Datenbank, Deutsch
Luchterhand Verlag
Der TV-V ist seit April 2002 als einheitlicher Mantel- und Entgelttarifvertrag für Arbeiter und Angestellte von allen Unternehmen anzuwenden, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört, und die mindestens 90% der Beschäftigten im Bereich der Versorgung haben. Andere vergleichbare Unternehmen haben ebenfalls die Möglichkeit, den TV-V anzuwenden. Der TV-V kann auch eine Alternative zum neuen TVöD-Recht sein. Er wird als wichtiger Schritt zur Modernisierung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst angesehen. Der TV-V soll die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Versorgungsbetriebe gewährleisten und damit Arbeitsplätze in der kommunalen Wirtschaft sichern.
Aus dem Inhalt: • Zielsetzung und wesentliche Merkmale des neuen TV-V • Kosten, Chancen und Einsparpotentiale des TV-V • notwendige Konsequenzen mit der Einführung • Möglichkeiten der Ausgestaltung des TV-V • Anwendung des Tarifvertrages • Arbeitsvertrag (Musterbeispiel) • Leistungsorientierte Entgeltsysteme (mit Beispielen) • Flexible Arbeitszeitsysteme • Überleitung zum TV-V • Vorbereitung auf die Einführung • Überleitung nach den Vorschriften des TV-V
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