Held | Die Haftung der EG für die Verletzung von WTO-Recht | Buch | 978-3-16-148842-9 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 4, 361 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 233 mm x 156 mm, Gewicht: 548 g

Reihe: Jus Internationale et Europaeum

Held

Die Haftung der EG für die Verletzung von WTO-Recht

Zugl. Diss. Univ. Erlangen-Nürnberg 2005
1. Auflage 2006
ISBN: 978-3-16-148842-9
Verlag: Mohr Siebeck

Zugl. Diss. Univ. Erlangen-Nürnberg 2005

Buch, Deutsch, Band 4, 361 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 233 mm x 156 mm, Gewicht: 548 g

Reihe: Jus Internationale et Europaeum

ISBN: 978-3-16-148842-9
Verlag: Mohr Siebeck


Ob die EG für die Verletzung von WTO-Recht haftet, ist eine der zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Einwirkung des Welthandelsrechts auf das Gemeinschaftsrecht. Anlass hierzu geben Fälle unternehmerischer Schädigung, die entweder direkt durch WTO-rechtswidrige Maßnahmen der EG oder durch Strafzölle eines Drittstaates entstanden sind, die dieser aufgrund eines WTO-rechtswidrigen Verhaltens der EG erhoben hat. Unternehmen können das Risiko solcher Schädigungen über Exportkreditversicherungen nur sehr begrenzt abdecken. Ausgehend von den internen Rechtswirkungen des WTO-Rechts in der gemeinschaftsgerichtlichen Rechtsprechung arbeitet Simeon Held die Bedeutung dieser Rechtswirkungen für den EG-Sekundärrechtsschutz heraus. Es zeigt sich, dass das Kriterium der unmittelbaren Anwendbarkeit von zentraler Bedeutung für die Trennung zwischen völkerrechtlicher Verantwortlichkeit und gemeinschaftsrechtlicher Haftung ist. Ein Schadensersatzanspruch über die Unrechtshaftung des Art. 288 Abs. 2 EG-Vertrag kommt aufgrund der fehlenden unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts grundsätzlich nur in Betracht, wenn neben dem WTO-Verstoß zugleich eine Gemeinschaftsrechtsverletzung vorliegt. Eine größere Bedeutung kann einer Rechtmäßigkeitshaftung im Zusammenhang mit einem WTO-rechtswidrigen Verhalten der EG zukommen. Der Autor erörtert zudem die Vereinbarkeit von gemeinschaftsrechtlichen Ersatzansprüchen mit dem WTO-Beihilferecht. Weiter legt er dar, welche Möglichkeiten Unternehmen auf völkerrechtlicher Ebene haben, einen Ersatz ihrer Schäden zu erhalten.

Diese Dissertation wurde mit dem "Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg" ausgezeichnet.
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Zielgruppe


Rechtswissenschaftler und -praktiker (Völker- und Europarecht, internationales Wirtschaftsrecht, Außenwirtschaftsrecht), europäische Institutionen, Wirtschaftsverbände, entsprechende Institute und Bibliotheken


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Gegenstand und Verlauf der Untersuchung

Kapitel 1: Das Welthandelsrecht der WTO
A. Die Entwicklung der Welthandelsordnung bis zur Uruguay-Runde
I. Die Entstehung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT 1947)
II. Das Welthandelsrecht des GATT 1947 und dessen Weiterentwicklung

B. Die Uruguay-Runde (Die Achte Welthandelsrunde des GATT 1947)
I. Eröffnung und Verhandlungen der Achten Welthandelsrunde
II. Das Abschlussdokument von Marrakesch

C. Die Welthandelsorganisation WTO
I. Die Organisationsstruktur der WTO
II. Grundlagen und Regelungsziele des Welthandelsrechts
III. Die Übereinkommen
IV. Die Weiterentwicklung des WTO-Systems seit Abschluss der Uruguay-Runde

