Horst | Börsenlexikon - simplified | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 201 Seiten

Horst Börsenlexikon - simplified


1. Auflage 2006
ISBN: 978-3-86248-543-7
Verlag: FinanzBuch Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 201 Seiten

ISBN: 978-3-86248-543-7
Verlag: FinanzBuch Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Im europäischen Vergleich gehört Deutschland nach wie vor zu den Börsenentwicklungsländern. Während bei unseren Nachbarn für einen Großteil der Bevölkerung der Umgang mit den unterschiedlichsten Finanzinstrumenten zum Alltagsgeschäft gehört, investieren in Deutschland nicht einmal 10% der Bürger an der Börse. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Börsenjargon für viele ein Buch mit sieben Siegeln ist. Hier haben sich inzwischen Fachbegriff e etabliert, die auf dem ersten Blick für Otto Normalverbraucher nicht nachvollziehbar sind. Horst Fugger hat die Begriff e in seinem Börsenlexikon gesammelt und für den Leser auf leicht verständliche Art aufbereitet.

Als freier Wirtschaftsjournalist schreibt er regelmäßig für die Financial Times Deutschland. Horst Fugger, Diplom-Psychologe, war in den Jahren 1993 bis 1999 Redakteur bei Börse Online und dort Leiter des Ressorts Anlagestrategien. Von Oktober 1999 bis Juli 2001 arbeitete er als Chefredakteur beim Finanzportal fnet.de. Seither ist er als Buchautor und freier Journalist tätig, u. a. für die Financial Times Deutschland, die Süddeutsche Zeitung und den Smart Investor. Horst Fugger ist unbestritten einer der bekanntesten Börsen- und Derivateexperten Deutschlands.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A


Abgabedruck


Bezeichnung für eine Börsensituation, in der das Angebot an Wertpapieren die Nachfrage deutlich übertrifft, was zu sinkenden Kursen führt. Der Abgabedruck kann sich dabei sowohl auf den Gesamtmarkt als auch auf einzelne Wertpapiere oder Wertpapiergruppen beziehen.


Abgeld (Disagio)


Bei der Emission festverzinslicher Wertpapiere drückt das Abgeld aus, um welchen Prozentsatz des Nennwerts der Ausgabepreis den Nennwert (Nominalwert) unterschreitet. Bei Optionsscheinen kann es zu einem Abgeld kommen, wenn der Kauf des Basisobjekts über den Schein billiger wäre als der direkte Erwerb des Basisobjekts an der Börse.


Absteigende Dreiecksformation


? Dreieck.


Abwärtstrendlinie


In der technischen Analyse Bezeichnung für eine Linie, die im Chart durch aufeinander folgende Kurshochs von links oben nach rechts unten gezogen wird. Der Abwärtstrend ist dadurch gekennzeichnet, dass jedes Kurshoch niedriger liegt als das vorherige. Durchbricht der aktuelle Kurs die Abwärtstrendlinie, so gilt dies als Signal für ein Ende des nach unten gerichteten Trends.


Abwicklung


Im Börsensprachgebrauch gleichbedeutend mit der Durchführung und Realisierung von Wertpapiergeschäften. Im Aktienrecht Bezeichnung für Befriedigung der Gläubiger und Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Aktionäre nach Auflösung (Liquidation) einer Aktiengesellschaft.


Ad-hoc-Mitteilung


Nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz müssen kursrelevante Nachrichten unverzüglich veröffentlicht werden, um eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer zu gewährleisten. Dies gilt für alle Nachrichten, die geeignet sind, den Kurswert an deutschen Börsen zur Emission zugelassener oder notierter Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für die Veröffentlichung der Ad-hoc-Informationen ist das jeweilige Unternehmen verantwortlich.


ADR


Abkürzung für American Depository Receipt. Von US-Banken emittierte Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich auf eine oder mehrere Aktien beziehen, selten auch auf einen Aktienbruchteil.


