Hertenstein | Die schuldrechtliche Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien | Buch | 978-3-631-73618-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 104, 202 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 380 g

Reihe: Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht

Hertenstein

Die schuldrechtliche Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien

Unter besonderer Berücksichtigung schuldrechtlicher Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten
1. Auflage 2017
ISBN: 978-3-631-73618-0
Verlag: Peter Lang

Unter besonderer Berücksichtigung schuldrechtlicher Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten

Buch, Deutsch, Band 104, 202 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 380 g

Reihe: Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-631-73618-0
Verlag: Peter Lang


Der Autor beschäftigt sich mit der Zulässigkeit schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien. Im Fokus der Betrachtung steht die praxisrelevante Frage, ob sich der einzelne Arbeitgeber gegenüber der Gewerkschaft zu einem bestimmten unternehmerischen Verhalten wirksam verpflichten kann. Nach kritischer Analyse und aufbauend auf einem konsequenten Verständnis der Tarifautonomie als «kollektiv ausgeübte Privatautonomie» kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass schuldrechtliche Verpflichtungen in einem Tarifvertrag nur begrenzt zulässig sind. Als «privilegierte Privatrechtssubjekte» des kollektiven Arbeitsrechts fehlt den Tarifparteien gleichfalls die Befugnis, außerhalb eines Tarifvertrages Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten zu vereinbaren.

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Weitere Infos & Material


Schuldrechtliche Vereinbarungen in einem Tarifvertrag (der sog. schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrages) – Außertarifliche Vereinbarungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite – Vertragsfreiheit oder Exklusivität des Tarifvertrages.


Florian Hertenstein studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach dem 1. Staatsexamen war er unter anderem als Arbeitsgemeinschaftsleiter im Bereich Arbeitsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg tätig.



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