Beate Gsell behandelt einen der umstrittensten Problemkreise der Produzentenhaftung: den deliktsrechtlichen Schutz des Eigentums an Sachen, die Gegenstand des Produktionsprozesses sind. Zunächst werden die sogenannten 'Weiterfresserschäden' untersucht. Es handelt sich um Fälle, in denen eine fehlerhaft hergestellte Sache erworben wird, die sich anschließend infolge des Fehlers selbst beschädigt oder zerstört. Die Autorin zeigt, daß eine Eigentumsverletzung hier nur in der unterlassenen Warnung vor der wahren Beschaffenheit dieser Sache liegen kann. Mit dieser Einordnung der 'Weiterfresser'-Fälle in die Instruktionshaftung wird die von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannte Haftung auf ein neues und solides dogmatisches Fundament gestellt.Weiter werden die Fälle, in denen Material vergeudet wird, weil man es zur Herstellung einer fehlerhaften Endsache verwendet, analysiert. Die Autorin legt dar, daß es hier nicht um die bloße Beeinträchtigung der Verwendung des Materials geht, sondern um eine dem Willen des Eigentümers zuwiderlaufende Veränderung der Materialsubstanz und somit um eine Eigentumsverletzung in Gestalt der Substanzverletzung. Schließlich wird das Verhältnis der deliktsrechtlichen Haftung zur vertragsrechtlichen Gewährleistung untersucht. Dabei zeigt sich, daß ein freies Nebeneinander von delikts- und vertragsrechtlicher Haftung keine Aushöhlung der vertragsrechtlichen Haftungsgrenzen bewirkt.
Gsell
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Zielgruppe
Rechtswissenschaftler, Richter an Zivilgerichten, Rechtsanwälte, Versicherungwirtschaft und Versicherungsverbände, Industrie und Bauwirtschaft sowie deren Verbände, entsprechende Institute und Bibliotheken
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Gsell, Beate
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; außerdem im Nebenamt Richterin am OLG München.
Beate Gsell: Geboren 1967; Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen, Aix-en-Provence und Tübingen; Promotion in Tübingen; 2001 Habilitation; Professorin an der Universität Augsburg.