Buch, Deutsch, Band 42, 315 Seiten, Leinen, Format (B × H): 239 mm x 163 mm, Gewicht: 652 g
Reihe: Jus Publicum
Zur Dogmatik des Verhältnisses zwischen Gesetz, Verwaltung und Individuum unter dem Grundgesetz
Buch, Deutsch, Band 42, 315 Seiten, Leinen, Format (B × H): 239 mm x 163 mm, Gewicht: 652 g
Reihe: Jus Publicum
ISBN: 978-3-16-147221-3
Verlag: Mohr Siebeck
Hans-Detlef Horn zeigt, wie sich diese Ordnung im demokratischen Grundrechtsstaat des Grundgesetzes verändert hat. Er wendet sich gegen eine in der Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft andauernde antiexekutive Deutungsweise. Hierzu untersucht er den Begriff und den Wandel der beiden ordnungsprägenden Faktoren: das in der Verfassung ankernde Gebot der unmittelbaren Grundrechtsmäßigkeit jeder Staatsgewalt und das Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dabei wird deutlich, daß in den Fällen des Grundrechtsschutzes die (Zu-)Ordnung von Gesetzgeber und Verwaltung neu erfaßt werden muß. Als Anschauungsfall dient Hans-Detlef Horn das Dilemma der doppelt gebundenen Verwaltung, entweder legal zu handeln und kollidierende Grundrechte zu verletzen oder grundrechtlich legitim zu handeln, aber unter Mißachtung der Legalität. Daraus ergibt sich, daß die grundgesetzliche Verteilung von gesetzgeberischer und exekutiver Entscheidungskompetenz den Schutz der Grundrechte nicht nur bezweckt, sondern auch gebietet. Vor diesem Hintergrund entwirft Hans-Detlef Horn die Grundzüge einer Lehre von der staatlichen Gewaltengliederung als eines Prinzips, das die demokratische und die grundrechtliche Legitimation staatlichen Handelns organisiert.
Zielgruppe
Rechtswissenschaftler, Politikwissenschaftler, Rechtsanwälte, Verwaltung, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, Parlamente, entsprechende Institute und Bibliotheken
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Verwaltungsrecht
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Politische Systeme
- Rechtswissenschaften Recht, Rechtswissenschaft Allgemein Rechtstheorie, Rechtsmethodik, Rechtsdogmatik, Rechtsprechungslehre
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Staats- und Verfassungsrecht