Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz – Digital | Verlag W. Reckinger | Datenbank | sack.de

Datenbank, Deutsch, 2562 Seiten, Kunststoff Ordner

Grabendorff / Arend / Müller

Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz – Digital


Kommentar. Onlinedatenbank mit 66. Aktualisierung (Stand Dezember 2022)

Datenbank, Deutsch, 2562 Seiten, Kunststoff Ordner

Verlag W. Reckinger



Durch seine ausführlichen Kommentare ist das bereits 1967 erstmals aufgelegte Werk eine unverzichtbare Hilfe für alle Praktiker. Der Standardkommentar umfasst alle für das rheinland-pfälzische Dienstrecht relevanten Gesetzestexte und ergänzt sie mit Erläuterungen, Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften.

Mit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes und des Landesbeamtengesetzes n. F. wurden die Rechtsänderungen der sog. Föderalismusreform I vollzogen. Dabei hat der Wechsel der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hin zu einer konkurrierenden Gesetzgebung die weitgehende Neukodifizierung des Landesbeamtengesetzes zur Folge gehabt.

Innerhalb der Rechtsgebiete, in denen Spielraum für den Landesgesetzgeber verblieben ist oder die durch die gesetzliche Definition keine Statusfragen betreffen (z. B. Laufbahnrecht), stehen weiterhin Möglichkeiten für landesrechtliche Regelungen offen. Zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis der Regelungen werden im Rahmen der Kommentierung des Landesbeamtengesetzes diejenigen statusrechtlichen Regelungen aufgegriffen, die zum Verständnis der Vorschrift erforderlich sind.

Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.

Das Arbeiten mit der digitalen Ausgabe bringt viele Vorteile mit sich: Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sowie die komfortablen, auch werkübergreifenden Suchmöglichkeiten erlauben einen schnellen Zugriff. Inhalte können mit Anmerkungen (Texte, Bilder, Audiokommentare), Hervorhebungen und Lesezeichen individuell bearbeitet werden. Textausschnitte und Anmerkungen sind in andere Dokumente übertragbar. Einzelne Seiten können problemlos ausgedruckt werden.


Mit der 66. Aktualisierung (Stand Dezember 2022) werden die Kommentierungen der §§ 53 (Verbot der Führung der Dienstgeschäfte), 54 (Tätigkeiten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses), 55 (Annahme und Ablieferungspflicht), 56 (Annahme von Titeln, Orden und Ehrenzeichen) und 57 (Wahl der Wohnung) neu aufgenommen.

Neben der komplett neuen Kommentierung der o. g. Paragrafen wird bei einer Reihe von Kommentierungen aktuelle Rechtsprechung und Literatur ergänzt. Beispielsweise wird in § 8 (Beamtinnen und Beamten auf Zeit) neue Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Bestenauslese für Wahlbeamte auf Zeit eingearbeitet. In § 21 (Beförderung) wird die Kommentierung zur Frage der Zulässigkeit des Abbruchs eines Bewerbungsverfahrens, zum Vergleich von dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnissen sowie zum Verhältnis von Beurteilungen und alternativen Leistungsbemessungen um die neuesten gerichtlichen Entscheidungen erweitert. Weitere Aktualisierungen sind bei den §§ 9, 13 und 38 erfolgt.

Im Teil C (Rechtsvorschriften) werden die Dienstwohnungsverordnung, die Jubiläumszuwendungsverordnung, die Urlaubsverordnung und die Mehrarbeitsvergütungsverordnung auf den aktuellen Stand gebracht. Dies betrifft auch die Laufbahnverordnung für den Polizeidienst. Außerdem werden die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Jubiläumszuwendungsverordnung, zum Personalaktenrecht, zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung, zur Dienstunfähigkeit und zur begrenzten Dienstfähigkeit sowie einige Verwaltungsvorschriften über die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten aktualisiert.
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Zielgruppe


Landes- und Kommunalbeamte in Rheinland-Pfalz, Landesministerien und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz, Kommunalverwaltungen, Personalausschüsse, Hochschulen

Weitere Infos & Material


Kommentar begründet von Walter Grabendorff und Paul Arend, fortgeführt von Burkhard Müller und Harald Pitzer, Landkreistag Rheinland-Pfalz.

Burkhard Müller ist geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz. Er ist u. a. zuständig für den Bereich Öffentliches Dienstrecht.

Harald Pitzer ist Beigeordneter des Landkreistages Rheinland-Pfalz. Er ist u. a. zuständig für die Bereiche Allgemeines Verwaltungsrecht, Funktionalreform, Verwaltungsmodernisierung, Ausbildung des Beamten-Nachwuchses, FHöV.


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