Buch, Deutsch, Band 454, 207 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 231 mm, Gewicht: 340 g
Reihe: Schriften zum Strafrecht
Buch, Deutsch, Band 454, 207 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 231 mm, Gewicht: 340 g
Reihe: Schriften zum Strafrecht
ISBN: 978-3-428-19541-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse sollten die deutsche Gesellschaft mit der Realität des Holocaust konfrontieren. Doch die Urteile des Landgerichts Frankfurt wirkten jahrzehntelang hemmend auf die Strafverfolgung von NS-Verbrechen, obschon es bereits damals abweichende Rechtsprechung deutscher Gerichte gab. Der enge Tatbegriff und strenge Anforderungen an die tatbestandliche Beihilfe führten dazu, dass viele Täter straflos blieben – etwa einfache Lagerbedienstete. Diese restriktive Rechtsprechung war wohl auch Ausdruck einer gesellschaftlichen Schlussstrichmentalität. Erst das späte Umdenken, etwa im Fall Demjanjuk, ermöglichte neue Verfahren – wenn auch nur gegen nachrangige Beteiligte. Die Untersuchung zeigt: Eine klare juristische Fassung staatlich organisierter Verbrechen ist unerlässlich – nicht nur für die Aufarbeitung der NS-Zeit, sondern auch für die strafrechtliche Bewertung moderner Staatskriminalität.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1. Das Konzentrationslager Auschwitz
Die Entwicklung der nationalsozialistischen Konzentrationslager – Auschwitz – Formen der Vernichtung – Die Organisation des Lagers
2. Die Verfolgung von NS-Verbrechen bis zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess
3. Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess als Grundstein für die Verfolgung der Verbrechen im KL Auschwitz?
Die Verfahrensentstehung – Die Ermittlungen
4. Die Rechtsfragen der Frankfurter Auschwitz-Prozesse
Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit (Tatbegriff) – Die Voraussetzungen einer tatbestandsmäßigen Beihilfe
5. Die Beurteilung der Rechtsfragen durch das LG Frankfurt im ersten und zweiten Auschwitz-Prozess
Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess – Der zweite Frankfurter Auschwitz-Prozess – Zusammenfassung der Rechtsprechung im ersten und zweiten Auschwitz-Prozess
6. Die Rechtsprechung anderer deutscher Gerichte zu den Taten in den Vernichtungslagern
Der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess – Sobibor – Belzec – Chelmno – Treblinka – Das Verfahren Hunsche/Krumey – Zwischenergebnis




