Meier / UG | Über den Abschluss von Staatsverträgen | Buch | 978-3-7519-3825-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 384 Seiten, HC runder Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 668 g

Meier / UG

Über den Abschluss von Staatsverträgen


1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-7519-3825-9
Verlag: BoD - Books on Demand

Buch, Deutsch, 384 Seiten, HC runder Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 668 g

ISBN: 978-3-7519-3825-9
Verlag: BoD - Books on Demand


Nachdruck der Originalausgabe von 1884. Ernst von Meier beschreibt in seinem Werk "Über den Abschluss von Staatsverträgen" die zwischenstaatlichen Praktiken von internationalen Abkommen in der damaligen Zeit.

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UG, Nachdruck
Die Nachdruck-UG ist ein junges Unternehmen aus Ennigerloh, das sich zum Ziel gesetzt hat nicht mehr lieferbare, mittlerweile gemeinfreie wissenschaftliche Fachliteratur dem Buchhandel in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen.

Meier, Ernst Von
Ernst Ludwig Arnold Meier, ab 1888 von Meier (geboren am: 12. Oktober 1832 in Braunschweig; gestorben am: 21. April 1911 in Berlin), war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Ernst von Meier stammte aus einem alten Hildesheimer Bürgergeschlecht, aus denen Theologen, Beamte und Juristen hervorgegangen sind. Sein Vater Ernst Meier (1790 bis 1874), selbst promovierter Jurist, war Stadtrat in Braunschweig. Seine Mutter Luise (1812 bis 1878) war die Tochter des Appellationsrichters und Kammerrates Rudolph Lüderßen (1778 bis 1826). Sein Bruder war der Berufsoffizier und Lokalhistoriker Heinrich Meier.
Meier begann im Jahr 1852 ein Studium an der Universität Heidelberg, wo er unter anderem Vorlesungen der Geschichtswissenschaftler Ludwig Häusser (1818 bis 1867) und Georg Gervinus (1805 bis 1871) besuchte. Sein Hauptaugenmerk lag auf dem Studienfach Jura, wozu er die Vorlesungen von Robert von Mohl (1799 bis 1875) hörte. 1855 wechselte er an die Friedrich-Wilhelms-Universität nach Berlin, wo er sein erstes juristisches Examen bestand und 1856 mit dem Thema Die Rechtsbildung in Staat und Kirche zum Doktor des Kirchenrechtes promovierte.
1856 habilitierte er an der Universität Göttingen und war in der Folge Privatdozent für Kirchenrecht, Rechtsenzyklopädie, deutsche Rechtsgeschichte sowie deutsches Staatsrecht. Im Jahr 1865 wechselte Meier zurück nach Berlin, wo er 1866 erneut habilitierte. Er hatte zudem eine Stelle als Regierungsreferendar in Stettin. 1868 wurde er als außerordentlicher Professor der juristischen Fakultät an die Universität Halle-Wittenberg gerufen. Nach seiner Teilnahme am Frankreichfeldzug und folgte Meier 1871 einem Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Halle-Wittenberg.
Meier wurde im Jahr 1879 Rektor der Hallenser Alma Mater, 1886 Kurator an der Universität Marburg und 1888 Kurator an der Universität Göttingen. Im selben Jahr wurde er in den preußischen Adelsstand erhoben. Aufgrund von Auseinandersetzungen mit Minister Friedrich Althoff (1839 bis 1908) ging er wieder nach Berlin zurück, wo er sich in seinen letzten Lebensjahren literarisch betätigte.
1894 verlieh ihm die Universität Göttingen die philosophische Ehrendoktorwürde. 1901 wurde er Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen.

Ernst von Meier:
Ernst Ludwig Arnold Meier, ab 1888 von Meier (geboren am: 12. Oktober 1832 in Braunschweig; gestorben am: 21. April 1911 in Berlin), war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Ernst von Meier stammte aus einem alten Hildesheimer Bürgergeschlecht, aus denen Theologen, Beamte und Juristen hervorgegangen sind. Sein Vater Ernst Meier (1790 bis 1874), selbst promovierter Jurist, war Stadtrat in Braunschweig. Seine Mutter Luise (1812 bis 1878) war die Tochter des Appellationsrichters und Kammerrates Rudolph Lüderßen (1778 bis 1826). Sein Bruder war der Berufsoffizier und Lokalhistoriker Heinrich Meier.
Meier begann im Jahr 1852 ein Studium an der Universität Heidelberg, wo er unter anderem Vorlesungen der Geschichtswissenschaftler Ludwig Häusser (1818 bis 1867) und Georg Gervinus (1805 bis 1871) besuchte. Sein Hauptaugenmerk lag auf dem Studienfach Jura, wozu er die Vorlesungen von Robert von Mohl (1799 bis 1875) hörte. 1855 wechselte er an die Friedrich-Wilhelms-Universität nach Berlin, wo er sein erstes juristisches Examen bestand und 1856 mit dem Thema Die Rechtsbildung in Staat und Kirche zum Doktor des Kirchenrechtes promovierte.
1856 habilitierte er an der Universität Göttingen und war in der Folge Privatdozent für Kirchenrecht, Rechtsenzyklopädie, deutsche Rechtsgeschichte sowie deutsches Staatsrecht. Im Jahr 1865 wechselte Meier zurück nach Berlin, wo er 1866 erneut habilitierte. Er hatte zudem eine Stelle als Regierungsreferendar in Stettin. 1868 wurde er als außerordentlicher Professor der juristischen Fakultät an die Universität Halle-Wittenberg gerufen. Nach seiner Teilnahme am Frankreichfeldzug und folgte Meier 1871 einem Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Halle-Wittenberg.
Meier wurde im Jahr 1879 Rektor der Hallenser Alma Mater, 1886 Kurator an der Universität Marburg und 1888 Kurator an der Universität Göttingen. Im selben Jahr wurde er in den preußischen Adelsstand erhoben. Aufgrund von Auseinandersetzungen mit Minister Friedrich Althoff (1839 bis 1908) ging er wieder nach Berlin zurück, wo er sich in seinen letzten Lebensjahren literarisch betätigte.
1894 verlieh ihm die Universität Göttingen die philosophische Ehrendoktorwürde. 1901 wurde er Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen.

Nachdruck UG:
Die Nachdruck-UG ist ein junges Unternehmen aus Ennigerloh, das sich zum Ziel gesetzt hat nicht mehr lieferbare, mittlerweile gemeinfreie wissenschaftliche Fachliteratur dem Buchhandel in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen.



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