Mundt / Dackelmann | Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung | Buch | 978-3-642-93821-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 438 Seiten, Paperback, Format (B × H): 140 mm x 216 mm, Gewicht: 565 g

Mundt / Dackelmann

Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung

Dreiundzwanzigster Band

Buch, Deutsch, 438 Seiten, Paperback, Format (B × H): 140 mm x 216 mm, Gewicht: 565 g

ISBN: 978-3-642-93821-4
Verlag: Springer


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Inhalts-Derjeichnitz.- 1. Uniforms-Abzeichen der Oberforstmeister mit dem Range der Ober-Regierungsräthe, welche nicht Mit-Dirigenten einer Regierungs-Abtheilung sind. (A. C. O. vom 14. November 1890.).- 2. Regulirung des Gehaltes der Förster nach dem System der Dienstalterszulagen. (19. November 1890.).- 3. Anweisung, betr. das Verfahren bei der Ausstellung und dem Umtausch, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) von Quittungskarten (§§ 101 ff. des Gesetzes, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889.) (17. Oktober 1890.).- 4. Anweisung zur Ausführung des Gesetzes vom 22. Juni 1889, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, in der Staatsforstverwaltung. (21. November 1890.).- 5. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889. (25. November 1890.).- 6. Bestimmungen über die Befreiung vorübergehender Beschäftigungen von der Versicherungspflicht, sowie über die Entwerthung und Vernichtung von Marken, in Ausführung des Gesetzes, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 (27. November 1890.).- 7. Verordnung, betreffend das Verfahren vor den auf Grund des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichten. (1. December 1890.).- 8. Veränderungen im Königl. Preuß. Forst- und Jagdverwaltungs-Personal vom 1. Oktober 1890 bis 1. Januar 1891.- 9. Ordens-Verleihungen an Forst- und Jagdbeamte vom 1. Oktober 1890 bis 1. Januar 1891.- 10. XXXVII. Verzeichniß der zum Besten der Kronprinz Friedrich Wilhelm- und Kronprinzessin Victoria-Forstwaisenstiftung bei der Central-Sammelstelle (Rechnungs-Rath Hoppe, zu Berlin W. 9. Leipziger Platz 7) weiter eingegangenen freiwilligen Beiträge.- 11. XXXVIII. Verzeichniß desgl.- 12. Formell Beglückwünschungen aus Anlaß des Jahreswechsels zwischen Vorgesetzten und Untergebenen 2c. haben künftighin zu unterbleiben. (15. Jan. 1891.).- 13. Rechnungs-Abschluß des Brandversicherung-Vereins Preußischer Forstbeamten für das XI. Rechnungsjahr 1890. (16. Februar 1891.).- 14. Elfter Jahresbericht über den Brandversicherung-Verein Preußischer Forstbeamten für das Geschäftsjahr 1890. (16. Februar 1891.).- 15. Bekanntmachung, betr. die Einberufung der XI. ordentlichen General-Versammlung des Brandversicherungs-Vereins Preußischer Forstbeamten. (24. Februar 1891.).- 16. Anleitung, betr. den Kreis der nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz versicherten Personen. (14. November 1890.).- 17. Beschaffung des Bedarfs der Forstverwaltung an Kainit, Thomasschlacke und anderen mineralischen Düngungsmitteln (18. Februar 1891.).- 18. Vertheilung eines Anhanges zu den Behm’schen Kubiktabellen. (28. Dez. 1890.).- 19. Vertilgung der Nonnenraupe. (10. Februar 1891.).- 20. Verrechnung der Reisekosten und Tagegelder, welche durch Ausführung von Aufträgen zu Forstvermessungs- und Betriebsregulirungsarbeiten entstehen. (31. Dezember 1890.).- 21. Verrechnung der fiskalischen Beiträge zu den Kosten der Beitragsmarken für die Invaliditäts- und Altersversicherung. (5. Januar 1891.).