Das vorliegende Buch befasst sich mit den Haftungsrisiken von directors englischer Limiteds nach deutschem Strafrecht. Die Frage ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit taucht stets dann auf, wenn eine englische Limited als gesellschaftsrechtliches Vehikel genutzt wird, um damit in Deutschland einer unternehmerischen Tätigkeit nach zu gehen. Von dieser erst durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit eröffneten Möglichkeit wurde in den vergangenen Jahren mehr und mehr Gebrauch gemacht. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konsequenzen unternehmerisches Handeln in der Rechtsform ausländischer Gesellschaften in Deutschland stattfinden kann, wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang jedoch vornehmlich unter gesellschafts-, insolvenz-, delikts- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten erörtert. Diese Lücke im Bereich des Strafrechts zumindest teilweise zu schließen, ist Anliegen dieses Buches. Damit wendet es sich insbesondere an all diejenigen, die beabsichtigen, die Limited als Vehikel ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland zu verwenden. Ihnen sollte und muss nicht nur bekannt sein, welche gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen auf sie warten, welchen insolvenz- und deliktsrechtlichen Fallstricken sie begegnen können, sondern auch, wo strafrechtliche Haftungsrisiken für sie liegen. Das gilt selbstverständlich entsprechend für die facettenreiche Zunft der Berater, die für eine ausgewogene und vollständige Beratung strafrechtliche Risiken nicht außer acht lassen dürfen.
Labinski
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des directors einer englischen Limited jetzt bestellen!
Weitere Infos & Material
Carsten Labinski absolvierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften in den Jahren 1998 bis 2000 in Bayreuth, 2000/2001 in Birmingham sowie 2001 bis 2004 in Passau von 2004 bis 2006 sein Referendariat am Landgericht Regensburg. Im Jahr 2007 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Clifford Chance in Frankfurt am Main. Seit Januar 2008 arbeitet er dort als Rechtsanwalt im Bereich Litigation (White Collar).