Niemz | Der Versammlungsleiter im Aktienrecht. | Buch | 978-3-428-18002-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 217, 222 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 350 g

Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro-, und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft

Niemz

Der Versammlungsleiter im Aktienrecht.

Mit Ausblick auf das GmbH-Recht.

Buch, Deutsch, Band 217, 222 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 350 g

Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro-, und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft

ISBN: 978-3-428-18002-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Der Versammlungsleiter ist die zentrale Figur der Hauptversammlung. Mit Blick auf die tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten bei der Anordnung versammlungsleitender Maßnahmen ist er zwar immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung, seine Rechtsstellung ist aber weitgehend ungeklärt. Um ein dogmatisches Fundament zu schaffen, widmet sich die Arbeit zunächst der verbandsrechtlichen Stellung des Versammlungsleiters. Es wird festgestellt, dass der Versammlungsleiter nicht bloßer 'Funktionsgehilfe' der Hauptversammlung, sondern ein eigenständiges Organ der Aktiengesellschaft ist. Darauf aufbauend werden sämtliche Rechtsfragen rund um den Versammlungsleiter untersucht. Neben dem Versammlungsleiter als Amtsträger beschäftigt sich die Arbeit insbesondere mit den rechtlichen Grundlagen für Maßnahmen der Versammlungsleitung und dem Umgang mit einer fehlerhaften Versammlungsleitung. Darüber hinaus wird der praktisch bedeutsamen Frage der Haftung des Versammlungsleiters nachgegangen.
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Weitere Infos & Material


1. Grundlagen
Die Hauptversammlung – Der Hauptversammlungsleiter – Die versammlungsleitenden Maßnahmen im Überblick
2. Die verbandsrechtliche Stellung des Hauptversammlungsleiters
Kritischer Überblick über den Meinungsstand – Die rechtliche Selbständigkeit des Hauptversammlungsleiters – Die Definition des Organbegriffs – Folgerungen für die Rechtsstellung des Hauptversammlungsleiters – Der Leiter der GmbH-Gesellschafterversammlung
3. Der Hauptversammlungsleiter als Amtsträger
Gesetzliche Anforderungen an den Hauptversammlungsleiter – Begründung der Amtsstellung – Beendigung der Amtsstellung – Das Rechtsverhältnis des Hauptversammlungsleiters zur Gesellschaft
4. Das Amt des Hauptversammlungsleiters
Kompetenzabgrenzung zwischen Hauptversammlung und Versammlungsleiter – Die rechtlichen Grundlagen für Maßnahmen der Versammlungsleitung – Die Delegation von Aufgaben und Befugnissen
5. Die fehlerhafte Versammlungsleitung
Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Hauptversammlungsleiters – Der 'falsche' Hauptversammlungsleiter
6. Die Haftung des Hauptversammlungsleiters
Die Haftung gegenüber der Gesellschaft – Die Haftung gegenüber den Aktionären – Die Haftung für Schädigungen Dritter – Übertragbarkeit auf den Leiter der GmbH-Gesellschafterversammlung
7. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Sachverzeichnis


Katharina Niemz studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit den Schwerpunkten 'Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht' sowie 'Steuerrecht'. Sie erwarb einen Master (LL.M. Business Law) an der De Montfort University in Leicester, UK. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht Frankfurt a.M., u.a. mit Stationen beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Los Angeles, USA, und beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin. Sie ist derzeit als Rechtsanwältin in der Praxisgruppe Dispute Resolution in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a.M. tätig.

Katharina Niemz studied law at the Johannes Gutenberg University in Mainz with a focus on 'Corporate and Capital Markets Law' and 'Tax Law'. She obtained a Masters degree (LL.M. Business Law) at De Montfort University in Leicester, UK. She completed her legal clerkship at the Higher Regional Court of Frankfurt a.M., including stations at the Consulate General of the Federal Republic of Germany in Los Angeles, USA, and at the Federal Ministry of Justice and Consumer Protection in Berlin. She is currently an associate in the practice group Dispute Resolution in an international law firm in Frankfurt a.M.


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