Holze / Pfister | 100 Rechtsfragen zu Religionsunterricht und Schule | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 212 Seiten, E-Buch Text

Holze / Pfister 100 Rechtsfragen zu Religionsunterricht und Schule

Konkret, juristisch, kompetent

E-Book, Deutsch, 212 Seiten, E-Buch Text

ISBN: 978-3-647-70252-0
Verlag: Vandenhoeck & Ruprecht
Format: PDF
Kopierschutz: Kein



Dürfen am konfessionell-kooperativen Religionsunterricht auch konfessionslose Schülerinnen und Schüler teilnehmen? Kann eine Lehrerkonferenz über die Abschaffung eines Schulgottesdienstes diskutieren? Welche Bedeutung hat die kirchliche Lehrerlaubnis für den schulischen Unterricht? Bei solchen und vielen anderen rechtlichen Fragen ist bei Studierenden und Lehrenden des Faches Religion oder der Schulleitung häufig Unsicherheit zu beobachten. Zu Recht, denn es ist oftmals schwierig, die passenden Paragraphen zu finden oder den juristischen Wortlaut auszulegen. Dieses Buch schafft Abhilfe.
In der Sammlung von 100 Fallbeispielen zu Rechtsfragen aus der Schul- und Lehrpraxis des Religionsunterrichts können Lehrkräfte und Schulleitung juristische Problematiken erkennen, bundesländereigene und ggf. konfessionsspezifische Lösungsvorschläge (evangelisch, katholisch, islamisch usw.) nachvollziehen und damit ihre eigene Urteils- und Handlungskompetenz weiter ausbilden. Die Autoren stellen jeweils einen Rechtsfall aus der Praxis vor und erörtern die bundesländer- oder ggf. konfessionsspezifischen Varianten anhand der Gesetzestexte, indem zu jedem Fallbeispiel eine „Rechtliche Beurteilung“ und eine „Religionspädagogische Einschätzung“ gegeben werden. Darstellung und Erörterung erfolgen in bündiger Form – praktisch und übersichtlich, mit wichtigen Informationen und sinnvollen Hinweisen für die Praxis.
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1;Title Page;4
2;Copyright;5
3;Table of Contents;6
4;Kapitel?1 Einleitung;11
5;Kapitel?2 100 Rechtsbeispiele;15
5.1;Kapitel?2.1 17 Rechtsbeispiele zu grundsätzlichen Fragen des Religionsunterrichts;15
5.1.1;Rechtsfall 1 Kürzung des Religionsunterrichts;15
5.1.2;Rechtsfall 2 Abmeldung vom Religionsunterricht;17
5.1.3;Rechtsfall 3 Benotung im Religionsunterricht;18
5.1.4;Rechtsfall 4 Positionierung im Stundenplan;19
5.1.5;Rechtsfall 5 Die Bremer Klausel;20
5.1.6;Rechtsfall 6 Das Hamburger Modell: Religionsunterricht für alle;22
5.1.7;Rechtsfall 7 Religionsunterricht und Ersatzfächer;24
5.1.8;Rechtsfall 8 Ökumenischer Religionsunterricht;25
5.1.9;Rechtsfall 9 Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht;27
5.1.10;Rechtsfall 10 Das Abmelderecht;28
5.1.11;Rechtsfall 11 Schriftlichkeit der Abmeldung;30
5.1.12;Rechtsfall 12 Konfessionsübergreifender Religionsunterricht;31
5.1.13;Rechtsfall 13 Der Beutelsbacher Konsens;32
5.1.14;Rechtsfall 14 Unterrichtserteilung durch Geistliche;34
5.1.15;Rechtsfall 15 Religionsmündigkeit und Elternrecht;36
5.1.16;Rechtsfall 16 Die Konfession der Schülerinnen und Schüler;38
5.1.17;Rechtsfall 17 Die christliche Gemeinschaftsschule;41
5.2;Kapitel?2.2 10 Rechtsbeispiele zu Religions­­lehrerinnen und -lehrern;43
