Aktuelles Praxishandbuch inkl. neuer VOB/A & VOB/C 2019
Grundwerk mit 22. Aktualisierung. Stand: 04/2017,
In 2 Ordnern inklusive CD-ROM
ISBN: 978-3-8277-7828-4
Verlag: WEKA
Jetzt praktischen Schnellüberblick über die Änderungen nutzen! Damit wenden Sie die neuen Anforderungen an Ausführung und Vergütung sofort an!
- Änderungen übersichtlich zusammengefasst
- Neue Abrechnungsregeln sofort klar
- Neue Anforderungen an Ausführung direkt in der Praxis umsetzen
Davon profitieren Sie: Erstellen Sie sicher Aufmaß und Rechnung + prüfen Sie einfach Nachträge und lehnen Sie diese plausibel ab!
NEU: Die neue VOB/A ist seit 01. März 2019 in Kraft! Neue Chancen auf lukrative Aufträge für Sie!
Die Vergabevorschriften für Aufträge im Unterschwellenbereich wurden maßgeblich geändert. Das betrifft ca. 90% aller Bauvergaben!
- Es ist jetzt viel einfacher, an öffentliche Aufträge zu kommen!
- Sie haben jetzt weniger bürokratischen Aufwand bei der Abgabe Ihres Angebots
- Ihre Chance auf den Zuschlag ist gestiegen
Profitieren Sie von diesen Änderungen der neuen VOB/A 2019:
- Weniger förmliche Vergabeverfahren bei Bauleistungen zu Wohnzwecken
- Unmittelbare Vergabe von Bauleistungen bis 3.000 Euro
- Ab jetzt mehrere Hauptangebote zulässig
- Starke Erleichterungen bei der Erbringung von Eignungsnachweisen
Praxisnahe Anwendungsbeispiele und rechtssichere Arbeitshilfen zur neuen VOB/A zeigen Ihnen, was zu tun ist: Nutzen Sie die Änderungen, die zu Ihrem Vorteil gemacht wurden! Mit dem aktuellen Praxishandbuch bieten Sie jetzt erfolgreich mit!
Achtung: Das neue Baurecht 2018 ist bereits seit dem 1. Januar 2018 verpflichtend mit privaten Bauherren anzuwenden!
Das neue BGB stärkt die Rechte des Handwerkers!
Das Praxishandbuch zeigt Ihnen, wie Sie die vorteilhaften Regelungen für Handwerker nutzen!
Bestellen Sie jetzt die aktuelle Arbeitshilfe mit mehr als 400 wertvollen Praxistipps zu allen Teilen der VOB und zum BGB – mit den aktuellen Aufmaß- und Abrechnungsregeln nach VOB/C.
inkl. App-Anwendung für unterwegs oder auf der Baustelle
Folgende Gewerke sind im Praxishandbuch berücksichtigt:
Betonbauer
Bodenleger
Dachdecker
Elektrohandwerk
Estrichleger
Fliesenleger
Gartenbauer
Glaser
Landschaftsbauer
Maler
Maurer
Metallbauer
SHK-Handwerk
Spengler
Stahlbauer
Straßenbauer
Stuckateure
Tiefbauer
Tischler
Trockenbauer
Zimmerer
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Privates Baurecht, Architektenrecht
- Technische Wissenschaften Bauingenieurwesen Baurecht, Recht für Ingenieure und Architekten
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Kommunal- und Baurecht Bauvergaberecht
- Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftssektoren & Branchen Bauindustrie, Baugewerbe
- Technische Wissenschaften Bauingenieurwesen Baugewerbe, Bauplanung, Baubetrieb
- Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftssektoren & Branchen Handwerk
Weitere Infos & Material
VOB Teil A
– Formgerechte Angebote bei öffentlichen Aufträgen
– Wie Sie sich gegen einen Verstoß gegen die Vergabebestimmungen erfolgreich zur Wehr setzen
– Erfolgreiche Angebote bei privaten Auftraggebern
– …
BGB 2018 und VOB Teil B
– VOB- und BGB-Verträge zur Ihren Gunsten
– Reibungslose Ausführung nach VOB und BGB
– So beachten Sie alle Ausführungsfristen
– Wie Sie ungerechtfertigte Mängelrügen erfolgreich zurückweisen
– Zahlungen beschleunigen, Einwände gegen Rechnungen VOB-gerecht ablehnen
– Nachträge erfolgreich durchsetzen
– …
Mit vielen Praxishinweisen und mehr als 300 Fallbeispielen aus über 20 Gewerken
VOB Teil C
Alle Aufmaß- und Abrechnungsregeln speziell für Ihr Gewerk
– Neue Aufmaß- und Abrechnungsregeln aus über 40 Gewerken
– Hieb- und stichfeste Lösungen für Ihre Aufmaße
– Mit vielen Praxishinweisen und Praxisfällen aus über 20 Gewerken
– U.v.m.
