Infolge der insgesamt anhaltenden Privatisierungswelle staatlicher Aufgabenerfüllung findet seit einiger Zeit eine intensive Auseinandersetzung zur Gestaltung von kooperativen Formen und Produktion innerer Sicherheit durch Polizei, Bürger und private Sicherheitsdienste statt. In jüngerer Zeit ist es unumstritten, dass private Sicherheitsgewährleistung auch im Bereich der staatlich veranlassten Aufgabenerledigung zunimmt. Es besteht weitgehend Konsens darüber, dass wirksame innere Sicherheit eine Kooperation aller Sicherheitsverantwortlichen voraussetzt. Da jetzt schon ein beachtlicher Teil der Sicherheitsverantwortlichen gewollt oder ungewollt faktisch durch Private wahrgenommen wird, scheint es nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis aus dem unkoordinierten und rein tatsächlichen Nebeneinanderwirken von Privaten und öffentlicher Hand auf dem Aufgabenbereich der Sicherheitsgewährleistung eine gezielte, koordinierte und formelle Zusammenarbeit, eine Police Private Partnership erwächst. Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen gezielten Zusammenarbeit von privaten und staatlichen Kräften auf dem Bereich der Sicherheitsgewährleistung. Als konkreter Untersuchungsgegenstand dient das Kooperationsmodell der »kommunalen Sicherheits- und Servicegesellschaft«, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, an der die öffentliche Hand mit 51 % beteiligt ist.
Kleespies
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Mathias Kleespies, LL.M. wurde 1971 in Villingen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Nach Absolvierung der anschließenden Referendarzeit in Berlin nahm Mathias Kleespies an dem internationalen Master-Studiengang »International Studies in Intellectual Property Law« in Exeter (England) und Dresden teil. Mathias Kleespies ist als Rechtsanwalt in München im Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes tätig.