Heller, Hermann
Geboren 1891 in Teschen, Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Kiel, Wien, Innsbruck und Graz; 1915 Promotion in Graz; 1920 Habilitation in Rechtsphilosophie, Staatslehre und Staatsrecht in Kiel; 1921 Juristische Fakultät Leipzig, 1926 Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin, 1928 Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin und der Deutschen Hochschule für Politik; 1932 Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt, 1933 Flucht vor den Nationalsozialisten und Tätigkeit als Gastprofessor an der Universität Madrid, wo er am 5. November starb.
Müller, Christoph
ist emeritierter Professor für Staatsrecht und Politik am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin.
Geboren 1891 in Teschen, Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Kiel, Wien, Innsbruck und Graz; 1915 Promotion in Graz; 1920 Habilitation in Rechtsphilosophie, Staatslehre und Staatsrecht in Kiel; 1921 Juristische Fakultät Leipzig, 1926 Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin, 1928 Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin und der Deutschen Hochschule für Politik; 1932 Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt, 1933 Flucht vor den Nationalsozialisten und Tätigkeit als Gastprofessor an der Universität Madrid, wo er am 5. November starb.
ist emeritierter Professor für Staatsrecht und Politik am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin.
Der Jurist Hermann Heller (1891-1933) gehört zu den großen Staatsrechtslehrern der Weimarer Zeit. Seine Gedanken waren weit vorausschauend und haben sogar die Verfassungsordnung der Bundesrepublik beeinflusst etwa in der Frage des sozialen Rechtsstaats oder der materiellen Demokratie. Von Heller stammt auch der Begriff "sozialer Rechtsstaat". Nach seiner Habilitation lehrte Heller öffentliches Recht in Berlin und Frankfurt am Main blieb er allerdings nur kurze Zeit, ehe er 1933 ins Exil nach Madrid ging, um dort als Gastprofessor zu lehren. Heller war eines der Gründungsmitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer sowie Mitglied im Hofgeismarer Kreis. Er vertrat eine stark demokratisch gesinnte Auffassung und war ein Gegenspieler von Carl Schmitt, mit dem er sich auch öffentlich heftig auseinander setzte.