mit der Umsetzung der Warenkauf- und Digitale Inhalte-Richtlinie in das BGB halten smarte Produkte Einzug in das nationale Kaufrecht. Weitgehend ungeklärt ist bisher, wie genau digital angereicherte Funktionen dieser Gegenstände ausgestaltet sein müssen, um unter das Kaufrechtvertragsrecht zu fallen. Die Beantwortung dieser Fragen hängt maßgeblich von den zugrundeliegenden, technisch-ökonomischen Zusammenhängen, den sogenannten digitalen Geschäftsmodellen, ab. Davon ausgehend rückt diese Arbeit die produktbezogenen Leistungsinhalte für die vertragstypologische Einordnung sowie Konkretisierung des kaufrechtlichen Mangelbegriffs in den Vordergrund und adressiert anschließend Folgefragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Nacherfüllung. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, auf die substanzbezogenen und funktionsprägenden Leistungsbestandteile abzustellen, um eine anwendungsübergreifende Zuordnung smarter Produkte zum Kaufvertragsrecht zu ermöglichen – unabhängig von einem Verbraucherbezug.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einführung

2. Technisch-ökonomische Grundlagen
Entwicklungsstufen des Internets der Dinge – Klassifikation smarter Produkte – Hybride Wertschöpfung – Zusammenfassende Stellungnahme – Ausblick

3. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand und Leistungsinhalte – Vertragsparteien

4. Vertragstypologie
Abgrenzungsmaßstäbe – Vertragstypologische Zuordnung – Gesetzgeberischer Ausblick

5. Mangelbegriff
Systematik des Sachmangelbegriffs – Beschaffenheitsbegriff – Subjektiver Mangelbegriff nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB – Subjektiv-objektiver Mangelbegriff des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB – Objektiver Mangelbegriff nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB – Mangel der Montage oder Anleitung nach § 434 Abs. 2 BGB

6. Verantwortungs- und Risikozuweisung
Gefahrübergang und Risikoverteilung – Darlegungs- und Beweislast

7. Aktualisierungen und Nacherfüllung
Bedeutung und Arten von Aktualisierungen – Inhalt und Reichweite der kaufrechtlichen Nacherfüllung – Aktualisierungen bei smarten Produkten – Gesetzgeberischer Ausblick

8. Verjährung
Verjährung der Mängelrechte nach § 438 BGB – Gesetzgeberischer Ausblick

9. Formulierung der wesentlichen Ergebnisse


Arthur Felk studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und durchlief anschließend das Referendariat am Oberlandesgericht Hamm. Von 2015 bis 2022 arbeitete er im Projekt- und Forschungsmanagement mit Schwerpunkt interdisziplinäre und anwendungsnahe Digitalisierungsforschung am Campus Bielefeld, dort zuletzt als Forschungsreferent. In der zweiten Hälfte dieses Zeitraums entstand die vorliegende Arbeit als freie Promotion bei Herrn Professor Dr. Markus Artz, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Bielefeld. Seit Juli 2022 ist Arthur Felk als Syndikusrechtsanwalt tätig.

Arthur Felk studied law at Bielefeld University and completed his postgraduate practical legal training (two-year stateorganised apprenticeship) as a Legal Trainee at the Hamm Higher Regional Court. From 2015–2022 he worked in project and research management with a focus on interdisciplinary applied sciences at the Bielefeld University Campus, most recently as a research officer. He wrote his doctoral thesis during the second half of that period under the academic supervision of Professor Dr. Markus Artz, Chair of Civil Law, European Private Law, Commercial and Business Law at Bielefeld University. Arthur Felk has been working as an In-House Legal Counsel (Attorney-at-Law) since July 2022.


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