5.2.1;Rechtsfall 18 Fachfremde Erteilung des Religionsunterrichts;43
5.2.2;Rechtsfall 19 Missio canonica und Vokation;45
5.2.3;Rechtsfall 20 Modalitäten der Vokation;48
5.2.4;Rechtsfall 21 Religionslehrkräfte und Kirchenbindung;50
5.2.5;Rechtsfall 22 Religionslehrkräfte und Schulgottesdienste;53
5.2.6;Rechtsfall 23 Religionslehrkräfte und ihre Glaubens­überzeugungen;55
5.2.7;Rechtsfall 24 Homosexuelle Religionslehrkräfte;57
5.2.8;Rechtsfall 25 Religionslehrkräfte und Kirchenaustritt;60
5.2.9;Rechtsfall 26 Religionslehrkräfte und Elternarbeit;62
5.2.10;Rechtsfall 27 Religionslehrkräfte der Freikirchen;66
5.3;Kapitel?2.3 11 Rechtsbeispiele zum Fach Ethik/Praktische Philosophie;68
5.3.1;Rechtsfall 28 Erteilung des Ethikunterrichts durch Religionslehrkräfte;68
5.3.2;Rechtsfall 29 Notengebung im Ethikunterricht;70
5.3.3;Rechtsfall 30 Versetzungsrelevanz des Ethikunterrichts;73
5.3.4;Rechtsfall 31 Wissenschaftlichkeit im Religions- und Ethikunterricht;75
5.3.5;Rechtsfall 32 Der Wechsel zum Ethikunterricht;76
5.3.6;Rechtsfall 33 Abmeldung vom und Rückkehr zum Religionsunterricht;78
5.3.7;Rechtsfall 34 Beurlaubung vom Ethikunterricht an religiösen Feiertagen;79
5.3.8;Rechtsfall 35 Das Verhältnis von Religions- und Ethikunterricht;80
5.3.9;Rechtsfall 36 Keine Beeinflussung zur Abmeldung;81
5.3.10;Rechtsfall 37 Die Regelungen in Berlin;82
5.3.11;Rechtsfall 38 Das Fach L-E-R in Brandenburg;83
5.4;Kapitel?2.4 11 Rechtsbeispiele zum islamischen Religionsunterricht;86
5.4.1;Rechtsfall 39 Die Einführung des islamischen Religionsunterrichts;86
5.4.2;Rechtsfall 40 Fachfremde Erteilung des islamischen Religionsunterrichts;88
5.4.3;Rechtsfall 41 Verfassungskonformität des islamischen Religionsunterrichts;91
5.4.4;Rechtsfall 42 Der Wechsel zwischen den Religionslehren;94
5.4.5;Rechtsfall 43 Das sogenannte islamische Kopftuch;96
5.4.6;Rechtsfall 44 Abwehr salafistischer Gefahren;99
5.4.7;Rechtsfall 45 Kopftuchtragende Lehrerinnen;100
5.4.8;Rechtsfall 46 Fastende Schülerinnen und Schüler;103
5.4.9;Rechtsfall 47 Islamischer Religionsunterricht in Berlin;105
5.4.10;Rechtsfall 48 Konversion zum Islam;108
5.4.11;Rechtsfall 49 Alevitischer Religionsunterricht;109
5.5;Kapitel?2.5 10 Rechtsbeispiele zu Religionsunterricht und Inklusion;111
5.5.1;Rechtsfall 50 Inklusion und Konfessionalität;111
5.5.2;Rechtsfall 51 Diakonisches Lernen;113
5.5.3;Rechtsfall 52 Förderschwerpunkt Lernen;114
5.5.4;Rechtsfall 53 Gebete und Handyklingeln;117
5.5.5;Rechtsfall 54 Gewalt in der Schule;120
5.5.6;Rechtsfall 55 Handeln in pädagogischen Grenzsituationen;122
5.5.7;Rechtsfall 56 Zielgleiches und zieldifferentes Unterrichten;125
5.5.8;Rechtsfall 57 Förderbedarf Sehen;127
5.5.9;Rechtsfall 58 Unterricht mit Hochbegabten;129
5.5.10;Rechtsfall 59 Inklusion und Schulgottesdienste;131
5.6;Kapitel?2.6 8 Rechtsbeispiele zu riskanten Fällen in Religionsunterricht und Schule;133
5.6.1;Rechtsfall 60 Suizid und Suizidgefahr;133
5.6.2;Rechtsfall 61 Tod eines Schülers;135
5.6.3;Rechtsfall 62 Konfrontation mit familiärer Gewalt;138
5.6.4;Rechtsfall 63 Verarbeitung von Todesnachrichten;141
5.6.5;Rechtsfall 64 Gesundheitliche Gefährdung;143