Advance/Decline-Linie (ADL)


Wichtiger Indikator aus der technischen Wertpapieranalyse. Die ADL stellt die Differenz zwischen der Zahl der gestiegenen (Advances) und der gesunkenen (Declines) Aktien dar und zeigt somit an, ob eine allgemeine Tendenz an der Börse von einer großen oder einer kleinen Gruppe von Aktien getragen wird.


Affidavit


Lieferbarkeitsbescheinigung. Schriftliche, in der Regel von einer Bank ausgestellte Bescheinigung über Besitz und Herkunft eines Wertpapiers.


AG


? Aktiengesellschaft.


Agio (Aufgeld)


Bei Anleihen die Differenz zwischen dem niedrigeren Nennwert und dem höheren Ausgabepreis beziehungsweise dem Kurswert. Bei Optionsscheinen die Differenz zwischen dem inneren Wert und dem Kurswert, wenn der Kurswert über dem inneren Wert liegt. Im entgegengesetzten Fall spricht man von Disagio (? Abgeld). Bei Aktien ist eine Ausgabe mit deutlichem Agio üblich – zum Beispiel bei ? Kapitalerhöhungen –, eine Disagio-Ausgabe, also zu einem Preis unter dem Nennwert, hingegen nach deutschem Recht verboten.


Airbag-Zertifikat (Fallschirm-Zertifikat, Puffer-Zertifikat)


Zertifikat, das bis zu einer bestimmten Untergrenze Schutz vor Kursverlusten bietet, aber dennoch eine in der Regel unbegrenzte Partizipation an Kurssteigerungen des zugrunde liegenden Basiswerts gewährleistet. In Abhängigkeit von Faktoren wie Restlaufzeit, Dividendenrendite und Volatilität des Basiswerts kann es allerdings auch dazu kommen, dass der Anleger nicht zu 100 Prozent von Kurssteigerungen des Basiswerts profitiert.


Aktie


Anteilspapier, das wirtschaftliches Miteigentum an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Die Höhe des Anteils am Grundkapital und somit am bilanziellen Gesamtvermögen der AG wird durch den Nennwert festgelegt. Der Marktpreis der Aktie entspricht hingegen dem börsentäglich ermittelten Kurswert – falls die betreffende Aktie börsennotiert ist. Die Aktienurkunde besteht aus Mantel und Bogen: Auf dem Mantel finden sich die genaue Unternehmensbezeichnung und der Nennwert, der Bogen enthält die Dividendenscheine (Coupons) und den Erneuerungsschein (Talon), der zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt, wenn der erste nach der entsprechenden Anzahl von Jahren verbraucht ist. Die Aktie bietet dem Inhaber zwei Ertragsquellen: zum einen die Dividende als dem Aktionär zustehende Beteiligung am Gewinn der AG, zum anderen die Chance auf einen Vermögenszuwachs durch einen steigenden Kurswert, wenn das Unternehmen profitabel arbeitet und die Aktie somit für einen breiten Anlegerkreis an Attraktivität gewinnt.


Aktienanalyse


Untersuchung von Aktien für Zwecke der kurz- oder langfristigen Geldanlage. Ein Unternehmen beziehungsweise dessen Aktie wird nach bestimmten Kriterien untersucht, wobei der Analyst versucht, aus Daten der Vergangenheit und der Gegenwart Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu ziehen. Während sich die Fundamentalanalyse auf die Untersuchung der Unternehmensdaten (Umsatz, Gewinn, Gewinnmargen, Marktanteile, Produkte, Dividendenrendite u.a.) sowie des gesamtwirtschaftlichen Umfelds konzentriert, steht bei der technischen Aktienanalyse die Beobachtung von Kurs- und Umsatzverläufen der Aktie im Vordergrund. Trotz ihrer grundsätzlich verschiedenartigen Herangehensweisen können sich beide Schulen durchaus sinnvoll ergänzen.