- 22. Etat der Forstverwaltung für das Jahr vom 1. April 1891/92.- 23. Die etatsmäßigen Forstflächen, sowie der etatsmäßige Natural-Ertrag für das Etatsjahr vom 1. April 1891/92 und Einnahme Titel 1 für Holz.- 24. Verhandlungen des Hauses der Abgeordneten über den Etat der Staatsforstverwaltung für das Iahr 1. April 1891/92.- 25. Einschränkung der den Königl. Regierungen beigelegten Befugniß zur selbstständigen Vertauschung von Domänen- und Forstgrundstücken. (24. Dezember 1890.).- 26. Provisorische Anstellung der Forstversorgungsberechtigten und Reservejäger der Klasse A. im Gemeinde- und Anstalts-Forstdienste auch über die Probedienstzeit hinaus, ohne daß von ihnen ein Aufgeben ihrer Ansprüche auf Anstellung im Staatsdienste zu verlangen ist (22. Januar 1891).- 27. Wahrnehmung der gerichtlichen Termine in Forstdiebstahlsfachen Seitens der Forstamtsanwälte (22. Februar 1891).- 28. Fällt Torf den Begriss der Bodenerzeugnisse im Sinne des Preußischen Feld- und Forstpolizeigesetzes, oder ist dessen Entwendung als Diebstahl oder nach § 370 No. 2 St.-E.-B.’s strafbar. (Urtheil des Reichsger. vom 27. Juni 1890).- 29. Ein Königl. Forstbeamter, welcher in berechtigter Ausübung seines Amtes ein fremdes Jagdrevier mit Gewehr betritt, macht sich dadurch einer Dienstwidrigzeit nicht schuldig. (12. Dezember 1890).- 30. Amtshandlung eines Königlichen Revierförsters außerhalb seines Schutzbezirks. (Urth, des Reichsger. vom 17. März 1890).- 31. Widerstand gegen einen zum Forstschutze bestellten Privatförster (§ 117 St.-G.-V.) bei Gelegenheit einer auf Grund des § 127 Abs. 1 St.-P.-D. erfolgten vorläufigen Festnahme. (Urth, des Reichsger. vom 19. Juni 1890).- 32. Uebertretung des Fischereigesetzes. (Urth. des Kammerger. vom 27. Juni 1889).- 33. Ungültigkeit der für den Reg.-Vez. Potsdam erlassenen Fischereipolizeiverordnung v. 16. März 1867. (Urth. des Kammerger. vom 17. Januar 1889).- 34. Gültigkeit einer das Tragen von Schußwaffen betreffenden Polizeiverordnung. (Urth. des Kammerger. vom 7. Februar 1889).- 35. Festsetzung erhöhter Prämien für die Zerstörung besetzter Horste von Reihern und Kormoranen, sowie für die Erlegung dieser Vögel.- 36. Resrat des Profeffors Dr. Heller (Kiel) über Verhütung der Tuberkulose.- 37. Desgleichen vom 1. Januar bis 1. April 1891.- 38. Desgleichen vom 1. Januar bis 1. April 1891.- 39. Verwendung des Fonds zu Unterstützungen aus sonstiger Veranlassung, einschl. Zu einmaligen Unterstützungen für Personen, welche, ohne die Eigenschaft von Beamten zu haben, im Dienste der Forstverwaltung beschäftigt werden, oder beschäftigt gewesen find. (16. Februar 1891.).- 40. Herrmann Borchert-Stiftung. (30.Oktober 1890 / 11. März 1891).- 41. Rechnungs-Abschluß über den Kapitalfonds der Kronprinz Friedrich Wilhelm-und Kronprinzessin Victoria- Forstmaisenstiftung für das Jahr vom 1. April 1890 bis dahin 1891. (28. April 1891.).- 42. Verbreitung der Denkschrift des Professors Dr. Schwappach, betr. die Ergebnisse der in den Jahren 1881 bis 1890 in den Preußischen Staatsforsten ausgeführten Anbauversuche mit fremdländischen Holzarten. (14. April 1891.).- 43. Ueberweifung einmaliger Remunerationszulagen für Forsthülfsauffeher für das Etatsjahr 1. April 1890/91. (15. April 1891).- 44. Auslegung des § 3 der Statuten des Brandversicherungs-Vereins Preußischer forstbeamten, wonach nur diejenigen Beamten der forstlichen Nebenbetriebs-Anstalten aufgenommen werden dürfen, welche eine forstliche Ausbildung erhalten haben. (21. Mai 1891).