Ohler | Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit | Buch | 978-3-642-62823-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 572 Seiten, Paperback, Format (B × H): 127 mm x 190 mm, Gewicht: 586 g

Reihe: Springer Praxiskommentare

Ohler

Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

Kommentar zu den Artikeln 56 bis 60 EGV, der Geldwäscherichtlinie und Überweisungsrichtlinie

Buch, Deutsch, 572 Seiten, Paperback, Format (B × H): 127 mm x 190 mm, Gewicht: 586 g

Reihe: Springer Praxiskommentare

ISBN: 978-3-642-62823-8
Verlag: Springer


Gegenstand des Kommentars sind die zentralen europarechtlichen Vorschriften zum Kapital- und Zahlungsverkehr. Die Art. 56 bis 60 EGV bilden die Magna Charta des europäischen Rechts zum Kapital- und Zahlungsverkehr und beeinflussen das mitgliedstaatliche Recht in seiner gesamten Breite. Die Geldwäscherichtlinie hat die Verpflichtung von Banken, Lebensversicherungsunternehmen und seit kurzem auch von Anwälten, Steuerberatern und anderen Personen zur Verhinderung der Geldwäsche zum Gegenstand. Dazu zählt die Pflicht zur Identifizierung von Kunden und zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Die Überweisungsrichtlinie zielt auf höhere Transparenz und Transaktionsgeschwindigkeit bei der Abwicklung grenzüberschreitender Geldzahlungen.
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Weitere Infos & Material


Übersicht zu Art. 56-60 EGV.- Art. 56 EGV [Freier Kapital- und Zahlungsverkehr].- Art. 57 EGV [Beschränkungen im Verkehr mit dritten Ländern].- Art. 58 EGV [Rechtfertigungsgründe bei Beschränkungen].- Art. 59 EGV [Schutzmaßnahmen].- Art. 60 EGV [Maßnahmen aufgrund von GASP Aktionen].- Anhang: Richtlinie 88/361/EWG zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (nur Text).- Übersicht.- Art. 1 [Begriffsbestimmungen].- Art. 2 [Untersagung der Geldwäsche].- Art. 2 a [Verpflichtete Institute und Personen].- Art. 3 [Identifizierungspflicht].- Art. 4 [Aufbewahrung von Unterlagen].- Art. 5 [Sorgfaltspflichten bei Geldwäscheverdacht].- Art. 6 [Zusammenarbeit mit Behörden].- Art. 7 [Stillhaltepflicht].- Art. 8 [Geheimhaltungspflicht].- Art. 9 [Haftungsfreistellung].- Art. 10 [Zusammenarbeit zwischen Behörden].- Art. 11 [Interne Kontroll- und Mitteilungsverfahren].- Art. 12 [Ausdehnung auf andere Berufe].- Art. 13 [Kontaktausschuss].- Art. 14 [Sanktionen].- Art. 15 [Strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten].- Art. 16 [Umsetzungsfrist].- Art. 17 [Bericht an das Europäische Parlament und den Rat.- Art. 18 [Adressaten].- Übersicht.- Art. 1 Anwendungsbereich.- Art. 2 Begriffsbestimmungen.- Art. 3 Vorherige Informationen über die Konditionen für grenzüberschreitende Überweisungen.- Art. 4 Nach einer grenzüberschreitenden Überweisung zu erteilende Informationen.- Art. 5 Besondere Zusagen des Instituts.- Art. 6 Verpflichtungen bezüglich der Fristen.- Art. 7 Verpflichtung zur weisungsgemäßen Ausführung des grenzüberschreitenden Überweisungsbetrags.- Art. 8 Erstattungspflicht der Institute bei Nichtabwicklung der Überweisung.- Art. 9 Fälle höherer Gewalt.- Art. 10 Beilegung von Streitigkeiten.- Art. 11 Umsetzungsfrist.- Art. 12 Bericht an das EuropäischeParlament und den Rat.- Art. 13 Inkrafttreten.- Art. 14 Adressaten.- Stichwortverzeichnis.


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