Aktienanleihe


Aktienanleihen sind, was ihre Konstruktion betrifft, gewissermaßen eine Mischform aus Aktien und festverzinslichen Wertpapieren. Sie sind an den Kurswert derjenigen Aktie gekoppelt, auf die sie sich beziehen. Am Laufzeitende der Aktienanleihe erhält der Anleger eine Zinszahlung, die in der Regel deutlich über der zu diesem Zeitpunkt mit herkömmlichen Anleihen erzielbaren Verzinsung liegt. Unterschreitet der Aktienkurs am Stichtag jedoch ein bestimmtes Niveau, dann erfolgt die Zahlung nicht zum Nennwert der Anleihe, sondern durch eine schon bei der Emission festgelegte Anzahl von Aktien. Der Anleger darf sich durch die auf den ersten Blick verlockend hohe Verzinsung also nicht darüber hinwegtäuschen lassen, dass er ein Risiko eingeht. Wenn die Zinseinnahmen geringer sind als der Kursverlust der Aktien bis zum Stichtag, entstehen unter dem Strich Verluste.


Aktienarten


Nach dem Kriterium der Übertragbarkeit unterscheidet man Inhaber-, Namens- und vinkulierte Namensaktien. Inhaberaktien können durch einfache Einigung und Übergabe übertragen werden. Dem die Urkunde präsentierenden Inhaber stehen sämtliche Aktionärsrechte zu. Bei Namensaktien ist der Eigentümer auf der Aktienurkunde bezeichnet. Eine Eigentumsübertragung erfordert einen Übertragungsvermerk (Indossament) auf der Rückseite des Aktienmantels. Bei der Besitzübertragung von vinkulierten (gebundenen) Namensaktien ist neben dem Indossament noch die Zustimmung der AG erforderlich. Nach dem Kriterium des Stimmrechts unterscheidet man Stamm- und Vorzugsaktien: Stammaktien verbriefen das volle Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Bei Vorzugsaktien ist das Stimmrecht meist ausgeschlossen, dafür stehen dem Vorzugsaktionär eine höhere Dividende beziehungsweise eine Garantiedividende und andere Vorrechte zu, zum Beispiel eine Bevorzugung bei der Liquidation der AG. Die rechtlichen Bestimmungen in anderen Ländern können von denen in Deutschland abweichen.


Aktiengesellschaft


Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind. Die Aktionäre haften nicht persönlich: Ausschließlich das Aktienkapital (Grundkapital) haftet für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft. Die Organe der Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft findet sich in sämtlichen Industriestaaten, wobei die rechtlichen Regelungen Unterschiede aufweisen.


Aktienindex


? Index.


Aktienoptionsplan


Viele AGs gewähren leitenden Mitarbeitern Aktienoptionen und damit das Recht, Aktien des Unternehmens nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu einem festgelegten Preis zu erwerben, der, wenn die AG erfolgreich wirtschaftet, deutlich unter dem dann aktuellen Kurswert liegt. Ziel solcher Aktienoptionspläne ist die Bindung wertvoller Mitarbeiter an das Unternehmen und eine Vergütung, die an den Firmenerfolg gekoppelt ist. Vielfach wird kritisiert, dass insbesondere amerikanische Unternehmen die Kosten solcher Aktienoptionen nicht als Kosten bilanzieren und so ihre Gewinne deutlich höher ausweisen, als es der Fall wäre, würden die Kosten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung auftauchen.


Aktienoptionsschein


Optionsschein, dessen Basisinstrument eine Aktie ist. Aktienoptionsscheine sind als Kaufoptionsscheine, die zum Bezug der betreffenden Aktie berechtigen, weitaus stärker verbreitet als in Form von Verkaufsoptionsscheinen. Neben den »klassischen« Aktienoptionsscheinen, die in Verbindung mit einer Optionsanleihe emittiert werden, haben die so genannten ? Covered Warrants in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und Erstere zahlenmäßig inzwischen weit abgehängt.


Aktienregister


AGs, die Namensaktien emittiert haben, sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet, in dem jeder Aktionär mit Namen, Geburtsdatum und Adresse aufgelistet...


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