5.6.6;Rechtsfall 65 Cyber-Mobbing;146
5.6.7;Rechtsfall 66 Selbstverletzungen;149
5.6.8;Rechtsfall 67 Gewaltandrohungen;151
5.7;Kapitel?2.7 17 Rechtsbeispiele zu weiteren relevanten Aspekten des Religionsunterrichts;153
5.7.1;Rechtsfall 68 Gideon-Bibeln in der Schule;153
5.7.2;Rechtsfall 69 Kirchenaustritt und Wiedereintritt;156
5.7.3;Rechtsfall 70 Religionslehrkräfte und die Leitung von Schulgottesdiensten;157
5.7.4;Rechtsfall 71 Das Kruzifix im Klassenzimmer;159
5.7.5;Rechtsfall 72 Schulgebete;161
5.7.6;Rechtsfall 73 Religionsunterricht und Evolutionstheorie;162
5.7.7;Rechtsfall 74 Evangelikale Schülerinnen und Schüler;163
5.7.8;Rechtsfall 75 Hinduistische Schülerinnen und Schüler;166
5.7.9;Rechtsfall 76 Besuch einer Moschee;168
5.7.10;Rechtsfall 77 Besuch eines Hindutempels;170
5.7.11;Rechtsfall 78 Kopftuchverbot in der Schule;172
5.7.12;Rechtsfall 79 Katholische Bekenntnisschulen;173
5.7.13;Rechtsfall 80 Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht;174
5.7.14;Rechtsfall 81 Evangelische Kontaktstunde;176
5.7.15;Rechtsfall 82 Orthodoxer Religionsunterricht;177
5.7.16;Rechtsfall 83 Jüdischer Religionsunterricht;181
5.7.17;Rechtsfall 84 Weltanschauliche Feiertage;183
5.8;Kapitel?2.8 16 Rechtsfälle zu Schulgottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen in der Schule;185
5.8.1;Rechtsfall 85 Schulgottesdienst als Schulveranstaltung;185
5.8.2;Rechtsfall 86 Schulkonferenz und Schulgottesdienst;187
5.8.3;Rechtsfall 87 Schulgottesdienst und Unterrichtserteilung;189
5.8.4;Rechtsfall 88 Anzahl der Schulgottesdienste;190
5.8.5;Rechtsfall 89 Die Stellung der Schulgottesdienste;191
5.8.6;Rechtsfall 90 Staat und Kirche;193
5.8.7;Rechtsfall 91 Aufsichtspflicht bei Schulgottesdiensten;194
5.8.8;Rechtsfall 92 Unfallschutz bei Schulgottesdiensten;195
5.8.9;Rechtsfall 93 Multireligiöse Schulfeiern;196
5.8.10;Rechtsfall 94 Schulgebet zu Unterrichtsbeginn;198
5.8.11;Rechtsfall 95 Freiwilligkeit der Gottesdienstteilnahme;199
5.8.12;Rechtsfall 96 Schulgottesdienste und Notengebung;201
5.8.13;Rechtsfall 97 Schulgottesdienste mit und ohne Abendmahl;202
5.8.14;Rechtsfall 98 Religiöse Schulwochen;204
5.8.15;Rechtsfall 99 Tage Persönlicher Orientierung;205
5.8.16;Rechtsfall 100 Unterschiedliche Schulgottesdienstformen;206
6;Kapitel?3Abkürzungen;208
7;Kapitel?4Ausgewählte Literatur;210
8;Kapitel?5Sachregister;211
9;Body;11


Holze, Erhard
Dr. Erhard Holze war 12 Jahre Schulreferent in der Ev. Kirche von Westfalen und lehrt seit 2007 als Dozent für Praktische Theologie und Religionspädagogik an der Universität Münster.

Pfister, Stefanie
PD Dr. Stefanie Pfister ist Lehrerin für Ev. Religionslehre, Sport, Deutsch und Praktische Philosophie an einer Realschule und Privatdozentin am Fachbereich Evangelische Theologie/Religionspädagogik an der Universität Münster. 2014 war sie Lehrpreisträgerin der TU Dortmund.

Dr. Erhard Holze war 12 Jahre Schulreferent in der Ev. Kirche von Westfalen und lehrt seit 2007 als Dozent für Praktische Theologie und Religionspädagogik an der Universität Münster.


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