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Gefahrguttransport nach ADR/RID


Alles für sichere Gefahrguttransporte auf Straße und Schiene nach ADR/RID

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Ihr Leitfaden für sichere Transporte nach dem aktuellen ADR/RID!

Jeder Verantwortliche im Gefahrgutbereich muss die internationalen Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße oder mit der Eisenbahn - ADR/RID -  stets im Blick haben und sich daher auch mit allen regelmäßigen Änderungen vertraut machen!

Mit der Praxislösung „Gefahrguttransport nach ADR/RID“ haben Sie die Überwachung und praktische Umsetzung der wichtigen rechtlichen Anforderungen und Änderungen für die Verkehrsträger Straße und Schiene jederzeit sicher im Griff. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Erläuterungen aus der Praxis für Ihre tägliche Arbeit.

Ihre Vorteile:

– Alles was Sie für ADR/RID brauchen - zu einem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis

– Alle wichtigen Vorschriften enthalten - somit sind Sie stets auf dem aktuellsten Stand zu den Anforderungen

– Fundierte Rechtskommentare und informative Fachbeiträge unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen im Tagesgeschäft

– Entschlüsseln Sie die Codes von fast 3000 gefährlichen Stoffen und Gegenständen durch die Stoffdatenbanken ADR und RID

Aus dem Inhalt:

– Die aktuellen Vorschriftentexte ADR und RID

– Wichtige nationale Gefahrgutvorschriften

– Wichtige Gefahrgutvorschriften Österreich / Schweiz

– EG-Regelungen zum Gefahrguttransport

– Fachbeiträge und Kommentare zum Gefahrgutrecht

– Stoffdatenbank ADR und RID

– Arbeitshilfen zur direkten Umsetzung

Überzeugen Sie sich jetzt selbst und testen Sie Gefahrguttransport nach ADR/RID!
Schleicher Gefahrguttransport nach ADR/RID jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Gefahrguttransport nach ADR/RID

Was ist neu?

Aktuelle Hinweise

Vorschriften

Internationales Recht

– ADR-Übereinkommen

– ADR 

– RID 

– Multilaterale Vereinbarungen zum ADR

– Multilaterale Vereinbarungen zum RID

– Ärmelkanaltunnelregelung

– CSC-Übereinkommen über sichere Container

– CTU-Code

– Memorandum of Understanding

– MARPOL 73/78

EU-Recht

– EU-Verordnungen

– EU-Richtlinien

– Sonstige Regelungen

– TPED-Leitlinien

– PED-Leitlinien

– CEN-Normenauftrag

Bundesrecht

– Gefahrgutbeförderungsgesetz

– Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

– Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)

– Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)

Verordnungen

– Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

– Gefahrgutbeauftragtenverordnung

– Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)

– Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)

– Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV)

– Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

– Gefahrgutverordnung See (GGVSee)

– Kostenverordnung für Nutzleistungen der BAM

– Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)

– Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)

Technische Richtlinien

– Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 

– Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 

– Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

– Regeln der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Nichttechnische Richtlinien

– Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

– GGVSEB-Durchführungsrichtlinien - RSEB

– Richtlinien für Recognized Security Organisation (RSO)

– Richtlinien für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe (R 003)

Landesrecht

Autonomes Satzungsrecht

Merkblätter/Regelungen/Richtlinien Dritter

Gefahrgutversand mit der Deutschen Post

Regelungen der Bundeswehr

Gefahrgutvorschriften für das deutschsprachige Ausland

– Österreich

– Schweiz

Angrenzende Rechtsbereiche

– Abfallrecht

– Arbeitsschutzrecht

– Bodenschutzrecht

– Chemikalienrecht

– Gewerberecht

– Güterverkehrs- und Frachtrecht

– Immissionsschutzrecht

– Lebensmittelrecht

– Ordnungswidrigkeiten-/Strafrecht

– Regelungen für Postdienstleistungen

– Sprengstoffrecht

– Strahlenschutzrecht

– Umweltrecht

– Wasserrecht

– Verkehrsrecht

– Vorschriften für biologische Arbeitsstoffe

– Zivilrecht

Kommentare und Rechtsprechung

– Kommentare zu den einzelnen Vorschriften

– Kommentare zu Internationalen Vorschriften

– Kommentare zum ADR

– Kommentare zum EG-Recht

– Kommentare zum Bundesrecht

– Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften

– Kommentare zu den Gesetzen

– Kommentar zum Gefahrgutbeförderungsgesetz

– Kommentare zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz

– Kommentare zu den Verordnungen

– Kommentar zur Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

– Kommentare zur Gefahrgut-Ausnahmeverordnung

– Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

– Kommentare zur Gebührennummer 001 der Gefahrgut-Kostenverordnung

– Kommentare zur Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr

– Kommentare zu Technischen und Nichttechnischen Richtlinien

– Die technischen Richtlinien/Regeln

– Die GGVSEB-Durchführungsrichtlinien

– RSEB - Erläuterungen zu ADR/RID/ADN

– Die Verfahrensrichtlinie R 003

– Kommentare zu den Merkblättern/Regelungen/Richtlinien Dritter

– Kommentare zu den angrenzenden Rechtsbereichen

Urteile zu Ausrüstung, Dokumentation, Ladungssicherung, etc.

Fachbeiträge

– Thematische Einführung in das Gefahrguttransportrecht

– Hinweise für die praktische Abwicklung des Gefahrguttransports

Arbeitshilfen

– Formulare

– Gefahrzettelmuster gemäß ADR

Stoffdatenbanken

– Stoffdaten ADR

– Stoffdaten RID

Verzeichnisse

– Adressen

– Abkürzungsverzeichnis

– Quellenverzeichnis

– Verzeichnis der Vertragsparteien

– Service

– Herausgeber und Autoren


Die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) legt fest, welche Voraussetzungen der Gefahrgutbeauftragte (Gb) erfüllen muss. Darüber hinaus enthält die Verordnung in § 8 die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen eine Hilfestellung für den Gefahrgutbeauftragten sein und ihn in seiner täglichen Arbeit unterstützen.


Beate Schleicher ist Referentin bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Sie ist seit 20 Jahren auf dem Gebiet der Gefahrguttransporte tätig und Mitglied in verschiedenen DIHK-Arbeitskreisen, die die Schulungsanforderungen, die Prüfungsmodalitäten und die Prüfungsfragen erarbeiten.


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