- 45. Aufbefferung der Befoldung der Forsthüfsaufseher. (2. Juni 1891).- 46. Berechnung der pensionsfähigen Dienstzeit derjenigen forstbeamten, welche aus der Jägerslasse A hervorgegangen find, rücksichtlich der in der Reserve ausserhalb des Staatsdienstes zugebrachten berufs-mässigen Beschäftigung. (29. April 1891).- 47. Gewährung einer Gnadencompetenz von den aus Grund des Disciplinargesetzes vom 21. Juli 1852 zuerkannten Unterstützungen, sowie von anderen laufenden Unterstützungen. (10. Juni 1891).- 48. Berechnung der Reisekosten für Dienstreisen von und nach Berlin (27. Februar 1891).- 49. Gefetz, betr.die Abänderung des § 157 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes. (8. Juni 1891).- 50. Einreichung der pläne und Kostenanschläge über forst-Vermessungs- und Betriebs-Regulierungs-Arbeiten. (30. April 1891).- 51. Bezug von Karten der Königlich Preussischen Landesaufnahme für den Dienstgebrauch zu ermäßigtem Preise. (16. Februar 1891).- 52. Verbreitung des Reiseberichts und der Denkschrift des forstmeisters Feddersen zu Marienwerder, betr. die Vertilgung der Maikäfer (8. März 1891).- 53. Portofreiheit bei Correspondenzen, welch den Umtausch ausgelooster Amtskautionspapiere u. betreffen. (14. März 1891).- 54. Justifizirung der Ausgaben an Civilpensionen, Anfallspensionen,
Wittwen- und Waisengeldern, sowie Anfallsrenten für Hinter- bliebene von Beamten und Pensionären. (16. Juni 1891).- 55. Veränderungen in der Bezeichnung der Kapitel und Titel des Etats der Forstverwaltung. (28. März 1891).- 56. Was ist unter „Aufsammeln“ von Dungstoffen im § 25 des Preußischen Feld- und Forstpolizeigesetzes zu verstehen? (Urth. des Reichsgerichts vom 16. Dezember 1890).- 57. 1. Welches Strafgesetz kommt bei der Uebertretung des Verbots, Rehwild in Schlingen zu fangen, zur Anwendung? 2. Auf welche Jagden bezieht sich die Schleswig-holsteinsche Forst- und Jagdordnung vom 2. Juli 1784? (Urth. des Kammergerichts vom 19. September 1889).- 58. Gesetz, betreffend den Geltungsbereich der Jagdscheine. (20. April 1891).- 59. Desgleichen vom 1. April bis 1. Juli 1891.- 60. Desgleichen vom 1. April bis 1. Juli 1891.- 61. XXXIX.Verzeichnitz desgl.- 62. Ausschließung neuer Notirungen forstversorgungsberechtigter Jäger ber mehreren Königlichen Regierungen betreffend. (12. August 1891.).- 63. Beschäftigung der Forst-Assessoren im Bereiche der Iandwirthschaftlichen Verwaltung, namentlich bei den Kgl. General-Kommissionen. (24. August 1891).- 64. Diäten der zur verwendung im Forstdienst zeitweis beurlaubten Jäger und Oberjäger (einschließlich der feldwebel) der Jäger-Bataillone und des Garde-Schützen-Bataillons nach Maßgabe ihrer Militärdienstzeit. (21. August 1891).- 65. Anterhaltung der neu erbauten Wege in den Forsten. (2. September 1891).- 66. Betreffend rechtzeitige Deckung des Lokalbedarfs an Brennholz, bezw. freihändiger Verkauf geringerer Sortimente an Minderbemittelte.- 67. Die Buchung der durch den Aushieb von Schwammbäumen, insbesondere vom Schwamm befallener Kiefern, erfolgenden Holzmassen in Beständen außerhalb der I. Periode har stets bei der Hauptnutzung zu geschehen. (8. August 1891).- 68. Bestimmungen für die Beschästigung der Vermessungsbeamten. (10. Juni 1891).- 69. Beobachtungen über Vorkommen und Häufigkeit der Nonne in den Staatswaldungen und in den übrigen forsten. (3. Juli 1891).- 70. Heranziehung des Fiskus zu den auf das Einkommen gelegten Kommunal-Abgaben von fiskalischen Domänen- und Forstgrundstücken für das Etatsjahr 1981/92. (1. Juli 1891).