Negenborn | Negenborn, D: Bankgesellschaftsrecht und Sonderkonzernrecht | Buch | 978-3-16-158183-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 69, 397 Seiten, Format (B × H): 164 mm x 244 mm, Gewicht: 785 g

Reihe: Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht

Negenborn

Negenborn, D: Bankgesellschaftsrecht und Sonderkonzernrecht

Buch, Deutsch, Band 69, 397 Seiten, Format (B × H): 164 mm x 244 mm, Gewicht: 785 g

Reihe: Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht

ISBN: 978-3-16-158183-0
Verlag: Mohr Siebeck


Aufsichtsrechtliche Gesetzgebung ist in der Regel kriseninduziert. Diesem Muster entsprechend haben sowohl der europäische als auch der nationale Gesetzgeber auf die letzte Finanzmarktkrise reagiert. Hervorzuheben sind dabei das CRD IV-Regulierungspaket für Banken sowie die Solvency II-Richtlinie für Versicherungen. Diese Regelwerke beinhalten Vorgaben an die interne Corporate Governance, die sich auf das rechtsformspezifische Gesellschaftsrecht auswirken und die Entstehung eines "Bankgesellschaftsrechts" erkennen lassen. Mit dessen Charakteristika befasst sich David Negenborn im ersten Teil seiner Arbeit. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die interne Corporate Governance sind ferner auch auf Ebene der Unternehmensgruppe zu beachten. Die Vereinbarkeit dieses Grundsatzes mit dem nationalen Konzernrecht steht im Mittelpunkt des im zweiten Teil der Arbeit untersuchten "Sonderkonzernrechts der Finanzbranche".
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Negenborn, David
Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Université de Lausanne (Schweiz); 2014 Erste Juristische Staatsprüfung; 2017 LL.M. an der Columbia Law School in New York; 2018 Zulassung als Attorney and Counselor-at-Law in New York; seit 2018 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München mit Stationen in München und Shanghai; 2019 Promotion.

Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Université de Lausanne (Schweiz); 2014 Erste Juristische Staatsprüfung; 2017 LL.M. an der Columbia Law School in New York; 2018 Zulassung als Attorney and Counselor-at-Law in New York; seit 2018 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München mit Stationen in München und Shanghai; 2019 Promotion.


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