Mannheim | Beiträge zur Lehre von der Revision Wegen Materiellrechtlicher Verstösse im Strafverfahren | Buch | 978-3-642-51250-6 | sack.de

Buch, Deutsch, 244 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 394 g

Reihe: Abhandlungen aus der Berliner Juristischen Fakultät

Mannheim

Beiträge zur Lehre von der Revision Wegen Materiellrechtlicher Verstösse im Strafverfahren


Softcover Nachdruck of the original 1. Auflage 1925
ISBN: 978-3-642-51250-6
Verlag: Springer

Buch, Deutsch, 244 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 394 g

Reihe: Abhandlungen aus der Berliner Juristischen Fakultät

ISBN: 978-3-642-51250-6
Verlag: Springer


Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Zielgruppe


Research


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


§ I. Einleitung.- Erstes Kapitel. Die Zwecke der Rechtsmittel, insbesondere der Revision.- § 2. Die politischen Zwecke.- § 3. Die juristischen Zwecke.- Zweites Kapitel. Der Begriff der Revision in Theorie und Praxis.- § 4. Die Begriffe der Gesetzesverletzung und der Tatsache. Tatfrage und Frage des Einzelfalles. Insbesondere die Revisibilität der Subsumtion.- § 5. Die Revisibilität der Auslegung.- § 6. Subsumtion und Auslegung in der Rechtsprechung der Strafsenate des Reichsgerichts.- § 7. Der Begriff der Rechtsnorm.- Drittes Kapitel. Die Revisibilität des freien Ermessens und der Strafzumessung.- § 8. Das freie Ermessen.- § 9. Die Strafzumessung.- Viertes Kapitel. Reformvorschläge.- § 10, Die Aktenwidrigkeit als Revisionsgrund?.- § 11. Bindende Wirkung der revisionsgerichtlichen Entscheidungen?.- § 12. Der Gerichtshof für bindende Gesetzesauslegung.- Namenverzeichnis.



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