Erst eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung einer Streitigkeit schafft eine verbindliche Klärung des Sachverhaltes. Solange dies nicht erfolgt ist, besteht oftmals eine Unsicherheit, mit der Verkehrsteilnehmer notgedrungen umgehen müssen und auf deren Basis sie auch ihre Entscheidungen treffen müssen. Damit einher geht das Risiko, dass sich ein Verhalten, etwa das Geltendmachen einer Forderung gegenüber dem Vertragspartner, später als unbegründet herausstellt und daraus auch Schäden erwachsen. Muss ein Vertragspartner solche Nachteile hinnehmen oder ist er zu entschädigen? Holger Kall untersucht, nach welchen Kriterien dieses Unsicherheitsrisiko im Rahmen der alltäglichen Vertragsform des Kaufvertrags zwischen den Vertragsparteien verteilt werden muss.
Kall
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Kall, Holger
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Mainz; 2021 Promotion; Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Koblenz.