Scavarda-Taesler / Hein | Der Einfluss der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation auf die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland zum Arbeitsverhältnis der Frau | Buch | 978-3-89634-630-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 5, 162 Seiten, GEF, Format (B × H): 147 mm x 209 mm, Gewicht: 240 g

Reihe: Juristische Dissertationen

Scavarda-Taesler / Hein

Der Einfluss der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation auf die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland zum Arbeitsverhältnis der Frau

Band 5 - Reihe juristischer Dissertationen Verlag hemmer/wüst
1. Auflage 2006
ISBN: 978-3-89634-630-8
Verlag: Hemmer/Wüst

Band 5 - Reihe juristischer Dissertationen Verlag hemmer/wüst

Buch, Deutsch, Band 5, 162 Seiten, GEF, Format (B × H): 147 mm x 209 mm, Gewicht: 240 g

Reihe: Juristische Dissertationen

ISBN: 978-3-89634-630-8
Verlag: Hemmer/Wüst


Der Einfluss der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation auf die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland zum Arbeitsverhältnis der Frau

Ziel der Internationalen Arbeitsorganisation ist die weltweite Verbreitung und Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit durch Schaffung internationaler Arbeitsstandards in Form von Übereinkommen und Empfehlungen.

Deutschland ist seit 1919 Mitglied in der Internationalen Arbeitsorganisation. 1952 wurde die Bundesrepublik Deutschland in die Internationale Arbeitsorganisation aufgenommen. Welchen Einfluss haben die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation auf das Arbeitsleben der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland? Anhand ausgewählter Übereinkommen, die allesamt entweder direkt oder indirekt Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis der Frauen haben, wird die Umsetzung dieser Übereinkommen durch die Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Dabei wird auch auf die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Europäischen Gemeinschaft näher eingegangen.

In diesem Zusammenhang wird auch die Frage beantwortet, ob die Bundesrepublik Deutschland noch eigenverantwortlich Übereinkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation abschließen und ratifizieren darf oder sie diese gar als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar kündigen muss.

Dissertation der TU Chemnitz

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