Reuter | Arbeitsschutz für Leiharbeitnehmer | Buch | 978-3-941388-18-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 92 Seiten, Paperback, Format (B × H): 170 mm x 220 mm, Gewicht: 176 g

Reihe: Schriftenreihe zur Zeitarbeit

Reuter

Arbeitsschutz für Leiharbeitnehmer

Buch, Deutsch, 92 Seiten, Paperback, Format (B × H): 170 mm x 220 mm, Gewicht: 176 g

Reihe: Schriftenreihe zur Zeitarbeit

ISBN: 978-3-941388-18-5
Verlag: VPRM-Verlag Personal, Recht, Management Limited


Leiharbeitnehmer haben bedingt durch vergleichsweise häufige Arbeitgeberwechsel verbunden mit kurzen Überlassungsdauern ein zwei- bis dreifach erhöhtes Unfallrisiko. Der Arbeitsschutz spielt daher eine außerordentlich bedeutende Rolle.

Das im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung vorzufindende Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer birgt hinsichtlich des Arbeitsschutzes deutliche Gefahrenpotentiale, da sich die arbeitsschutzrechtlichen Verantwortungsbereiche für den Leiharbeiter nur schwer abgrenzen lassen. Dieses Buch will Licht in die „arbeitsschutzrechtliche Grauzone“ bringen und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien näher bestimmen. Der Autor untersucht die individual- und kollektivrechtlichen Schutzvorschriften und stellt die hier relevante Rechtsprechung zusammen.

Das Buch richtet sich gleichermaßen an Personalverantwortliche in Unternehmen, Zeitarbeitsunternehmen und Leiharbeitnehmer und bietet eine praktische Orientierungshilfe in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Einleitung
2 Das System des deutschen Arbeitschutzrechts
2.1 Rechtliche Gliederung
2.1.1 Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz
2.1.2 Der privatrechtliche Arbeitsschutz
2.2 Gliederung nach dem Träger des Arbeitsschutzes
2.3 Gliederung nach Zielen und Zweckbestimmungen
3 System des Arbeitsschutzrechts nach europäischem Recht
4 Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung
4.1 Die Arbeitsschutzpflichten im Verhältnis Entleiher zu Leiharbeiter
4.1.1 Pflichten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
4.1.2 Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz
4.1.3 Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
4.2 Arbeitsschutzpflichten im Verhältnis Verleiher zu Leiharbeitnehmer
4.2.1 Grundpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz
4.2.2 Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflicht
4.2.3 Weitere Arbeitsschutzpflichten des Verleihers
4.3 Die Arbeitsschutzpflichten im Verhältnis Verleiher zu Entleiher
4.3.1 Rechtsverhältnis zwischen Entleiher und Verleiher nach dem AÜG
4.3.2 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgerber nach § 8 ArbSchG
5 Die arbeitsschutzbezogenen Aufgaben des Betriebsrats im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
5.1 Die arbeitsschutzbezogenen Aufgaben des Verleihbetriebsrats
5.1.1 Die Informations- und Unterrichtungsrechte gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1, 9, Abs. 2, § 89, § 90 Abs. 1 BetrVG
5.1.2 Die Beratungs- und Mitbestimmungsrechte gem. §§ 90 Abs. 2, 91 BetrVG
5.1.3 Die zwingende Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
5.2 Die arbeitsschutzbezogenen Aufgaben des Entleihbetriebrats
6 Der privatrechtliche Arbeitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung
7 Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten
8 Ergebnis
9 Anhang
9.1 Arbeitsschutzvereinbarung
9.2 Checkliste für eine Arbeitsschutzunterweisung
9.3 Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach §§ 5, 6 ArbSchG
9.4 Leitsätze zur Arbeit
9.5 Gesetzsauszüge
9.6 Richtlinie 91/383/EWG des Rates zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der Leiharbeiter in Deutschland
Abbildung 2: Meldepflichtige Arbeitsunfälle pro 1000 Versicherte in der Zeitarbeitsbranche
Abbildung 3: Dreiecksverhältnis der Arbeitnehmerüberlassung
Abbildung 4: Übersicht zum Gegenstand des Arbeitsschutzes
Abbildung 5: Rechtliche Gliederung des Arbeitsschutzes
Abbildung 6: Auswahl arbeitsschutzrechtlicher Schwellenwerte


Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Matthias Reuter studierte nach einer kaufmännischen Berufsausbildung Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Gelsenkirchen, Abteilung Recklinghausen mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Personalwirtschaft. Nach dem Studium arbeitete er zunächst als Personalreferent mit den Aufgabengebieten Personalmarketing und Personalbetreuung. Seit Mitte 2008 ist er als Arbeitsvermittler im Rechtskreis SGB III tätig und betreut Arbeitgeber bei allen Fragen der Personalbeschaffung.


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