Der Autor beschäftigt sich mit der Zulässigkeit schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien. Im Fokus der Betrachtung steht die praxisrelevante Frage, ob sich der einzelne Arbeitgeber gegenüber der Gewerkschaft zu einem bestimmten unternehmerischen Verhalten wirksam verpflichten kann. Nach kritischer Analyse und aufbauend auf einem konsequenten Verständnis der Tarifautonomie als 'kollektiv ausgeübte Privatautonomie' kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass schuldrechtliche Verpflichtungen in einem Tarifvertrag nur begrenzt zulässig sind. Als 'privilegierte Privatrechtssubjekte' des kollektiven Arbeitsrechts fehlt den Tarifparteien gleichfalls die Befugnis, außerhalb eines Tarifvertrages Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten zu vereinbaren.
Hertenstein, Florian
Florian Hertenstein studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach dem 1. Staatsexamen war er unter anderem als Arbeitsgemeinschaftsleiter im Bereich Arbeitsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg tätig.
Schuldrechtliche Vereinbarungen in einem Tarifvertrag (der sog. schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrages) - Außertarifliche Vereinbarungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite - Vertragsfreiheit oder Exklusivität des Tarifvertrages.