- 71. Berrechnung der Beiträge der Forftwernmaltung zur Jnvalibitäts und Ultersversiccherung der Urbeiter. (1. Uugust 1891).- 72. Wildschadengesetz. (11. Juli 1891).- 73. Bekanntmachung des Wildschadengesetzes vom 11. Juli 1891 durch die Kreisblätter, namentlich unter Hinmeis auf dessen § 18 wegen ev. Kündigung der beftehenden Jagdpachtverträge. (26. Auguft 1891).- 74. Verhandlungen des Abgeordnetenhauses über das Wildschadengesetz.- A. Antrag des Abgeordneten Conrad (Pleß) auf Annahme des Entwurfs eines Wildschadengesetzes.- B. Erste Berathung.- C. Zweite Berathung.- D. Bericht der XIV. Kommission.- E. Zweite Berathung.- F. desgl. (Fortsetzung und Schlutz).- G. Dritte Berathung.- H. Entwurs eines Wildschadengesetzes in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung.- 75. Verhandlungen des Herrenhauses über das Wildschadengesetz.- A. Berathung und Beschlutzfassung über die geschäftliche Behandlung. (Erste Lesung).- B. Bericht der XIII. Kommission.- C. Gesetz-Entwurf nach den Beschlüssen der Kommission.- D. Zweite Berathung.- 76. Verhandlungen des Abgeordnetenhauses.- A. Berathung des vom Herrenhaufe in abgeänderter Fassung zurückgelangten Entwurfs eiues Wildschadengesetzes (§§ 1 bis 4a).- 77. 1. Gehört in der Mark Brandenburg der wilde Schwan zu den jagdbaren Thieren? 2. Können Thiere, welche von Natur zahm oder gezähmt sind, Gegenstand des Thierfangs sein? 3. Begeht Derjenige, welcher solche Thiere, nachdem sie ihrem herrn entlaufen sind, sich ohne Besugniß zueignet, eine strafbare Handlung? Und welche?.- 78. Sind die Fischereiberechtigungen, welche bis zum Erlasse des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 allen Bürgern einer bestimmten Stadt-gemeinde zustanden, durch § 6 des Gesetzes aufgehoben?.- 79. Kann der Jagdpächter vom Verpächter Gewährleistung fordern, wenn einer der betheiligten Grundbesitzer des Jagdgebietes eine Veränderung der Benutzungsart der Jagd veranlaßt, so daß eine dauernde Verminderung des Jagdertrages herbeigeführt wird?.- 80. Ist nach dem Iagdpolizeigesetze vom 7. März 1850 der vom Pächter eines Gemeindejagdbezirkes mit mehr als zwei andern Personen dahin geschlossene Dertrag, dafz sämmtliche Dertragschließende gemeinschaftlich die Iagd in dem betressenden Bezirke ausüben sollen, rechtsgiltig? (Urth. des Reichsgerichts vom 13. Januar 1891).- 81. Auch bei öffentlichen, im gemeinen Eigenthume des Staates stechenden Strömen regelt sich die Ausübung des Jagdrechtes nach Inhalt des Jagdpolizeigeseßes vom 7. März 1850. (Entfch. des Dbervermaltungsger. vom 23. Mai 1889).- 82. Das Ausscheiden „isolirt belegener Höfe”aus dem gemeinschaftlichen Jagdbezirke darf nicht im Laufe, sondern nur am Schlusse einer Jagdperiode erfolgen und muß der Gemeindebehörde so zeitig angekündigt warden, daß das Ausscheiden der Grundstücke bei Abschluß des neuen Jagdpachtvertrages berücksichtigt warden kann. (Gntsch. des Dbervermaltungsger. vom 26. Januar 1891.- 83. Fällt eine Uebertretung der im § 7 des Geseßes vom 26. Februar 1870 enthaltenen Dorschriften unter den Begriff des „Jagdfrevels“im Sinne des Jagdpolizeigeseßes vom 7. März 1850? (Gntsch. des Dbervermaltungsgerichts vom 3. November 1890).- 84. Desgleichen vom 1. Jul ibis 1. Dktober 1891.- 85. Desgleichen vom 1. Juli bis 1. Dktober 1891.- 86. XXXX. Berzeichniß desgl.- 87. der in diesem (XXIII.) Bande enthaltenen Gefeße, Berordnungen, Erkenntnisse, Staatsministerial Beschlüsse, Instruktionen, Regulative und Minifterial Berfügungen u.


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