Buch, Deutsch, Band 47, 186 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 250 g
Buch, Deutsch, Band 47, 186 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 250 g
Reihe: Schriften zum Zivilprozessrecht
ISBN: 978-3-339-11580-5
Verlag: Verlag Dr. Kovac
Im Rahmen der Widerlegung der Eigentumsvermutung kommt der Frage Bedeutung zu, inwieweit die freie richterliche Überzeugung an Erfahrungswissen gebunden ist. Erfahrungssätze werden durch das Erkennen empirischer Zusammenhänge gebildet und haben durch die mittelbare Beweisführung im Wege von Indizien- und Anscheinsbeweisen seit langem Eingang in die richterliche Beweiswürdigung gefunden.
Eine Bindung des Tatrichters an die Verwendung einzelner, gefestigter Erfahrungssätze kann nur erfolgen, wenn deren Anwendung durch das Revisionsgericht überprüfbar wäre. Ein Ansatzpunkt hierfür könnte in dem Gebot einer nachvollziehbaren Begründung aus § 286 I 2 ZPO sowie dem Verbot willkürlicher Entscheidungen gefunden werden. Der Tatrichter ist an die Wirklichkeit gebunden. Der zunehmende wissenschaftliche Fortschritt und die hierauf beruhenden Erkenntnisse von objektiven Feststellungen, die keinen Würdigungsspielraum mehr zulassen, schränken den Umfang der freien (subjektiven) Beweiswürdigung ein. Diese besteht nur da, wo keine objektiven Feststellungen das Beweisergebnis determinieren.
Zur Bestimmung des tatsächlichen Beweiswertes einzelner, für eine Beweisführung des Pferdeeigentums zur Verfügung stehender Indizien wie der Eigentumsurkunde und des Equidenpasses, erfolgt eine Analyse der zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der europarechtlichen Vorgaben.