Kapitel 2: Die EG im Welthandelssystem
A. Die EG im GATT 1947

B. Die EG in der WTO
I. Das Gutachten 1/94 des EuGH
II. Die Doppelmitgliedschaft in der WTO

C. Das Welthandelsrecht in der Gemeinschaftsrechtsordnung
I. Die interne Geltung
II. Die Art der internen Rechtswirkung
III. Ergebnis

Kapitel 3: Die Verletzung von WTO-Recht durch die EG und ihre Auswirkungen
A. Die Schädigungsweisen
I. Die direkt geschädigten EG-Unternehmen
II. Die direkt geschädigten Drittstaaten-Unternehmen
III. Die durch Strafzölle geschädigten Unternehmen

B. Die einzelnen Schadenspositionen
I. Die Schadenspositionen bei der Schädigung durch WTO-rechtswidrige
Maßnahmen der EG
II. Die Schadenspositionen bei der Schädigung durch Strafzölle eines
Handelspartners der EG

C. Die Abdeckung der Schäden durch eine Exportkreditversicherung
I. Organisation und Struktur der Exportkreditversicherung
II. Die Schadensabdeckung nach den Allgemeinen Bedingungen
III. Der Umfang der Schadensabdeckung

Kapitel 4: Die Möglichkeiten zur Durchsetzung von WTO-Recht
A. Die direkte Durchsetzung des WTO-Rechts auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene
B. Die indirekte Durchsetzung des WTO-Rechts
C. Die Durchsetzung des WTO-Rechts auf völkerrechtlicher Ebene

Kapitel 5: Die außervertragliche Haftung der EG für rechtswidriges Verhalten
A. Das Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen
I. Das Verhältnis zum gemeinschaftlichen Primärrechtsschutz
II. Das Verhältnis zum mitgliedstaatlichen Rechtsschutz

B. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze i.S.d. Art. 288 Abs. 2 EG

C. Die Voraussetzungen des Art. 288 Abs. 2 EG
I. Das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans
II. Die Rechtswidrigkeit des Organverhaltens
III. Das Verschulden als Haftungsvoraussetzung?
IV. Der Schaden
V. Kausalität und Zurechnung
VI. Die Rechtsfolge
VII. Ergebnis

Kapitel 6: Die außervertragliche Haftung der EG für rechtmäßiges Verhalten (Sonderopfer)
A. Die Anerkennung einer außervertraglichen Haftung der EG für rechtmäßiges Verhalten
I. Die Rechtsprechung
II. Das Schrifttum
III. Stellungnahme

B. Das Verhältnis zum nationalen Haftungsrecht
C. Die Voraussetzungen einer außervertraglichen Haftung der EG
für rechtmäßiges Verhalten
I. Die Anwendbarkeit der Rechtmäßigkeitshaftung
II. Die Rechtmäßigkeit als Haftungsvoraussetzung?
III. Der Schaden
IV. Die Zurechnung
V. Die Rechtsfolge
VI. Ergebnis

Kapitel 7: Die Vereinbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Haftung der EG mit WTO-Recht
A. Die Vereinbarkeit mit dem welthandelsrechtlichen Beihilferegime
B. Die Vereinbarkeit mit den welthandelsrechtlichen Streitbeilegungsregelungen

Kapitel 8: Der Ersatz von Schäden auf völkerrechtlicher Ebene
A. Der Ersatz der Schäden über das Prinzip völkerrechtlicher Verantwortlichkeit
B. Der Ersatz der Schäden über die Streitbeilegungsregelungen der WTO


Held, Simeon
Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Aufenthalte in London, Genf, Brüssel und Schanghai; 2005 Promotion; zur Zeit Rechtsreferendar am OLG Düsseldorf.

Simeon Held: geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Aufenthalte in London, Genf, Brüssel und Schanghai; 2005 Promotion; zur Zeit Rechtsreferendar am OLG Düsseldorf

Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Aufenthalte in London, Genf, Brüssel und Schanghai; 2005 Promotion; zur Zeit Rechtsreferendar am OLG Düsseldorf.



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