Schanbacher | Die Tripertita des Sextus Aelius | Buch | 978-3-428-19590-9 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 231, 121 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 228 mm, Gewicht: 220 g

Reihe: Schriften zur Rechtsgeschichte

Schanbacher

Die Tripertita des Sextus Aelius

Gedanken zu ihrer Wiederherstellung
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-19590-9
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Gedanken zu ihrer Wiederherstellung

Buch, Deutsch, Band 231, 121 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 228 mm, Gewicht: 220 g

Reihe: Schriften zur Rechtsgeschichte

ISBN: 978-3-428-19590-9
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Tripertita des Sextus Aelius, ein Kommentar zu den Zwölftafeln, entstanden um das Jahr 198 v.Chr., bedeuten einen Wendepunkt in der Geschichte des römischen Rechts. Nach Aussage des Hochklassikers Pomponius enthielt die Schrift gleichsam ›die Wiege des Rechts‹ (›cunabula iuris‹). Die spärlichen Texte, die man heute als Fragmente den Tripertita zuzuordnen pflegt, rechtfertigen diese Einschätzung bei weitem nicht. Als am eigentümlichsten erscheint Teil 2 der Tripertita, ›interpretatio‹. In diesem Abschnitt expliziert Sextus Aelius die sich zuvor noch innerhalb der Worte bewegende, implizite ›interpretatio‹ der alten Juristen. In gewisser Kenntnis der Lehre seines Zeitgenossen Diogenes von Babylon von der ›äußeren Rede‹ (›lógos prophorikós‹) und der ›inneren Rede‹ (›lógos endiáthetos‹) verfolgt er den Weg der alten Juristen von der ›äußeren Rede‹ des Zwölftafelgesetzes zu dessen ›innerer Rede‹, um selbst sodann den umgekehrten Weg einzuschlagen, von der ›inneren Rede‹ des Gesetzes, welcher sich die alten Juristen genähert hatten, zur ›äußeren Rede‹ der ›interpretatio‹. Diesem Hin-und Hergang entspricht der doppelte Sinn seiner ›interpretatio‹. So erscheint Sextus Aelius als früher, wenn nicht erster Vertreter einer Phänomenologie der Interpretation.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


I. Die Hinweise des Pomponius
Das Lob des Ennius – Die Existenz der Tripertita – Auf dem Weg zu einer Wiederherstellung – Die ›Wiege des Rechts‹

II. Interpretatio
Das Phänomen – Deutung im Sinne der philosophischen Hermeneutik – Wege der Rechtsfindung

III. Einzelne Interpretationen
Die interpretatio zu tab. V 3 – Die interpretatio zu tab. VII 11 – Die interpretatio zu tab. VI 3 – Die interpretatio zu tab. VIII 11 – Die interpretatio zu tab. IV 2 – Die interpretatio zu tab. VII 8a – Die interpretatio zu tab. VII 12 – Die interpretatio zu tab. V 8

IV. Leichtgewichtige Details?

V. Geschichtliche Deutung
Deutung der voraelianischen interpretatio im Lichte der stoischen Lehre vom ????? p??f?????? und ????? ??d???et?? – Die Reaktion des Sextus Aelius, veranlasst durch die stoische Sprachtheorie – Stellung des Sextus Aelius in der Geschichte der philosophischen Hermeneutik – Der eigene Beitrag des Sextus Aelius

VI. Legis actio

VII. Schluss


Dietmar Schanbacher studierte an den Universitäten Tübingen und Freiburg i.Br. Rechtswissenschaft. 1985 promovierte er bei Hermann Lange in Tübingen mit einer Arbeit über die Konvaleszenz von Pfandrechten im klassischen römischen Recht. Nach Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes ging er 1988 als Akademischer Rat auf Zeit an den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht von Ulrich Manthe nach Passau, wo er sich 1992 aufgrund einer Arbeit über die Lex Falcidia habilitierte. Zum Wintersemester 1992/93 übernahm er eine Vertretung der Professur für Bürgerliches und Römisches Recht an der Technischen Universität Dresden. Am 1.März 1993 trat er diese Professur an, die er bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Ende September 2023 innehatte.

Dietmar Schanbacher studied law at the Universities of Tübingen and Freiburg im Breisgau. From 1982 to 1984 he conducted research on pledges in classical Roman law at the Chair of Civil Law and Roman Law under Hermann Lange in Tübingen. After some time of legal practice, he joined the University of Passau in 1988, where he was appointed as an assistent at the Chair for Civil Law and Roman Law held by Ulrich Manthe. In 1992 he completed his habilitation with a scholarly treatise on the Lex Falcidia. In 1992 he began to work at the University of Dresden, where he held the Chair of Civil Law and Roman Law until his retirement in September 2023.



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