Buch, Deutsch, Band 5, 109 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 154 mm x 231 mm, Gewicht: 183 g
Reihe: Spiel und Recht
Grundlagen - Vollzug - Zukunft
Buch, Deutsch, Band 5, 109 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 154 mm x 231 mm, Gewicht: 183 g
Reihe: Spiel und Recht
ISBN: 978-3-16-157009-4
Verlag: Mohr Siebeck
Die wissenschaftlichen und politischen Debatten über die deutsche Glücksspielregulierung kommen nicht zur Ruhe. Grundlagen-, Vollzugs- und Zukunftsfragen prägen zeitgleich den Regulierungsdiskurs. Verschiedene Themen bestimmen die Debatte: Die höchstrichterlichen Entscheidungen zur Spielhallenregulierung werfen Fragen zur Zulässigkeit der Sonderbehandlung von Spielhallen auf und zwingen zu einer verhaltenswissenschaftlichen Reflexion der gesetzgeberischen Prämissen. Auch dem Vollzugsdefizit im Glücksspielrecht und seinen Gründen gilt es mehr Aufmerksamkeit zu schenken, soll eine Regulierung zukünftig gelingen. Regierungswechsel in den Bundesländern und die Präsenz des Online-Glücksspiels lassen die Zukunft der Glücksspielregulierung ungewiss erscheinen. Das Schicksal des Glücksspielstaatsvertrages im Allgemeinen und des Lotteriemonopols im Besonderen verdienen dabei besondere Beachtung Mit Beiträgen von: Gerhard Bühringer, Robert Czernecka, Jörg Ennuschat, Bernd J. Hartmann, Roxana Kotter, Rike U. Krämer-Hoppe, Anja Kräplin, Jörg Philipp Terhechte
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Bernd J. Hartmann: Sonderdogmatiken für Spielhallen? Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.2016 - BVerwG 8 C 6.15 - und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - Gerhard Bühringer/Robert Czernecka/Roxana Kotter/Anja Kräplin: Zur Relevanz der Merkmale von Spielstätten für die Regulierung des Glücksspiels am Beispiel der Geldspielgeräte - Rike U. Krämer-Hoppe: Vollzugsdefizit im Glücksspielrecht als (verfassungs-)rechtliches Problem - Jörg Ennuschat: Zur Zukunft des Lotteriemonopols - Jörg Philipp Terhechte: Föderales Chaos oder zeitgemäße Regulierung? Zur Zukunft des Glücksspielstaatsvertrags im Widerstreit unterschiedlicher Ordnungsideen