Gesetze und Verordnungen in aktuellen Fassungen
– BGB 2018
– VOB Teile A, B und C
– Werkvertragsrecht
Rechtsprechungsübersicht
– Bauvertragsrecht
– Vergaberecht
Textauszüge "VOB-Schnellübersicht"
Vertragsabschluss
Der Abschluss eines Werkvertrags richtet sich nach dem BGB. Es ist sinnvoll, die gesetzlichen Regelungen im Bauvertrag zu ergänzen.
Vertragsgestaltung
Die Vertragspartner können den Bauvertrag grundsätzlich frei gestalten. Es gibt nur wenige gesetzliche Grenzen. In der Praxis beschränkt vor allem das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vertragsfreiheit.
Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag
Die VOB/B gilt für den Bauvertrag nicht automatisch. Sie muss zwischen den Bauvertragsparteien vereinbart werden.
Rechte des Auftragnehmers im Überblick
Der Auftragnehmer kann Bauzeitverlängerung und Schadensersatz bzw. Entschädigung fordern und sich vom Vertrag lösen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Was gilt, wenn die Vergütungshöhe nicht vereinbart wurde?
Wenn die Vergütungshöhe im Vertrag nicht geregelt wurde, schuldet der Auftraggeber zumindest die ortsübliche Vergütung. Eine wichtige Ausnahme hiervon gilt für VOB/B Nachträge.
Vergütung nach Vertragstypen
Die VOB/B unterscheidet zwischen verschiedenen Vergütungs- bzw. Abrechnungsformen, nämlich dem Einheitspreisvertrag, dem Pauschalvertrag und dem Stundenlohnvertrag.
Die VOB/B als AGB
Die einzelnen Klauseln der VOB/B unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Inhaltskontrolle. Das kann dazu führen, dass einzelne VOB/B-Klauseln unwirksam sind.
Einbeziehung der VOB/C
Haben die Parteien die VOB/B in den Vertrag einbezogen, so wird die VOB/C automatisch Bestandteil des Bauvertrags.
Pflichten des Auftragnehmers im Überblick
Der Bauunternehmer muss die Ausführungsunterlagen des Auftraggebers prüfen und sich an diese halten. Er muss die Kontrolle durch den Auftraggeber dulden, seinen Anordnungen Folge leisten und sein Werk vor Beschädigungen schützen.
Prüfpflicht des Auftragnehmers im Überblick
Der Auftragnehmer muss die Ausführungsgrundlagen sorgfältig prüfen und etwaige Bedenken unverzüglich, vollständig und schriftlich mitteilen.
Vertragsabschluss
Der Abschluss eines Werkvertrags richtet sich nach dem BGB. Es ist sinnvoll, die gesetzlichen Regelungen im Bauvertrag zu ergänzen.
Vertragsgestaltung
Die Vertragspartner können den Bauvertrag grundsätzlich frei gestalten. Es gibt nur wenige gesetzliche Grenzen. In der Praxis beschränkt vor allem das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vertragsfreiheit.
Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag
Die VOB/B gilt für den Bauvertrag nicht automatisch. Sie muss zwischen den Bauvertragsparteien vereinbart werden.
Rechte des Auftragnehmers im Überblick
Der Auftragnehmer kann Bauzeitverlängerung und Schadensersatz bzw. Entschädigung fordern und sich vom Vertrag lösen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Was gilt, wenn die Vergütungshöhe nicht vereinbart wurde?
Wenn die Vergütungshöhe im Vertrag nicht geregelt wurde, schuldet der Auftraggeber zumindest die ortsübliche Vergütung. Eine wichtige Ausnahme hiervon gilt für VOB/B Nachträge.
Vergütung nach Vertragstypen
Die VOB/B unterscheidet zwischen verschiedenen Vergütungs- bzw. Abrechnungsformen, nämlich dem Einheitspreisvertrag, dem Pauschalvertrag und dem Stundenlohnvertrag.
Die VOB/B als AGB
Die einzelnen Klauseln der VOB/B unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Inhaltskontrolle. Das kann dazu führen, dass einzelne VOB/B-Klauseln unwirksam sind.
Einbeziehung der VOB/C
Haben die Parteien die VOB/B in den Vertrag einbezogen, so wird die VOB/C automatisch Bestandteil des Bauvertrags.
Pflichten des Auftragnehmers im Überblick
Der Bauunternehmer muss die Ausführungsunterlagen des Auftraggebers prüfen und sich an diese halten. Er muss die Kontrolle durch den Auftraggeber dulden, seinen Anordnungen Folge leisten und sein Werk vor Beschädigungen schützen.
Prüfpflicht des Auftragnehmers im Überblick
Der Auftragnehmer muss die Ausführungsgrundlagen sorgfältig prüfen und etwaige Bedenken unverzüglich, vollständig und schriftlich mitteilen.