Kudlich | Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung 01 | Buch | 978-3-406-76771-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 2947 Seiten, Leinen, Format (B × H): 160 mm x 240 mm, Gewicht: 2147 g

Kudlich

Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung 01

Buch, Deutsch, 2947 Seiten, Leinen, Format (B × H): 160 mm x 240 mm, Gewicht: 2147 g

ISBN: 978-3-406-76771-5
Verlag: C.H.Beck


Zum Gesamtwerk
Die bewährte Reihe der Münchener Kommentare wurde 2014 um eine umfassende Darstellung des gesamten Strafverfahrensrechts erweitert. Der neue Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes.
Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.

Vorteile auf einen Blick

  • praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft
  • übersichtlich und hervorragend lesbar
  • mit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung


Zu Band 1
Band 1 umfasst die Kommentierung der §§ 1-150 StPO. Den Erläuterungen vorangestellt ist eine instruktive Einführung, die über Wesen und Ziel des Strafprozesses, die Verfahrensgrundsätze und Prozessvoraussetzungen, über Ablauf und Struktur des Strafverfahrens sowie über die internationalen Dimensionen der Materie informiert. Neben den umfangreichen Erläuterungen zum Zeugenbeweis (§§ 48-71 StPO) bildet einen weiteren Schwerpunkt die Kommentierung zu Beschlagnahme, Überwachung und Durchsuchung (§§ 94-111p StPO) mit umfassender Auswertung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Telekommunikationsüberwachung. Entsprechend ihrer hohen praktischen Bedeutung wurde darüber hinaus auf eine detaillierte und vertiefte Darstellung des Themenbereichs Sachverständige und Augenschein (§§ 72-93 StPO) besonderer Wert gelegt.

 

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